Wenige
Sekunden, die ein Leben verändern
Diagnose Schlaganfall
Und nun?
Leitfaden für Betroffene und Angehörige
Hilfe
- wann, wo, wie und von wem?
Redaktionsschluss:
13. April 2005
VEREIN SCHLAGANFALLSELBSTHILFE
FÜR WIEN
Riedelgasse 5, 1130 Wien
Tel.
01/888 33 00
Fax:
01/888 33 00–30
e-mail:
office@schlaganfallselbsthilfe.org
INTERNET:
schlaganfallselbsthilfe.org
Bürozeiten:
Montag
und Donnerstag
8.30
bis 12.30 Uhr
(sonst
Anrufbeantworter)
Wien
2005
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
Inhaltsverzeichnis................................................................................. 2
Vorwort
....................................................................................................................................
7
Mitarbeit
.................................................................................................
7
Erläuterungen
.....................................................................................................................
8
Akupunktur
.............................................................................................
9
Akupunkturambulanzen .....................................................................
9
Alltag,
Wichtiges für den – .............................................................. 10
- Arzt...........................................................................................................................................
10
- Bejahen
..................................................................................................................................
10
- Berührungen
........................................................................................................................
10
- Geduld
.....................................................................................................................................
11
- Gefühle
...................................................................................................................................
11
- Konzentration
....................................................................................................................
11
- Lagerung
................................................................................................................................
11
- Medikamente
......................................................................................................................
11
- Motivation
und Positives Denken ..........................................................................
12
- Niesen
und Schauen .......................................................................................................
12
- Schlucken
.............................................................................................................................
12
- Singen
.....................................................................................................................................
12
- Sitzmöbel/Bett
- Höhe und Beschaffenheit .................................................
12
- Stock-
oder Krückeneinsatz ....................................................................................
13
- Teppiche
und andere „Stolpersteine“ ................................................................
13
Alternative Behandlungsmethoden bzw. Therapieformen ...
13
- Feldenkrais ..........................................................................................................................
14
- Mikrokinesie-Therapie
................................................................................................
14
- Pranic-Healing
...................................................................................................................
14
- REGENA-Therapie
..........................................................................................................
14
- Reiki .........................................................................................................................................
14
- Tomatis-Methode ............................................................................................................
15
Aphasie
.....................................................................................................
15
Apotheken-Zustellservice
................................................................
15
Ausweise
für Menschen mit Behinderungen
............................... 16
- Ausweis
für den ermäßigten Eintritt in die Bäder der Stadt Wien
16
- Behindertenpass =
Lichtbildausweis zum Nachweis der
Behinderung bei Ämtern und Behörden .............................................................
16
- Berechtigungskarte
Fahrtendienst siehe à Fahrtendienste ............. 17
- Gehbehindertenausweis
gemäß § 29b StVO ..................................................
17
Auto
siehe
à
Kraftfahrzeug
..........................................................
18
Seite
Badezimmerumbau, siehe à
Wohnungsadaptierung/Wohn-
raumsanierung
...................................................................................
18
Behinderte Kraftfahrerinnen/Kraftfahrer ............................... 18
Behindertenfahrzeug siehe à
Kraftfahrzeug
.......................... 18
Behindertengerechte Hallen- und
Sommerbäder in Wien.....
18
Behindertenhilfe siehe àInformation, Behindertenhilfe,
Beratung .............................................................................................
19
Behindertenparkplatz in unmittelbarer Nähe
der Wohn-
oder Arbeitsstätte siehe à Kraftfahrzeug ......................... 19
Behindertenpass siehe à
Ausweise
..............................................
19
Bejahen siehe àAlltag
.....................................................................
19
Berufsunfähigkeitspension ...............................................................
19
Besuchsdienst siehe à
Fonds Soziales Wien
..........................
19
Billard für Menschen mit Behinderung ......................................... 19
Bücher siehe à
Literatur
.................................................................
20
Bundessozialamt, Adresse und Telefonnummer ...................... 20
Busunternehmen/Reiseveranstalter für Menschen
mit
Behinderung siehe à
Reisen mit Handicap
............................
20
Eigene Adresse .....................................................................................
20
Einstufung des Grades der Behinderung .....................................
20
Ergotherapie nach einem Schlaganfall ......................................... 20
Ermäßigungen .........................................................................................
21
Essen auf Rädern siehe à
Fonds Soziales Wien
.....................
21
Euro-Schlüssel (Euro-Schließsystem) für behinderten-
gerechte Anlagen
............................................................................
21
Fahrpreisermäßigung siehe à
ÖBB.................................................
22
Fahrtendienste .....................................................................................
22
- Freizeitfahrtendienst
..................................................................................................
22
- Vertragsfahrtendienst
der Wiener Gebietskrankenkasse -
Beförderung durch einen Vertragsfahrtendienst .....................................
23
- Adressen von Vertragsfirmen
.................................................................................
25
- London-Taxi ........................................................................................................................
26
Finanzamt – Freibeträge ...................................................................
27
Finanzielle Hilfe für Menschen mit Behinderungen ................
27
- Heilbehelfe und Hilfsmittel ....................................................................................
27
- Pflegegeld ............................................................................................................................
28
- Sozialhilfe ............................................................................................................................
30
- Sozialpass .............................................................................................................................
30
- Zeugnis für Begünstigungen
.....................................................................................
31
Seite
Fonds Soziales
Wien – FSW ............................................................
32
- Allgemeines
....................................................................................................................
32
- Angebot
Dienstleistungen ............................................................
32
Essen auf Rädern .............................................................................................................
33
Heimhilfe ..............................................................................................................................
33
Inkontinenzhilfe
..............................................................................................................
33
Pflegehilfe ...........................................................................................................................
33
Reinigungsdienst
..............................................................................................................
34
Wäschepflegedienst
......................................................................................................
34
Besuchsdienst
....................................................................................................................
34
- Kinderbetreuung daheim
.............................................................................................
34
- Gesundheits- und Sozialzentren, Adressen/Telefonnummern
34
Freizeitfahrtendienst siehe à
Fahrtendienste
....................... 35
Friseur, Hausbesuche .........................................................................
35
Fußpflege, Hausbesuche ....................................................................
35
Gebührenbefreiung - Befreiung
von der Entrichtung der
Rundfunk-
und Fernsehgebühren bzw. Zuschussleistung
zu Fernsprechentgelten
...............................................................
36
Gehbehindertenausweis siehe à Ausweise ................................ 37
Geriatrische Tageszentren in Wien ..............................................
37
Hauskrankenpflege -
Mobile Gesundheits- und Kranken-
pflege...................................................................................................
40
Hauszustellung Lebensmittel und Haushaltswaren/
Raum Wien
........................................................................................
42
Heilbehelfe/Hilfsmittel ....................................................................
42
Heimhilfe - siehe à
Fonds Soziales Wien................................... 42
Infoblätter siehe à
Literatur
.......................................................
42
Information, Behindertenhilfe und Beratung ........................... 42
Inkontinenz ............................................................................................
43
Inkontinenzhilfe à Fonds Soziales Wien ................................... 33
Kraftfahrzeug (für Behinderte) ....................................................
44
- Neukauf eines Kraftfahrzeuges
...........................................................................
44
- Adaptierung eines Kraftfahrzeugen
..................................................................
45
- Zuschüsse
und zinsenlose Darlehen ....................................................................
45
- Typisierung von Spezialfahrzeugen
(z.B. für Behinderte) ....................
46
- Rückvergütung der
Normverbrauchsabgabe (NOVA) ............................
46
- Befreiung von der motorbezogenen
Versicherungssteuer ...................
47
- Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer
.........................................................
48
- Steuerfreibetrag
- Außergewöhnliche Belastungen .................................
48
- Kilometergeld .....................................................................................................................
49
- Autobahnvignette
...........................................................................................................
49
Seite
- Ausgleichskraftfahrzeuge
........................................................................................
49
- Parkgebührenbefreiung
(Kurzparkzonen) für behinderte Menschen 48
- Behindertenparkplatz
in unmittelbarer Nähe der Wohn- oder
Arbeitsstätte ....................................................................................................................
50
Kultur ........................................................................................................
51
Lions Club ................................................................................................
51
Literatur ..................................................................................................
51
- Bücher .....................................................................................................................................
52
- Infoblätter .........................................................................................................................
52
Logopädie ................................................................................................
54
Maniküre und Fußpflege siehe à
Fußpflege
.............................. 54
Medikamente siehe à
Alltag
..........................................................
54
Mietbeihilfe ...........................................................................................
54
Neuropsychologie ................................................................................
55
- Kognitive Funktionen/neuropsychologischen
Störungen .......................
55
- Neuropsychologische
Behandlung/neuropsychologisches Training .
55
- Psychologische Behandlung,
psychotherapeutische Betreuung .........
56
Notruftelefon (Gerät) ......................................................................
57
ÖBB, Fahrpreisermäßigung ................................................................
58
Pflegetelefon - Beratung für Pflegende .................................... 59
Physiotherapie .......................................................................................
59
Psychologische Betreuung für Betroffene und
Angehörige 60
Refundierung von Therapiekosten ................................................
60
Rehabilitation ........................................................................................
60
Reisen mit Handicap ............................................................................
61
Selbsthilfegruppen für Schlaganfall-Betroffene
und
Angehörige in Wien
.........................................................................
61
Soziale Dienste (Heimhilfe, Pflegehilfe, Essen
auf Rädern
usw. ) siehe à
Fonds Soziales Wien......................................... 62
SozialRuf Wien .....................................................................................
63
Sport für Menschen mit Behinderungen ..................................... 63
Stroke Units ..........................................................................................
64
Tageszentren in Wien siehe à Geriatrische - .......................... 65
TCM - Traditionelle Chinesische Medizin .................................... 66
Telefonnummern für dringende Fälle (Notrufe
usw.) ...........
66
Therapeuten siehe
à Ergotherapie,
à Logopädie,
à Neuropsychologie,
à Physiotherapie
............................... 66
Therapiemöglichkeiten, Ambulante ...............................................
66
Unterstützungsfonds für Menschen
mit Behinderungen ......
67
Seite
Urlaub mit Handicap, siehe à
Reisen mit Handicap
................ 68
Vertragsfahrtendienst der Wiener Gebietskrankenkasse
- siehe à
Fahrtendienste
................................. 68
Wiener Linien .........................................................................................
68
Wiener Sozialdienste - Alten- und Pflegedienste
GmbH .....
68
Wohnungsadaptierung/Wohnraumsanierung .............................. 69
- Beratungsstellen
für Wien .......................................................................................
69
- Behindertengerechter Umbau – Förderbare Sanierungsmaßnahmen
Beispiel Umbau Badewanne in behindertengerechte Dusche) ............ 69
Telefonnummern
für dringende Fälle ..........................................
ANHANG 1
Mobilfriseure
......................................................................................................................
ANHANG 2
Behindertengerechte
Hallen- und Sommerbäder in Wien.....
ANHANG 3
Sprech-
und Musiktheater/Bühnen ...............................................
ANHANG 4
Galerien
...................................................................................................
ANHANG 5
Museen
und sonstiges Sehenswertes............................................
ANHANG 6
Behindert
ist man nicht, behindert wird man!
Fast immer tritt ein Schlaganfall plötzlich und unerwartet auf.
Nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für deren Angehörige hat
dies unvorhersehbare Auswirkungen:
Für die Betroffenen sind es in der Hauptsache körperliche Folgen,
aber auch ihre Gefühlswelt verändert sich.
Für die Angehörigen,
zumeist Partner, Kinder oder Enkelkinder, die mit großer Wahrscheinlichkeit
im Berufsleben stehen oder sich in der Ausbildung befinden, sind es fast unlösbar
scheinende Probleme, hauptsächlich existenzieller und finanzieller Art.
Wir (siehe dazu die nachstehende Liste aller an der Erstellung mitwirkenden
Personen), u. a. Mitglieder der Schlaganfallselbsthilfegruppe Wien 16
des Vereins für Schlaganfall-selbsthilfe Wien,
wollen mit
unserem Leitfaden/unserer Broschüre dazu beitragen, Ihnen allen – Betroffenen
und Angehörigen/Pflegenden – eine Hilfestellung zu geben, diese unvorhergesehene
Situation so gut wie nur möglich zu meistern.
An der Erstellung dieses Werkes (T =
Texterstellung/Texterfassung, L = Lektortätigkeit im jeweiligen
Zuständigkeitsbereich, K = Korrekturtätigkeit; MdV = Mitglied des Vorstandes)
haben ehrenamtlich mitgewirkt (in alphabetischer Reihung):
Frau Irene Adam, SHG 16 – Betroffene; K
Herr Heinz Aschenbrenner, SHG 2 –
Betroffener; K
Herr Wolfgang Edelmeier, MdV – Obmann; K und
Endbearbeitung
Frau Inge Fass, DGKS 16. Bezirk; L
Frau Gertrude
Herold, SHG 16 – Angehörige; K
Herr Peter
Herold, SHG 16 – Betroffener; K
Frau Gerda Just,
SHG 16 – Betroffene; T, K
Frau Ella Huber, Rechnungsprüfung Verein
Schlaganfallselbsthilfe für Wien; unterstützende Tätigkeit
Herr Josef
Kotsis, MdV - Organisationsreferent; K
Herr
Dipl.-Ing. Fritz Lederhilger, SHG 12 – Betroffener;
K und unterstützende Tätigkeit
Frau Karin
Mitterhuemer, MdV; Diplomierte Ergotherapeutin; T, L
Frau Manuela
Moser, Diplomierte Ergotherapeutin; K
Frau Edith Neuhaus, SHG 16 – Angehörige; K
Herr Hubert Neuhaus, SHG 16 – Betroffener; K
Herr Fritz Pfingstner, SHG 16 - Betroffener;
K
Herr HR Dr. Wolfram Prihoda; K
Frau Dr. Gisela Pusswald, Klinische Psychologin; L, K
Herr DI Reinhard Sinreich, Graz-Kroisbach,
Naturheiltherapeut – Betroffener; L
Frau Christine Tiefenbach, Diplomierte Physiotherapeutin; K
Alle Angaben in dieser Broschüre
wurden aus verschiedensten Quellen und Dateien zusammengetragen, großteils
aufeinander abgestimmt und nach bestem Wissen und Gewissen sowohl auf
Richtigkeit als auch auf Aktualität überprüft.
Alle Aussagen beziehen
sich jedoch nur auf die Erfahrungen Betroffener und deren Angehörigen und
müssen in allen medizinischen Belangen mit Ihrem Arzt des Vertrauens abgestimmt
und von diesem bestätigt werden.
Die Verfasser dieses
„Leitfadens“ haften daher nicht für Folgen aus der
Anwendung der darin
enthaltenen Aussagen und wiedergegebenen Erfahrungen.
Dieser Leitfaden/diese Broschüre ist ziemlich ausführlich
gestaltet worden, um auch all jenen, die keinen PC besitzen, keine
PC-Kenntnisse haben bzw. auch über keine Möglichkeit eines Internet-Zugriffes
verfügen, eine rasche Hilfestellung zu geben.
Dieser Leitfaden/diese Broschüre ist nach Stichwörtern (mit rotem Anfangsbuch-staben, danach die nächste Zeile als Leerzeile, dann
Text bzw. als Aufzählung in Zusammenhang stehende Unterbegriffe) in
alphabetischer Reihung gegliedert. Sollte das von Ihnen gesuchte Stichwort zu
einem Überbegriff gehören, finden sie nach diesem Stichwort einen roten
Hinweispfeil à und den Überbegriff mit rotem Anfangsbuchstaben. Die Stichwörter, die einen „Unterbegriff“
darstellen, werden in schwarzer Schrift mit einem Hinweis in Klammern
(Stichwort X...) ergänzt. Die Seiten-angaben im Inhaltsverzeichnis benennen
die Seite, auf der das Stichwort anfängt.
Direkte Hinweise auf bestimmte Ärzte/Ärztinnen, Therapeutinnen/Therapeuten.
Firmen usw. wurden bewusst vermieden.
Die jeweiligen Telefonnummern
beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, immer auf WIEN und können
bei Festnetzanschluss ohne Vorwahl 01 gewählt werden.
Für
Internet-Benutzer findet sich in Klammern der Hinweis (INTERNET:), wobei vor der angegebenen Adresse jeweils www.
einzugeben ist – das wurde in der Broschüre aus arbeitstechnischen Gründen
unterlassen.
Sollten Sie feststellen, dass uns bei unseren Angaben ein Fehler
(eine andere als die genannte Anlaufstelle, eine unrichtige Bezeichnung, eine
falsche Adresse oder Telefon-nummer usw.) unterlaufen ist, ersuchen wir Sie um
Ihre diesbezügliche Mitteilung (Tel. 01/888 33 00 – Verein
Schlaganfallselbsthilfe, siehe S. 1). Dies gilt auch für den Fall, dass Sie
meinen, etwas Wichtiges fehlt. - Wir sind selbstverständlich für Ihre
konstruktive Kritik, aber natürlich auch für Ihr Lob und Ihre Anregungen immer
offen.
Deine Zukunft
ist, wozu du sie machen willst. Zukunft heißt "wollen".
(Patrick
Victor Martindale White)
Akupunktur ist ein Therapieverfahren
der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM), (lat. acus = Nadel, pungere =
stechen). In der Traditionellen Chinesischen Medizin gilt
das Prinzip von Yin und Yang:
Unter
anderem steht Yin für Kälte und Leere, sowie Yang für Wärme und Fülle. Beides
muss sich die Waage halten. Wenn nicht, sind die Energieströme im Körper
blockiert, der Mensch wird krank. Durch Stimulierung in den Akupunkturpunkten
sollen sich diese Blockaden lösen lassen.
Diese alternative Heilbehandlung wird unterstützend zur Rehabilitation
eingesetzt.
Akupunktur wird sowohl von
chinesischen Medizinerinnen/Medizinern als auch von österreichischen
Ärztinnen/Ärzten mit Akupunkturdiplom durchgeführt.
Akupunkturbehandlungen auf Krankenkassenkosten mit einer
Arztüberweisung gibt es in der:
- Akupunkturambulanz/2. Medizinische Abteilung
Kaiserin Elisabeth-Spital
1150 Wien, Huglgasse 1 - 3
Voranmeldung täglich 8.30 bis 12.30
Uhr zur persönlichen Beratung durch einen Akupunkturspezialisten unter Tel.
01/98 104/2232.
Zu diesem Beratungstermin sind mitzubringen:
- Überweisungsschein;
- alle aktuellen Befunde,
die zur Erkrankung erhoben wurden;
- neurologische Befunde;
- aktuelle Blutbefunde
(inkl. Rheumafaktoren).
und in der
- Schmerz- und Akupunkturambulanz
Krankenhaus Lainz
1130 Wien, Wolkersbergenstraße 1
Anmeldung: Mo bis Fr von 8.00 bis 12.00 Uhr Tel. 01/801 10-3433
Ambulanzzeiten: Mittwoch von 8 bis 10 Uhr, nach Vereinbarung
Diese Ratschläge und Tipps
beruhen einzig und allein auf den „selbsterlebten“ Erfahrun-gen der Ersteller
dieser Broschüre. Behandelt werden Themen wie
- Arzt
- Bejahen
- Berührungen
- Geduld
- Gefühle
- Konzentration
- Lagerung
- Medikamente
- Motivation und Positives Denken
- Niesen und Schauen
- Schlucken
- Singen
- Sitzmöbel/Bett - Höhe und Beschaffenheit
- Stock- oder Krückeneinsatz
- Teppiche und andere „Stolpersteine“
Ihr behandelnder
Arzt, ob Hausarzt, Neurologe oder Internist, muss immer über alles, was
Sie tun, Bescheid wissen. Ob es sich
- um ein Medikament handelt (Einnahme,
Verträglichkeit oder Ähnliches),
- eine
alternative Methode (z. B. Akupunktur – S. 9, Shiatsu, Watsu oder
Sonstiges – siehe auch Alternative
Behandlungsmethoden/Therapieformen, S. 13ff.), von der Sie gehört haben und die
Sie probieren bzw. anwenden möchten:
Ihr Arzt muss immer informiert
sein/werden - nur so ist eine
für Sie bestmögliche Behandlung
sicher gestellt.
Sagen Sie JA zu sich selbst,
einschließlich Ihrer Behinderung. Ein alter böhmischer Spruch lautet: „Man muss
das Leben eben nehmen, wie es eben ist!“
Berührungen
(Stichwort
Alltag)
Vorsicht bei Berührungen durch
andere– vor allem all Ihrer Gelenke, und hier vor allem Ihres Schulterbereichs.
Ein einziger gutgemeinter Schlag auf Ihre Schulter – NA WIE GEHT’S DIR DENN SO?
– kann lang andauernde Schmerzen nach sich ziehen. Ihre Muskulatur war bzw. ist
gelähmt und muss erst wieder trainiert werden, Ihren Arm zu halten. Und
Vorsicht auch bei „Hilfestellungen“ anderer auf Ihrer beleidigten Seite. Manche
Helfer zerren und reißen, wenn sie Ihnen helfen wollen. Sagen Sie ruhig laut
und deutlich: NEIN, BITTE NICHT AUF DIESER SEITE, DIE IST GELÄHMT!
Was immer Sie auch üben,
trainieren und machen, Sie brauchen viel, viel Geduld zur Bewältigung Ihrer
Schwächen, alle Geduld dieser Welt. Versuchen Sie, auch das zu trainieren, es
ist zwar mühsam, aber es ist erlernbar.
Lassen Sie Gefühle - außer Jähzorn und Dauergrant - zu: Wenn Sie heulen wollen,
dann heulen Sie, unterdrücken sie nichts, das verkrampft nur. Wenn Sie sich
ärgern wollen, dann ärgern Sie sich, Sie kommen bald von selbst darauf, dass
mit Ruhe alles viel besser gelingt und funktioniert und Ärgern gar nichts
bringt. Wenn Sie Ihren Zustand mit früher vergleichen, so bitte nicht mit dem
Zustand vor Ihrem Schlaganfall, sondern mit dem unmittelbar danach: HABEN SIE
NICHT SCHON EINIGES TOLL GESCHAFFT?! Und vergessen Sie bitte auch aufs Lachen
nicht!
Konzentration
(Stichwort
Alltag)
Wenn Sie anfangen, Ihre Beweglichkeit wieder zu erlangen, sei es im Rollstuhl oder schon auf den eigenen Beinen, mit Rollator oder mit Stock oder mit Krücken, konzen-trieren Sie sich bitte immer voll und ganz. Sie haben nämlich nicht mehr dieselbe Kraft wie früher- egal ob sie sportlich waren oder nicht -, um einen Sturz abzufangen.. Vor allem das Nach-hinten-Gehen, um beispielsweise einer Tür auszuweichen, ist schwierig. Wenn Sie aus dem Rollstuhl aufstehen, stellen Sie immer erst die Bremsen fest – Sie können fallen, weil der Rollstuhl wegrutscht, von Ärgerem gar nicht zu reden. Ganz, ganz wichtig und bei allem, was Sie tun:
IMMER ZUERST
ÜBERLEGEN UND DENKEN,
DANN KONZENTRIEREN
UND AUSFÜHREN!
Vor
allem in der ersten Zeit nach dem Schlaganfall, aber auch später noch soll,
nein muss auf die richtige Lagerung Ihres Armes und somit auch Ihrer Schulter,
aber auch Ihrer Beine besonders geachtet
werden. Die Schwester/Pflegerin/der Pfleger im Krankenhaus/Spital oder in der
Reha-Klinik macht es täglich mit Ihnen, und zeigt es gerne Ihren Angehörigen
bzw. den Sie betreuenden Personen.. Die gelähmte Hand/der gelähmte Arm, sollte
nie irgendwo sein, sondern dort, wo sie/er hingehört. Alles klar?
Medikamente
(Stichwort Alltag)
Bitte nehmen Sie ihre Medikamente
regelmäßig und zu den vorgeschriebenen Zeiten ein, wie von Ihrem Arzt
verordnet. Sie wurden schließlich „eingestellt“, damit es Ihnen so gut wie möglich
geht. Setzen Sie niemals ein Medikament von sich aus ab, es könnte unangenehme,
wenn nicht sogar schwerwiegende Folgen haben. Bei Einnahme eines blutverdünnenden Medikaments
sprechen Sie bitte unbedingt vor einem Zahnarztbesuch mit Ihrem Arzt. Sollten
sie zusätzlich andere, z. B. alternative Heilmittel einnehmen wollen,
kontaktieren Sie bitte vorher ebenfalls unbedingt Ihren Arzt.
Motivation
und Positives Denken (Stichwort Alltag)
Diese
beiden Begriffe sollte man immer in engem Zusammenhang sehen. Mein Motto ist
beispielsweise: NIEMALS AUFGEBEN! (Never ever give up!)

Niesen
und Schauen (Stichwort Alltag)
Diese
beiden Begriffe passen eigentlich nicht wirklich zusammen – höchstens von einer
ganz bestimmten Anschauungsseite her: Bei beidem, sowohl beim Niesen als auch
beim Schauen, sollte man als gehender, meist halbseitig beeinträchtigter
Schlaganfall-Betroffener versuchen, einen guten Stand zu haben bzw. auf jeden
Fall stehen zu bleiben und das Gleichgewicht zu halten. Beim Niesen deshalb,
weil man dabei meistens die Augen zusammenkneift und der gesamte Körper heftig
geschüttelt werden kann; beim Schauen, egal, ob beim Überqueren der Straße nach
links und rechts, oder ob einen jemand ruft oder man irgendetwas (z. B. ein
Geräusch) hört, das man nicht ergründen kann oder man etwas genauer sehen will.
Besser, einmal die Neugierde nicht zu befriedigen, als umzufallen! So etwas
„passiert“ einfach nicht mehr während des Gehens – das ist aber kein Malheur –
wir haben Zeit!
Achten
Sie bitte, vor allem kurz nach dem Schlaganfall, aber auch später immer darauf,
kleine Bissen und kleine Schlucke zu sich zu nehmen sowie während des Essens
nicht zu sprechen, um sich nicht zu verschlucken. Ein kleines Stückchen, das in
Ihre Lunge gerät, kann zu einer – manchmal schweren – Lungenentzündung führen.
Wieder einmal heißt es KONZENTRIEREN!
Falls das Sprachzentrum Ihres
Angehörigen betroffen ist – singen Sie ihr/ihm etwas vor – Sie müssen dazu
keine Callas und kein Pavarotti sein. Und ein einfaches la-la-la motiviert vielleicht zum Mitsingen. Auch wenn
das Reden noch nicht richtig funktioniert – nur Mut und sich trauen - Übung und Geduld machen den Meister!
Sitzmöbel/Bett
- Höhe und Beschaffenheit (Stichwort Alltag)
Dieses Stichwort betrifft
hauptsächlich Ihre Angehörigen bzw. die Sie betreuenden Personen: Bitte sorgen
Sie dafür, dass sowohl das Bett (siehe auch à Finanzielle Hilfe/Heilbehelfe und Hilfsmittel)
als auch der Tisch (Auflagemöglichkeit des Armes bzw. der Hand) und die Stühle
eine optimale Höhe für Ihren Betroffenen haben. Eine Sitzgarnitur, in die man
sich richtig schön kuscheln kann, war einmal etwas Tolles – sich jetzt
irgendwie aus den unendlichen Tiefen heraus zu wurschteln ist absolut nicht
lustig!
Stock-
oder Krückeneinsatz (Stichwort Alltag)
Beim
Stock- oder Krückeneinsatz denken Sie immer daran, was Sie gelernt haben: Den
Stock/die Krücke nie zu weit vorstellen, denn dann ist er/sie keine Stütze mehr
und man rutscht ab. Wieder einmal:
KONZENTRIEREN!
Teppiche
und andere „Stolpersteine“ (Stichwort Alltag)
Wenn immer möglich,
sollten lose liegende Teppiche, verschieb- oder verrückbare Möbelstücke und
Ähnliches, über das Sie stolpern können, entfernt werden. Die Unfallgefahr ist
zu groß!!!
Alternative Behandlungsmethoden bzw. Therapieformen
Bei allen unten genannten Therapieformen
gibt es derzeit (April 2005) weder wissenschaftlich anerkannte Beispiele noch
durch wissenschaftliche Untersuchungs-methoden gesicherte Erfolgsnachweise. Es
ist aber durchaus denkbar, dass der eine oder andere Patient durch eine dieser
Methoden eine Besserung erfahren haben kann - Derartiges kommt aber auch bei so
genannten Placebos vor.
Daher bitte immer nur in
Absprache mit Ihrem Arzt!
„Jeder Patient hat ‚seinen’
Schlaganfall für sich allein.“ Das heißt, kein Schlaganfall ist wie ein anderer
oder einem anderen gleich. Daher kann auch für jeden Menschen eine andere Behandlungsmethode/Therapieform
zielführend sein.
Nachstehend finden Sie einige
Behandlungsmethoden und Therapieformen in alphabeti-scher Reihung angeführt,
die uns von Schlaganfallpatienten genannt wurden und die bei dem einen oder
anderen Betroffenen zu einer Besserung geführt haben – aber siehe oben:
bitte
sprechen Sie vorher immer mit Ihrem Arzt!
- Feldenkrais
- Mikrokinesie-Therapie
- Pranic-Healing
- REGENA-Therapie
- Reiki
- Tomatis-Methode
Feldenkrais
(Stichwort Alternative
Behandlungsmethoden)
Die
Feldenkrais-Methode® ist eine Bewegungslehr- und Lernmethode, mit
deren Hilfe man neue Handlungs- und Bewegungsweisen entdecken bzw. die
persönliche Art sich zu bewegen besser kennen lernen kann. Von diesen
Erfahrungen ausgehend lernt man überflüssigen Kraftaufwand aufzuspüren und zu
verringern. Die Feldenkrais-Methode arbeitet mit einfachsten, mühelosen
Bewegungen, welche die innere Aufmerksamkeit schulen, und ist für Menschen
jeglichen Alters geeignet.
(INTERNET:
feldenkrais.at)
Mikrokinesie-Therapie
(franz: Microkinési) (Stichwort Alternative
Behandlungsmethoden)
Durch
die Mikrokinesie-Therapie (diese ist in Österreich noch kaum bekannt; sie wird
hauptsächlich in Frankreich und Deutschland angewendet) können unter anderem
Erkrankungen des Bewegungsapparates behandelt werden. Die Mikrokinesie-Therapie
regt mit sanften Berührungen die Stärkung der Selbstheilungskräfte an und gibt
somit Hilfe zur Selbsthilfe, z. B. bei Störungen des Bewegungsapparates, bei
vegetativen Problemen, bei Konzentrationsstörungen usw.
(INTERNET:
microkinesitherapie.de)
Pranic-Healing
(Stichwort Alternative
Behandlungsmethoden)
Pranic-HealingÒ
ist die berührungslose Kunst der Energieheilung nach Master Choa Kok Sui. Sie
basiert, wie viele alternative Harmonisierungsmethoden, auf dem Prinzip der
universellen Lebensenergie. Sie ist die Kraft, die alles am Leben erhält und
ohne die kein Leben möglich ist. Sie ist
verantwortlich für die Selbstheilung und die Erhaltung der Gesundheit. Neben
der Linderung und Beseitigung von Problemen erhöht sie die Vitalität. Das
Immunsystem wird gestärkt und das Wohlbefinden verbessert.
(INTERNET:
prana.at)
REGENA-Therapie
(Stichwort Alternative
Behandlungsmethoden)
Die
Regena-Therapie ist eine Ganzheits-Zell-Regenerations-Therapie nach Stahlkopf,
und zielt auf die ursächliche Ausheilung von Krankheiten mit Hilfe von so
genannten Regenaplexen (die nach einem Baukastensystem
zusammengestellten biologischen Komplexmittel dieser Therapie
mit jeweils Nummernbezeichnung aus Kräuterauszügen, Mineralien usw.) ab. Grundlage der Therapie ist die Erkenntnis, dass die Natur nichts
unternimmt, um sich selbst zu zerstören.. Gesundheit ist ein Gleichgewicht des
Gesamt-stoffwechsels, das laufend durch gesteuerte Arbeit des Zellkerns
zwischen dem Stoffmilieu innerhalb und außerhalb der Zelle neu erreicht werden
muss. Eine ursächliche Behandlung ist daher eine Stoffwechsel-Therapie, ganz
gleich, ob bei akuten oder chronischen Erkrankungen.
(INTERNET:
regenaplex.de)
Reiki
(Stichwort Alternative
Behandlungsmethoden)
Reiki ist eine alte
japanische Heilkunst und bedeutet universelle Lebensenergie. Das Wort setzt
sich aus REI = Licht und KI = Energie zusammen. Reiki ist diese natürliche Lebensenergie und sie fließt in kraftvoller
und konzentrierter Form durch die Hände des Reiki-Ausübenden. Reiki fördert die
Selbstheilung, löst Blockaden, kräftigt Körper und Geist, reinigt von Giften
und stellt die Harmonie wieder her. Reiki ersetzt jedoch, wie alle anderen
genannten Methoden, nicht den Arzt.
(INTERNET: reiki.de)
Tomatis-Methode
(Stichwort Alternative
Behandlungsmethoden)
Die
Tomatis-Methode ist eine Therapieform, bei der die Wechselwirkung zwischen
Gehör, Stimme, Sprache und Psyche bewusst eingesetzt wird, die die Fähigkeit
zum Zuhören und Kommunizieren fördern soll und durch Musik und Stimme z. B.
positiv auf den Gleichgewichtssinn oder die Konzentrationsfähigkeit wirkt.
(INTERNET:
sprachakademie.at; hoerakademie.de)
Was aber bei allen
Therapien und/oder Behandlungen das Wichtigste ist:
SIE ALS BETROFFENER MÜSSEN
DEN STARKEN WILLEN HABEN, GESUND ZU WERDEN!
Aphasie ist die
Bezeichnung für eine Sprachstörung, z. B. nach
einem Schlaganfall, siehe à Logopädie
Selbsthilfegruppe
für Aphasiker
- Kontakte: Fr. Evelyne Spitzl, Tel. 01/615 97 32 und
Fr. Lore Prochazka, Tel. 01/602 58 85
- Treffen: jeden 2. Montag im Monat im Restaurant
Wienerwald/Extrazimmer,
1150 Wien, Mariahilfer Straße 156, Tel.
01/892 33 06
Aphasie-Club
- Selbsthilfeverein für Schlaganfallpatienten
- Ansprechpartner: Dr. Christiane Pons, Dr.
Jaqueline Ann Stark
- Treffen: wöchentlich, auf Anfrage
1030 Wien, Kegelgasse 27, Tel. 01/713 03 80
Unter
Tel. 01/1550 erfahren Sie Ihre bzw. die nächste dienstbereite Apotheke. Der
Zustellservice der Wiener Apotheken ist in der Nacht, am Wochenende und an
Feiertagen für Sie da. Die Zustellung erfolgt ausschließlich innerhalb des
Wiener Gemeindegebietes und kostet derzeit € 9,- (Stand: 13. April 2005).
(INTERNET:
apotheker.or.at/wien)
Der Arbeiter-Samariter-Bund
Österreichs, Landesverband Wien, Tel. 01/89 144, bietet einen
„Medikamentennotdienst Tag und Nacht“ für das Wiener Stadtgebiet zum
Preis von € 19,- (Stand: 13. April 2005) an.
(INTERNET: samariterwien.at)
Für Bewohner des 21. und
22. Bezirkes ist auf Grund einer Eigeninitiative des
Arbeiter-Samariter-Bundes/Gruppe Floridsdorf-Donaustadt, Tel. 01/26 33 144, der Medikamentennotdienst gratis (Stand: 13. April
2005).
(INTERNET: samariter.at –
Leistungen - Medikamentennotdienst)
Ausweise für Menschen mit Behinderungen
- Ausweis für den ermäßigten Eintritt in die
Bäder der Stadt Wien
- Behindertenpass
= Lichtbildausweis zum Nachweis der Behinderung bei Ämtern und Behörden
- Berechtigungskarte Fahrtendienst siehe à Fahrtendienste
- Gehbehindertenausweis gemäß § 29b StVO
Ausweis
für den ermäßigten Eintritt in die Bäder der Stadt Wien (Stich-wort
Ausweise)
Auskunft Mo -
Fr von 7.30 bis 15.30, Tel. 01/601 12-8044
Behindertenpass
= Lichtbildausweis zum Nachweis der Behinderung bei Ämtern und Behörden (Stichwort
Ausweise)
Der
Behindertenpass dient als bundeseinheitlicher Nachweis einer Behinderung
(un-abhängig von der Art der Behinderung). Er wird dreisprachig ausgestellt
(Englisch, Französisch und Deutsch) und auch im Ausland anerkannt. Ein Anspruch
auf eine finanzielle Leistung entsteht daraus nicht.
Bei Vorlage des Behindertenpasses gibt es
Preisermäßigungen/Sondertarife bei Freizeit- und Kultureinrichtungen (z. B.
Konzerte, Museen, Veranstaltungen, Bäder, Seilbahnen); Ermäßigungen des
Mitgliedsbeitrages bei Autofahrerklubs nach deren Richtlinien;
Grundgebührenermäßigung bei einer Mobiltelefongesellschaft; Gratisvignette bei
Zusatzeintrag „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“.
Antrag
(Formular bei der Sozialarbeiterin/beim Sozialarbeiter im Krankenhaus) an:
Bundessozialamt
für Wien, NÖ und Bgld.
1010
Wien, Babenbergerstraße 5
Tel.
01/588 31-0
Hinweis: Gegen
Vorlage des Behindertenpasses oder einer Kopie davon kann im Rahmen der
Arbeitnehmerveranlagung ein Freibetrag gemäß § 35 des Einkommensteuergesetzes
(„Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderungen“) in Anspruch genommen werden
(Formular E1a – Beilage zur Einkommensteuererklärung, Download möglich).
Näheres zu („Außergewöhnliche
Belastungen“ erfahren Sie vom Bundesministerium für Finanzen/Bürgerservice, Tel. 0810/001228 (österreichweit zum Ortstarif).
(INTERNET: help.gv.at à Behinderung à Behindertenpass)
Berechtigungskarte
Fahrtendienst (Stichwort Ausweise)
siehe
à Fahrtendienste
Gehbehindertenausweis
gemäß § 29b StVO (Stichwort Ausweise)
Der Gehbehindertenausweis
(Ausweis gemäß § 29b StVO) berechtigt dauernd stark gehbehinderte Personen
- zur Benützung von „Behindertenparkplätzen“
- zeitlich unbeschränkt und gebührenfrei in Kurzparkzonen zu parken
- in Fußgeherzonen während der Dauer der erlaubten Ladetätigkeit zu
parken
- zum kurzfristigen Halten in Halteverboten zum Ein- und Aussteigen
Antrag an:
MA 15 – Gesundheitswesen und Soziales -
Dezernat V/Sozialrecht
1010 Wien, Schottenring 24, 1. Stock, Zimmer 135
Tel. 01/531 14/DW 87443
und 87698
Erreichbar: Montag bis
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
(INTERNET:
wien.gv.at/ma15/29b)
Das Ansuchen, das nur schriftlich
gestellt werden kann, wird an die amtsärztliche Begutachtungsstelle
weitergeleitet, welche Sie zu einer amtsärztlichen Untersuchung vorlädt (ca. 4 Wochen).
Bereits vorhandene Gutachten/Befunde brauchen nicht vorab übermittelt zu
werden, sie können zur amtsärztlichen Untersuchung mitgebracht werden.
Nach Vorliegen des
Untersuchungsergebnisses werden Sie über die Abholung des Ausweises, zu
der Sie persönlich erscheinen müssen (Unterschriftsleistung), informiert. Bei
der Abholung des Ausweises sind zwei Lichtbilder mitzubringen.
Falls es Ihnen nicht
möglich ist persönlich zu erscheinen, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt auf.
Kosten
(Stand 13. April 2005):
Bundesabgaben:
Antrag € 13,-, Ausweis € 13,-
Verwaltungsabgabe:
€ 6,54 (bei Duplikaten € 3,63)
TIPP: Rollstuhlfahrerinnen/Rollstuhlfahrer,
welche ständig an diesen gebunden sind, erhalten den Ausweis für dauernd stark
gehbehinderte Personen bei Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bestätigung
ohne zusätzliche Untersuchung.
Badezimmerumbau, Förderung - siehe à
Wohnungsadaptierung/ Wohnraumsanierung
Behinderte Kraftfahrerinnen/Kraftfahrer
Für Kraftfahrerinnen/Kraftfahrer
mit Behinderung gibt es bei den Autofahrerclubs ARBÖ und ÖAMTC
sogenannte Behindertenbeauftragte, die den Betroffenen und ihren Angehörigen
gern beratend zur Seite stehen. Zu erreichen sind diese (in alphabetischer
Reihung) wie folgt:
ARBÖ - Generalsekretariat
1150 Wien, Mariahilfer Straße 180
Donnerstag 13.00 bis 17.00 Uhr
Tel.: 01/89121-218 oder 0699/189 122 18
(INTERNET: arboe.or.at àsuche à behindertenberatung àwww3 ...)
ÖAMTC
1150 Wien, Schanzstraße 44
Montag 14.00 bis 17.00 Uhr (telefonische Voranmeldung wird
empfohlen!)
Tel. 01/98120-2217oder
01/98120-2311
(INTERNET: oeamtc.at àclub àmitgliedschaft
àbehindertenberatung)
Außerdem gibt es
einige Broschüren (ARBÖ - z. B. „Handbuch für körperbehinderte
KraftfahrerInnen“ oder „Tanken und Rasten“, ÖAMTC – z. B. „Unterwegs in Österreich“ und „Mobilität mit Handicap“),
die an den oben angegeben Adressen sowie bei allen ARBÖ-Prüfzentren bzw. bei
allen ÖAMTC-Stützpunkten erhältlich sind.
Behindertenfahrzeug siehe à
Kraftfahrzeug
Behindertengerechte Hallen- und Sommerbäder
in Wien
Auflistung
(Stand 13. April 2005) siehe ANHANG 3
Behindertenhilfe siehe à Information, Behindertenhilfe, Beratung
Behindertenparkplatz in unmittelbarer Nähe
der Wohn- oder Arbeitsstätte siehe
à Kraftfahrzeug
Behindertenpass siehe à
Ausweise
Zuständige
Behörde für die Antragstellung ist der Sozialversicherungs- bzw.
Pensionsversicherungsträger.
Mitzubringen:
Antragsformular (Download möglich), es wird aber auch ein formloses
Schreiben als Antrag gewertet, das Formular ist dann nachzureichen, sowie
ärztliche Gutachten.
(INTERNET: help.gv.at à Behinderung à Pension)
Besuchsdienst siehe à
Fonds Soziales Wien
Billard für Menschen mit Behinderung
Billardschule Heinrich
Weingartner
Kurse für Anfänger und
Fortgeschrittene
Teilnahme für
Rollstuhlfahrer und Personen mit Halbseitenlähmung möglich
1150 Wien, Neubaugürtel 11
Tel. 01/985 21 50 und
Billard Cafe Weingartner
1150 Wien, Goldschlagstraße
6
Tel. 01/982 43 99
Bundessozialamt, Adresse und Telefonnummer
Bundessozialamt/Landesstelle
Wien
1010 Wien,
Babenbergerstraße 5
Tel. 01/588 31-0
Externes Büro:
1110 Wien, Grillgasse 18/7
Tel. 01/749 65
71 und Tel. 01/749 65 72
Busunternehmen/Reiseveranstalter für Menschen
mit Behinderung siehe à Reisen
mit Handicap
Die Wohnadressen der/des
Betroffenen sowie einer Kontaktperson mit Telefonnummer, wenn vorhanden am besten
Handy-Nummer, sollte bei Verlassen der
gewohnten Umgebung immer mitgetragen werden, wenn möglich gut und rasch
auffindbar, um Angehörige im Notfall sofort verständigen zu können.
Einstufung des Grades der Behinderung
Falls
kein Bescheid oder Urteil vorliegt (z. B. Erwerbsunfähigkeitspension, Pflegegeld),
stellt eine Ärztin/ein Arzt der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes,
siehe à Bundessozialamt, den Grad der Behinderung
fest. Diese/dieser führt jedoch nach Möglichkeit keine Untersuchung durch,
sondern beurteilt lediglich auf Grund der Krankenbefunde und unter
Berücksichtigung der Richtsatzverordnung den Grad der Behinderung.
Ergotherapie nach einem Schlaganfall
Ergotherapie geht davon aus, dass Aktiv-Tätig-Sein ein
menschliches Grundbedürfnis ist und eine therapeutische Wirkung hat. Ergotherapeutinnen/Ergotherapeuten
behandeln deshalb mit und durch Aktivitäten. Das Selbst-Tun steht im
Mittelpunkt.
Unser
Angebot
Ziel ist die Wiedererlangung größtmöglicher
Selbstständigkeit im Alltag. Dies geschieht durch individuell abgestimmte
Therapieprogramme, die gemeinsam mit Ihnen erarbeitet werden.
Folgende
Maßnahmen können dabei zum Einsatz kommen:
- Therapie sensomotorischer Fähigkeiten (Grob-
und Feinmotorik, Koordination);
- Selbsthilfetraining (An- und Ausziehen,
Essen, Haushalt, ...);
- neuropsychologisches Training (bei Neglect,
Apraxie);
- kognitives Training (Konzentration,
Gedächtnis), einzeln oder in Gruppen;
- Hilfsmittelberatung, Hilfsmittelversorgung,
Hilfsmitteltraining;
- Schienenversorgung;
- Angehörigenberatung.
Hausbesuche auf
Anfrage. Kosten siehe à Refundierung.
Information:
Verband der Diplomierten
Ergotherapeutinnen/Ergotherapeuten Österreichs
1150 Wien, Sperrgasse 8 -
10
Tel. 01/895 54 76
(INTERNET:
ergotherapie.at)
Diverse Ermäßigungen, z.
B. Eintritt Theater, Tiergarten, Museen, Bäder usw. können nach Ausstellung des
Behindertenpasses, siehe à Ausweise, in
Anspruch genommen werden.
Essen auf Rädern siehe à
Fonds Soziales Wien
Euro-Schlüssel (Euro-Schließsystem)
für behindertengerechte Anlagen
Die öffentlichen WC-Anlagen
für Rollstuhlfahrerinnen/Rollstuhlfahrer und schwer gehbehinderte Menschen in
Städten und Gemeinden, aber auch jene an den Autobahnraststellen, sind
teilweise bereits bzw. werden europaweit mit dem sogenannten
„Euro-Schließsystem/Euro-Zylinderschloss“ ausgestattet, sind dadurch
versperrbar und nur mit einem Euro-Schlüssel zu öffnen.
Dieses Euro-Schließsystem findet auch bei Liften, Schrankenanlagen usw.
Verwendung.
Zuständigkeit:
ÖAR - Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
1010 Wien
Stubenring 2/1/4
Tel. 01/513 15
33-0
(INTERNET:
oear.or.at – Service – Euro-Schlüssel)
Das
„Bestellsystem“ für den Euro-Schlüssel funktioniert wie folgt:
Wer
kann bestellen?
Jeder,
der eine Behinderung nachweisen kann, die die Benutzung behindertengerechter
WCs unabdingbar macht (Rollstuhlfahrer, schwerst Gehbehinderte u.ä.).
Wie
wird bestellt?
- Bestellformular
(Download aus dem INTERNET: oear.or.at, oder Entnahme aus
dem monatlichen Infoletter ‚monat’ -
Sozialpolitische Rundschau der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft
für Rehabilitation - ÖAR) ausfüllen, in ein
Kuvertstecken,
- den
Nachweis der Behinderung (z. B. eine Kopie des Ausweises nach § 29 b StVO oder
Kopie des Bundesbehindertenpasses oder ein ähnliches Dokument) beilegen
- mit Briefmarke versehen und versenden an
ÖAR
Kennwort Schlüssel
1010 Wien, Stubenring
2/1/4
Was kostet der
Euro-Schlüssel?
€ 20,00 (inkl.
Versandspesen; Stand: 13. April 2005), die per Nachnahme eingehoben werden.
Fahrpreisermäßigung siehe à
ÖBB
- Freizeitfahrtendienst
- Vetragsfahrtendienst der WGKK
- Adressen
von Vertragsfirmen (Fahrtendienste)
- London-Taxi
Freizeitfahrtendienst
(Stichwort
Fahrtendienste)
Anmeldung zur
Inanspruchnahme (Ausstellung der Berechtigungskarte - siehe à Aus-weise) beim
Fahrtendienstbüro
- Fonds Soziales Wien
1030 Wien, Guglgasse 7 – 9
Mo bis Fr 7.30 bis 15.30 Uhr
Tel.
01/4000 DW 66 643, 66 644, 66 645, 66 646
(INTERNET: fsw.at)
Das Antragsformular wird
auf telefonische Anfrage zugeschickt. Erledigung des Antrags in etwa drei bis
vier Wochen.
Bestellung von Fahrten
(auch Sammeltransporte) bei Vertragsfirmen - maximal 60 Fahrten pro Monat.
1 Fahrt: € 1,60, mit
Sozialpass "A": € 0,80 (Stand: 13. April 2005)
Der Preis für
Stiegentransport ist bei den Vertragsfirmen zu erfragen.
Keine Fahrten zum Arzt, zu
Therapien oder Behandlungen (= Krankentransport, siehe nachstehend à Vertragsfahrtendienst).
Vertragsfahrtendienst
der Wiener Gebietskrankenkasse - Beförderung durch einen Vertragsfahrtendienst
(Stichwort
Fahrtendienste)
(INTERNET:
gkkwien.at – Leistungen - Gesund werden –Transportkosten –
Vertrags-fahrtendienst)
Versicherte oder Angehörige, die in Folge ihrer
Krankheit oder ihres Gebrechens nicht in der Lage sind, für die Inanspruchnahme
der notwendigen Behandlung(en), Untersuchungen, der Zahnbehandlung oder des
Zahnersatzes ein öffentliches Verkehrsmittel zu benützen, deren Zustand aber
nicht einen Transport ausschließlich mit einem Krankentransportwagen erfordert,
haben die Möglichkeit, sich mit einem Vertragsfahrtendienst der Wiener
Gebietskrankenkasse befördern zu lassen.
Hierfür ist ein vorheriger Antrag auf Kostenübernahme für die
Beförderung durch einen Vertragsfahrtendienst nötig, welchen sowohl der
Hausarzt als auch die Behandlungsstelle mit einer entsprechenden medizinischen
Begründung ausstellt. Nach der Ausstellung muss die erforderliche Bewilligung
durch unseren Medizinischen Dienst, 1100 Wien, Wienerbergstraße 15 - 19 oder in
der zuständigen Wohnbezirksstelle oder beim ärztlichen Leiter der kasseneigenen
Gesundheitszentren oder beim Ärztlichen Direktor und bei den Primarärzten des
Hanusch-Krankenhauses entweder persönlich, auf dem Postweg oder per Fax:
01-60122-3615 eingeholt werden.
Wenn die Bewilligung der Kasse erteilt wurde, kann sich der Anspruchsberechtigte
direkt mit einem Vertragsunternehmen telefonisch einen Termin für die
notwendigen Fahrten vereinbaren. Wir empfehlen mindesten einen Tag vor der
notwendigen Fahrt den Zeitpunkt zu fixieren.
Kostenbeteiligung für die Versicherten:
Die Inanspruchnahme von Fahrten mit dem Vertragsfahrtendienst ist an
eine Kostenbeteiligung des Versicherten (Angehörigen) in der doppelten Höhe der
jeweils geltenden Rezeptgebühr (€ 8,90 je Transport, Stand:
13. April 2005) gebunden. Die
Kostenbeteiligung wird durch die Wiener Gebietskrankenkasse im zweiten, auf die
Rechnungslegung durch den Vertragspartner folgenden Kalendermonat zur Zahlung
vorgeschrieben.
Befreiung von der Kostenbeteiligung:
- Transporte im Rahmen von
Erste-Hilfe-Leistungen;
- Transporte von Personen, die
von der Rezeptgebühr befreit sind;
- Transporte von Personen bis zu
deren Vollendung des 15. Lebensjahres;
- Fahrten zur Inanspruchnahme einer
Strahlentherapie, Chemotherapie oder einer Dialysebehandlung.
.
Vertragsbeförderungsunternehmen
der WGKK (Stand: 13. April 2005):
: Die mit diesem Symbol bezeichneten Vertragsfahrtendienste führen auch
Fahrten mit Personen durch, die im eigenen Rollstuhl sitzend befördert werden
müssen.
|
Haller
& Felsinger 1230
Wien, Richard-Neutra-Gasse 12 Tel.
01/869 62 62 Erreichbar:
täglich 6.30 bis 22.30 Uhr auch Stiegentransport |
Samariter
Bund Österreich Rettung
und Soziale Dienste Gemeinnützige
GmbH.x 1150
Wien, Hollergasse 2 - 6 Notruf: Tel. 01/891 44; Journal: 01/891 45 |
|
Klouda
& Pernsteiner GmbH 1100
Wien, Buchengasse 134 Tel.
01/602 76 00 und 602 76 03 Erreichbar:
Mo - Fr 7.00 bis 19.00 Uhr, Sa,
So 9.00 bis 18.00 Uhr auch
Stiegentransport (kostenpflichtig) |
GWS
GmbH Krankenbeförderung 1230
Wien, Stipcakgasse 6 Tel.
01/699 96 68 |
|
WIHUP
60 1 60 Funktaxi 1100
Wien, Laaerbergstraße 32 Ladenzeile Tel.
01/604 05 06 |
Hubert
Adamek 1150
Wien, Plunkergasse 4 - 12/5/3/13 Tel.
01/984 58 30 und 01/983 49 19 |
|
TAXI
40 100 1230 Wien, Pfarrgasse 54 Tel. 01/408 50 33 |
|
Adressen
von Vertragsfirmen (Stichwort Fahrtendienst)
Nachstehend finden Sie
weitere Adressen von Fahrtendiensten (in
alphabetischer Reihung), teils Freizeit, teils Krankenkasse – Stand: 13. April
2005 (bitte immer hinterfragen, auch, ob Stiegentransport möglich
ist):
Bürger
Paul (Subunternehmen - Haller & Felsinger)
1160 Wien,
Heigerleinstraße 19
(Fahrten hauptsächlich
16., 17., 18., 19. Bez.) Tel.
0676/844 844 44
Eiseler
& Löffler GmbH
1210 Wien, Leopoldauer
Platz 49
Erreichbar: täglich 6.00
bis 21.00 Uhr Tel.
01/258 58 80 und
kein Stiegentransport Tel.
01/258 58 10
Grünes Kreuz
1110 Wien,
Dreherstraße 39 - 45
Erreichbar:
0.00 bis 24.00 Uhr
auch
Stiegentransport
Tel.
01/767 88 99
Gschwindl
Fahrtendienst
1210 Wien, Julius Ficker-Straße
88 und
Erreichbar: Mo bis Fr 6.00
bis 18.30 Uhr,
in Ferien: Mo bis Fr
6.30-16.30 Uhr
auch Stiegentransport
(kostenpflichtig) Tel.
01/810 40 01
Haller
& Felsinger GmbH
1230
Wien, Richard-Neutra-Gasse 12
Erreichbar:
täglich 6.30 bis 22.30 Uhr
auch
Stiegentransport Tel.
01/869 62 62
Egon Jocher
1180 Wien,
Staudgasse 44
Erreichbar:
täglich 6.00 bis 22.00 Uhr
auch
Stiegentransport (kostenpflichtig) Tel.
01/408 94 64
Johanniter-Unfall-Hilfe – Einsatzzentrale Wien
1180 Wien,
Herbeckstraße 39
Erreichbar:
0.00 bis 24.00 Uhr Tel.
01/47 600
Klouda
& Pernsteiner GmbH
1100
Wien, Buchengasse 134
Erreichbar: Mo – Fr 7.00 bis 19.00
Uhr,
Sa, So 9.00 bis 18.00 Uhr
auch
Stiegentransport (kostenpflichtig) Tel.
01/602 76 00
Kreutzer
Fahrtendienst
1080 Wien, Bennogasse 9
Erreichbar: täglich 6.00
bis 20.00 Uhr
auch Stiegentransport
(kostenpflichtig) Tel.
01/408 61 67
ÖHTB
Fahrtendienst GGmbH
1110 Wien,
Kaiser-Ebersdorfer-Straße 69
Erreichbar: Mo bis Fr 7.00
bis 17.00 Uhr, Sa 7.00 bis 12.00 Uhr
kein Stiegentransport Tel.
01/768 50 80
außerhalb der Bürozeiten:
Notfallnummer Tel.
0664/383 10 08
Österreichisches Rotes Kreuz – Landesverband Wien
1030 Wien,
Nottendorfer Gasse 21 Tel.
01/52 144 und
Erreichbar:
0.00 bis 24.00 Uhr Tel.
01/79 580
St. Lazarus Hilfswerk - Fahrtendienst
1170 Wien,
Veronikagasse 29/10
Erreichbar:
0.00 bis 24.00 Uhr, Tel.
01/522 98 98
Sauerstoffnotdienst
und Krankentransport 01/865
59 59
WAKA
- Fahrtendienst GmbH
1200
Wien, Karl-Meißl-Straße 12
Erreichbar:
Mo bis Fr 7.00 bis 17.00 Uhr,
Sa,
So 8.00 bis13.00 Uhr
kein
Stiegentransport Tel.
01/332 55 42 bis 44
Wiener
Lokalbahnen Verkehrsdienste GmbH
1120 Wien, Eichenstraße 1a
Erreichbar: Mo bis Fr 6.00
bis 18 Uhr
auch Stiegentransport
(kostenpflichtig) Tel.
01/815 60 70
London-Taxi
(Stichwort
Fahrtendienste)
Es gibt in Wien Taxis mit
einer Rampe und einem Befestigungssystem für Rollstühle sowie einem drehbaren
Sitz für leichteres Einsteigen, und das zum normalen Taxitarif.
Bestellen kann man diese
mit der unbedingten Angabe London-Taxi bei
Taxi
40 100
und/oder
Taxi 31 300
Nach
Einstufung der Behinderung durch das Bundessozialamt ist die Erwirkung eines
Steuerfreibetrags möglich.
Abschreibbar sind sämtliche
Therapiekosten, Selbstbehalte, Rezeptgebühren, Arzthonorare usw.
Körperbehinderten, die zur
Fortbewegung ein auf sie zugelassenes Kraftfahrzeug benützen und ein
Massenverkehrsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützen können, ist ein
pauschaler Freibetrag von monatlich € 153,- zu berücksichtigen (Stand:
13. April 2005).
Voraussetzung ist
- eine Bescheinigung gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung,
- eine entsprechende Eintragung im Behindertenpass oder
- eine Kfz-Steuerbefreiung gemäß § 2 Abs.
2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1952, gemäß § 2 Abs. 1 Z 12 des
Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1992 oder gemäß § 4 Abs.3 Z 9 des Versicherungssteuergesetzes
1953.
Bei Gehbehinderten mit einer Behinderung von
mindestens 50 Prozent, die kein eigenes Kfz besitzen, sind belegte
Aufwendungen für Taxifahrten bis maximal € 153,- monatlich zu
berücksichtigen (Stand: 13. April 2005).
Ab einer Behinderung von
25 Prozent kann ein bestimmter jährlichen Steuerfreibetrag beansprucht werden, aber:
Dieser Freibetrag auf
Grund einer Teilinvalidität steht nicht zu, wenn eine pflegebedingte
Geldleistung (wie z.B. Pflegegeld) bezogen wird. Dies gilt auch für den
Ehegatten eines Alleinverdieners.
Finanzielle Hilfe für Menschen mit Behinderungen
- Heilbehelfe und Hilfsmittel
- Pflegegeld
- Sozialhilfe
- Sozialpass
- Zeugnis für Begünstigungen
Heilbehelfe und Hilfsmittel
(Stichwort Finanzielle Hilfe)
Heilbehelfe
(z. B. orthopädische Schuheinlagen, Blutzuckermessgeräteusw.) und Hilfs-mittel
(z. B. Krankenfahrstühle, orthopädische Schuhe und Krankenbetten) werden in
einfacher und zweckmäßiger Ausführung nur gegen ärztliche Verordnung gewährt.
Auskunft
bzw. Beratung erhalten Sie durch die zuständigen Lieferanten - Adressen
finden Sie im Branchentelefonbuch (Gelbe Seiten) z. B. unter „Krankenbetten“ -
sowie in dem für Sie zuständigen Gesundheits- und
Sozialzentrum, siehe à Fonds Soziales Wien/Gesundheits- und Sozialzentren,
Adressen und Telefonnummern.
Der Fonds Soziales
Wien gewährt Menschen mit Behinderungen im Sinne des Wiener Behindertengesetzes
1986 i.d.g.F., die in Wien ihren Hauptwohnsitz haben und deren Einkommen den
geltenden Richtsatz, siehe à Richtsätze, nicht
übersteigt, Zuschüsse zu Heilbehelfen und Hilfsmitteln und übernimmt in
Einzelfällen Restkosten im Sinn von § 5 Wiener Behindertengesetzes 1986
i.d.g.F.
Antrag an:
Fonds Soziales
Wien/Sozialzentrum des Wohnbezirkes
Adresse siehe à Fonds Soziales
Wien/Gesundheits- und Sozialzentren.
Andere Kostenträger:
Bundessozialamt für Wien, NÖ. und
Bgld.
1010 Wien, Babenbergerstraße 5
Tel. 01/588 31-0
Pensionsversicherungsanstalt
1021 Wien
Friedrich-Hillegeist-Straße 1
Tel. 01/05 03
03-0
Wiener
Gebietskrankenkasse/Zentrale
1100 Wien,
Wienerbergstraße 15-19
Tel. 01/60 122-0
Allgemeine
Unfallversicherungsanstalt
1200 Wien,
Adalbert-Stifter-Straße 65
Tel. 01/33
111-0
Pflegegeld
(Stichwort
Finanzielle Hilfe)
Pflegegeld wird gewährt,
wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt und der ständige Betreuungs- und
Pflegeaufwand voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern wird.
Das Pflegegeld ist
zweckgebunden und soll die pflegebedingten Mehraufwendungen abdecken. Je nach
Pflegeaufwand in Stunden ist Pflegegeld in 7 Stufen vorgesehen. Die Einstufung
erfolgt auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens.
Wer eine
Pension oder Rente vom Bund erhält, kann einen Antrag auf Bundespflegegeld stellen. Formulare für den Antrag auf
Bundespflegegeld erhalten Sie bei den Unfallversicherungsanstalten oder den
Pensionsversicherungsanstalten
Die Zuständigkeit
für
das Pflegegeld richtet sich nach der Grundleistung, d. h. für das
Pflegegeld ist jener Entscheidungsträger zuständig, der die Pension/Rente auszahlt:
Bei Bezug einer
Pension aus der Sozialversicherung:
Pensionsversicherungsanstalt
1021 Wien, Friedrich
Hillegeiststraße 1
Tel. 01/0503030
Sozialversicherungsanstalt
der gewerblichen Wirtschaft
1051 Wien, Wiedner
Hauptstraße 84 – 86
Tel. 01/546 54-0
Sozialversicherungsanstalt
der Bauern
1030 Wien, Ghegastraße 1
Tel. 01/797 06-0
Versicherungsanstalt der
österreichischen Eisenbahnen
1061 Wien, Linke Wienzeile
48 – 52
Tel. 01/588 48-0
Versicherungsanstalt des
österreichischen Bergbaues
8011 Graz, Lessingstraße
20
0316/3300-0
Versicherungsanstalt des
österreichischen Notariats
1082
Wien, Florianigasse 2/8
Tel.
01/405 13 81
Bei Bezug
einer Vollrente aus der Unfallversicherung:
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
1201 Wien, Adalbert Stifter-Straße 65
Tel. 01/331 11-0
Versicherungsanstalt der
österreichischen Eisenbahnen
1061 Wien, Linke Wienzeile
48 – 52
Tel. 01/588 48-0
Sozialversicherungsanstalt
der Bauern
1030 Wien, Ghegastraße 1
Tel. 01/797 06-0
Versicherungsanstalt
Öffentlich Bediensteter
1081 Wien Josefstädter
Straße 80
Tel. 01/404 05-0
Bei Bezug
eines Beamtenruhegenusses:
Bundespensionsamt
1030 Wien, Barichgasse 38
Tel. 01/717 77-0
Post- und Telekom Austria
AG Generaldirektion
1011 Wien, Postgasse 8
Tel. 01/515 51-0
Österreichische
Bundesbahnen - Zentrales Rechnungsservice
1150 Wien, Langauergasse 1
Tel. 01/5800-32695
Bei Bezug einer Versorgungsrente aus der Kriegsopferversorgung, der
Heeres-versorgung, nach dem Verbrechensopfergesetz und nach dem
Impfschadengesetz:
Bundessozialamt für Wien, NÖ. und
Bgld.
1010 Wien, Babenbergerstraße 5
Tel. 01/588 31-0
Die Stadt
Wien ist zuständig für Pflegegeldanträge von Berufstätigen, mitversicherten
Angehörigen (z. B. als Hausfrau/Hausmann oder Kind),
Sozialhilfebezieherinnen/Sozial-hilfebeziehern oder Bezieherinnen/Beziehern
einer Wiener Beamtenpension (Landes-pflegegeld).
Zuständige
Behörde für Landespflegegeldanträge:
Fonds Soziales Wien/Referat Pflegegeld
1150 Wien, Camillo-Sitte.Gasse 6-8/2. Stock/Tür 6
Mo, Di, Do, Fr 9.00 –13.00 Uhr, Mi 10.00 –13.00 Uhr (telefonische
Terminvereinbarung)
Tel. 01/53 114-8585
Sozialhilfe
(Stichwort
Finanzielle Hilfe)
Bei einem
Einkommen unter dem Richtsatzbetrag (unterhalb
der Sozialhilferichtsätze - zu erfragen bei den Sozialzentren,
siehe à
Fonds Soziales Wien/Gesundheits- und
Sozialzentren) können ergänzende Sozialhilfeleistungen in
Anspruch genommen werden, so dass ein Mindesteinkommen gesichert ist. Die
Antragstellerinnen/Antragsteller sind grundsätzlich verpflichtet, ihren
Arbeitswillen nachzuweisen (Meldung beim AMS – Arbeitsmarktservice). Davon ausgenommen
sind
- Personen,
denen keine Arbeit zugemutet werden kann.
Das sind
u. a. Personen, die von der
Amtsärztin/dem Amtsarzt für mindestens sechs Monate arbeitsunfähig
befunden werden.
Personen, die laut Amtsärztin/Amtsarzt längere Zeit (mindestens sechs
Monate) arbeitsunfähig sind, können eine
- Dauerleistung
beantragen.
Die Dauerleistung entspricht der Höhe einer
Pension mit Ausgleichszulage und wird auf Grund eines Richtsatzes (Einkommensgrenzen
und Richtsätze ab 1. Juli 2004) berechnet. Damit sollen der
Lebensbedarf gedeckt und Heiz-, Gas- und Stromkosten bezahlt werden.
Zusätzlich zur Geldaushilfe oder Dauerleistung kann
- Sozialhilfe-Krankenhilfe
gewährt werden:
Krankenhilfe (Kostenersatz für ärztliche
Behandlung, Arzneimittel, Heilmittel, Unterbringung in Krankenanstalten)
erhalten alle Personen, die nicht krankenversichert sind und
Sozialhilfe, Geldaushilfe
oder Dauerleistung erhalten
beziehungsweise deren Einkommen den eineinhalbfachen Sozialhilferichtsatz
zuzüglich Miete nicht übersteigt.
Etwaige
Ansprüche beginnen erst ab dem Datum der Antragstellung.
Auskunft und
Antragstellung
Fonds Soziales Wien/Sozialzentrum
des Wohnbezirkes, Adresse siehe à Fonds Soziales
Wien/Gesundheits- und Sozialzentren
Sozialpass
(Stichwort
Finanzielle Hilfe)
Ausstellung im Sozialzentrum
des Wohnbezirkes; Adresse siehe à Fonds Soziales
Wien/Gesundheits- und Sozialzentren
Voraussetzungen:
- 55/60 Jahre oder Bezug einer Sozialhilfe-Dauerleistung
bzw. Berufsunfähigkeits-pension für mindestens 1 Jahr;
- Hauptwohnsitz Wien;
- österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft;
- Personaldokumente, Einkommens- und Mietbestätigung, Lichtbild.
Mit Eintragung
"P" – entsprechend dem
Richtsatz pro Person:
Ermäßigung für Wiener
Linien, städtische Bäder, Tiergarten Schönbrunn, Haus des Meeres, Zuschuss zur
Hundeabgabe.
Grundlage zur Berechnung der
Kostenbeiträge für Ausflugsfahrten der Pensionistenklubs und Sommerfrische.
Richtsatz = Nettopension abzüglich
Miete, ohne Pflegegeld
Zeugnis
für Begünstigungen (Stichwort Finanzielle
Hilfe)
Bei sozialer
und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren und eine Zuschussleistung zu den Fernsprechentgelten (ehemals Telefongebührenbefreiung)
beantragt werden. Siehe à Gebührenbefreiung
Fonds Soziales Wien – FSW 8 (ehemals: àSoziale Dienste)
- Allgemeines
- Angebot Dienstleistungen
- Gesundheits- und Sozialzentren, Adressen und
Telefonnummern
Allgemeines
(Stichwort Fonds
Soziales Wien)
Eine
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson (DGKP) beauftragt nach einem
persönlichen (kostenlosen) Besuch bei
Ihnen einen privaten Wohlfahrtsverein mit den für Sie erforderlichen
Dienstleistungen.
Notwendige
Unterlagen
Einkommensbelege,
Mietvorschreibung usw. sind beim ersten Hausbesuch der Gesundheits- und
Krankenpflegeperson vorzuweisen.
Zuständigkeit
Die Anmeldung erfolgt in
einem der Gesundheits- und Sozialzentren des Fonds Soziales Wien
entweder telefonisch, schriftlich oder persönlich.
Adressen und Telefonnummern der Gesundheits- und Sozialzentren/Fonds Soziales Wien siehe à S. 34f.
Kosten
Der Stundentarif wird nach
einem komplexen (sozial gestaffelten) Kostenbeitrags-system berechnet, und ist
von der Höhe des Einkommens, der Miete, des Pflegegeldes und der Menge der
benötigten Stunden abhängig. Die Diplomschwester berechnet die genauen Kosten
anlässlich des Hausbesuches. Die Verrechnung erfolgt mittels Zahlschein im
Nachhinein.
Termin/Frist
Keine
Alle Angebote der Gesundheits-
und Sozialzentren/Fonds Soziales Wien (Öffnungs-zeiten: Mo bis Fr 8.00 bis 15.00
Uhr) können Sie auch telefonisch, täglich von 7.30 bis 20.00 Uhr (auch an Sonn-
und Feiertagen) über den à SozialRuf Wien, Tel. 01/533 77 77,
erfahren, siehe auch S. 63.
Angebot
Dienstleistungen (Stichwort Fonds
Soziales Wien)
- Essen auf Rädern
- Heimhilfe
- Inkontinenzhilfe
- Pflegehilfe
- Reinigungsdienst
- Wäschepflegedienst
- Besuchsdienst
- Kinderbetreuung daheim
Essen
auf Rädern (Stichwort Fonds
Soziales Wien)
Menschen, denen
die täglichen Einkäufe oder das Kochen zu beschwerlich oder unmöglich geworden
sind, können sich die Mahlzeiten in die Wohnung bringen lassen. Die
Zustellintervalle sind variabel. Dieses Service kann entweder nur vorübergehend
oder für länger, täglich (erst ab Pflegegeldstufe 1, sonst ist nur das
Wochenpaket - pasteurisiert und 1
Woche im Kühlschrank haltbar - möglich) oder nur an einigen Tagen der Woche in
Anspruch genommen werden.
Preise – Stand
13. April 2005:
in Zusammenarbeit mit dem Fonds Soziales Wien:
€ 4,36/pro Portion, Ermäßigung auf € 3,63 möglich
Zustellgebühr nach Einkommen gestaffelt
Privat
Tägliche Zustellung: € 7,20/pro Portion inkl. Zustellgebühr
Wochenpaket:
ohne
Suppe: € 3,85/pro Portion; mit Suppe: € 4,70/pro
Portion
Insgesamt stehen
sechs verschiedene Menüs zur Auswahl (Tagesmenü: Vollwertkost, Diabetikerkost,
leichte Kost, vegetarisches Menü oder Wochenmenü A mit einem Fleischgericht,
Wochenmenü B fleischlos).
Heimhilfe
(Stichwort Fonds
Soziales Wien)
Die Heimhilfe umfasst
quantitativ das größte Angebot des Fonds Soziales Wien. Mit dieser
Dienstleistung wird eine Unterstützung im hauswirtschaftlichen und persönlichen
Bereich erreicht. Die Betreuung im Krankheitsfall, die Weiterführung des
Haushaltes und die unterstützende Hilfe bei der Körperpflege wird durch
ausgebildete Heim-helferinnen/Heimhelfer gewährleistet.
Inkontinenzhilfe
(Stichwort Fonds
Soziales Wien)
Bei Blasenschwäche (Inkontinenz), die
oft im Zusammenhang mit einem Schlaganfall auftritt, steht Ihnen eine
„Inkontinenzschwester“ des Gesundheits- und Sozialzentrums beratend zur Seite.
Sie stellt nicht nur kostenloses Probiermaterial wie Einlagen, Slip usw. zur
Verfügung, sondern bringt auch Prospektmaterial sowie Bezugsadressen mit und
berät in diesem Zusammenhang über Leistungen der verschiedenen Krankenkassen.
Zu diesem Thema siehe auch à Inkontinenz,
S. 44.
Pflegehilfe
(Stichwort Fonds
Soziales Wien)
Pflegehelferinnen/Pflegehelfer
arbeiten nur nach Anordnung und unter Aufsicht von diplomierten
Krankenpflegepersonen. Sie führen pflegerische Maßnahmen durch, helfen bei
verschiedenen Therapien und im Haushalt.
Reinigungsdienst (Stichwort
Fonds Soziales Wien)
Die
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Reinigungsdienstes übernehmen schwere
Hausarbeiten wie Fensterputzen oder Großreinigung (ANMERKUNG: erst ab
Pflegegeldstufe 1 möglich).
Wäschepflegedienst
(Stichwort Fonds Soziales Wien)
Die Wäsche wird
alle vier Wochen zur Reinigung abgeholt, gewaschen, gebügelt und wieder
zugestellt. Der Wäscheschnelldienst kann alle zwei Wochen in Anspruch genommen
werden.
Besuchsdienst
(Stichwort Fonds
Soziales Wien)
Dieser Dienst ist
für Menschen, die wegen einer Behinderung, einer Erkrankung oder ihres Alters
einsam sind. Geschulte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter nehmen sich Zeit für
"Plauderstündchen" oder für Spaziergänge. Darüber hinaus stehen sie
für Besorgungen, für die Erledigung der Korrespondenz oder als Begleitung zu
Ärztinnen/Ärzten und Ämtern zur Verfügung.
Kinderbetreuung
daheim (Stichwort Fonds
Soziales Wien)
Diese
Dienstleistung ist ein Betreuungsdienst für kranke Kinder. Berufstätige Eltern
oder Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher, die ihren Pflegeurlaub bereits in
Anspruch genommen haben, erhalten Unterstützung bei der Betreuung des Kindes.
Hausarbeit wird allerdings nicht verrichtet.
Gesundheits-
und Sozialzentren, Adressen und Telefonnummern (Stichwort
Fonds Soziales Wien)
Gesundheits-
und Sozialzentrum für den 1./2./20. Bezirk
1020 Wien, Vorgartenstraße
129 – 143
Tel. 01/211 06-02800
Gesundheits-
und Sozialzentrum für den 3./11. Bezirk
Im Hyblerpark
1110 Wien, Pachmayergasse
8
Tel. 01/740 34-11800
Gesundheits-
und Sozialzentrum für den 4./5./10. Bezirk
1100 Wien, Gudrunstraße
145-149
Tel. 01/605 34-10800
Gesundheits-
und Sozialzentrum für den 6./7./14./15. Bezirk
1150 Wien, Geibelgasse
18-20
Tel. 01/891 34-15800
Gesundheits-
und Sozialzentrum für den 8./16./17. Bezirk
1160 Wien, Weinheimergasse
2
Tel. 01/491 96-16800
Gesundheits-
und Sozialzentrum für den 9./18./19. Bezirk - in Planung, derzeit
(Stand: 13. April 2005) Sozialer Stützpunkt
1180 Wien, Schulgasse 19
Tel. 01/476 34-18800
Gesundheits-
und Sozialzentrum für den 12./13./23. Bezirk
1120 Wien, Arndtstraße 67
Tel. 01/811 34-12800
Gesundheits-
und Sozialzentrum für den 21./22. Bezirk
1220 Wien, Rudolf
Köppl-Gasse 2/Zugang Donaufelderstraße
185
Tel. 01/211 23-22800
Freizeitfahrtendienst siehe à
Fahrtendienste
Diverse Friseure bieten Hausbesuche
an, wenn der Besuch des Frisiersalons nicht möglich ist. Eine Adressliste der
mobilen Friseure (Stand: 13. April 2005) finden sie als ANHANG 2 dieses
Leitfadens.
Sonstige
Auskünfte bei der
Landesinnung
Wien der Friseure
1060
Wien, Mollardgasse 1
Tel.
01/587 04 20
(INTERNET:
friseur-innung.at à
Auge à
Mobilfriseure)
Eine Adressliste
der mobilen Fußpflegedienste kann
man anfordern bei der
Landesinnung Wien
des Gewerbes Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure
1050 Wien, Ziegelofengasse
31
Tel.
01/51450-6014
Gebührenbefreiung - Befreiung
von der Entrichtung
der Rundfunk- und Fernsehgebühren bzw. Zuschussleistung
zu Fernsprechentgelten
Bei körperlicher Hilfebedürftigkeit kann eine
Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden; auch die Zuschussleistung
zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) wird über
die
GIS Gebühren Info Service GmbH
1051 Wien, Postfach 1000
durchgeführt.
Antragsformulare liegen bei
Postämtern, in Trafiken sowie beim Service Center GIS, 1040 Wien, Faulmanngasse
4, Montag bis Freitag 8.00 bis 18..00
Uhr, auf.
Bezieht die Antragstellerin/der
Antragsteller Pflegegeld, so ist ein aktueller Konto-auszug bzw. der
gültige Pflegegeldbescheid und außerdem eine Kopie des Meldezettels der
Antragstellerin/des Antragstellers sowie Kopien der Meldezettel aller im Haushalt lebenden Personen erforderlich. Im Falle eines Antrags auf Befreiung von der
Rund-funkgebühr werden auch Kopien aktueller Nachweise der Einkommen aller im
Haushalt lebenden Personen benötigt. Hierzu zählen auch Einkommen aus
geringfügigen oder Teilzeitbeschäftigungen sowie Alimente.
Für das Jahr 2005 (die Höchstsätze für das
Haushaltsnettoeinkommen werden jeweils am 1. Jänner eines jeden Jahres neu
festgesetzt) gelten folgende Einkommensgrenzen für eine Befreiung
von der ORF-Gebühr bzw. einen Zuschuss bei der Telefongebühr:
|
Aktueller Höchstsatz des
Haushaltsnettoeinkommens |
|
|
Stand 01 01. 2005 |
|
|
Anzahl |
€
|
|
Haushalt mit 1
Person |
742,55 |
|
Haushalt mit 2
Personen |
1.153,86 |
|
Haushalt mit 3
Personen |
1.232.89 |
|
Haushalt mit 4
Personen |
1.311.92 |
|
Haushalt mit 5
Personen |
1.390,95 |
|
Haushalt mit 6
Personen |
1.469,98 |
|
Haushalt mit 7
Personen |
1.549,01 |
|
Haushalt mit 8
Personen |
1.628,04 |
|
Haushalt mit 9
Personen |
1.707,07 |
|
+ jede weitere
Person |
79,03 |
Dabei kann vom Netto-Einkommen die Miete
(Hauptmietzins einschließlich Betriebskosten) noch abgezogen werden. Eine
gewährte Mietzins- oder Wohnbeihilfe ist dabei jedoch anzurechnen.
Einen Zuschuss
und andere unterschiedliche Begünstigungen – gibt es für Kunden jener
Telefonanbieter, die einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben, derzeit
T-Mobile (ehemals MaxMobil), ONE, Telekom Austria und Mobilkom Austria (Stand:
13. April 2005).
Anfragen bzw. Auskunft:
Service-Hotline GIS
Tel. 0810 00 10 80 (österreichweit zum Ortstarif)
Mo bis Fr 8.00 bis 21.00 Uhr, Sa 9.00 bis 17.00 Uhr
(INTERNET: orf-gis.at)
Gehbehindertenausweis siehe à Ausweise
Geriatrische Tageszentren in Wien
Ältere Menschen, die nur tagsüber eine Betreuung
brauchen, finden diese in sogenannten „Geriatrischen Tagesheimen“. Die einzige
Bedingung, um in einem solchen Tageszentrum aufgenommen zu werden: Man darf
nicht bettlägerig sein.
Personen,
die nicht in der Lage sind, ein Tageszentrum zu Fuß oder mit öffentlichen
Verkehrsmitteln zu erreichen, werden am Morgen von ihrer Wohnung abgeholt und
am Nachmittag nach Hause gebracht. Die Tageszentren sind stufenlos zugänglich
und rollstuhlgerecht ausgestattet.
Die Geriatrischen Tageszentren sind Montag bis
Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Ganztägige Besuche sind mehrmals
wöchentlich möglich.
Kosten: nach Einkommen gestaffelt.
Das Angebot umfasst:
- drei
Mahlzeiten: Frühstück, Mittagessen und Jause;
- die Möglichkeit, zu baden/duschen oder mit
Unterstützung Wäsche waschen/trocknen;
- ganztägige Betreuung mit individueller
Beratung und Begleitung, verschiedene kreative, therapeutischen und
kommunikative Gruppenprogramme, gemeinsame Aktivitäten in Werk-, Keramik-,
Musik-, Literatur- und Theatergruppen, Bewegungs-gruppen und
Gedächtnistraining;
- Gesprächsgruppen
und Filmvorführungen;
- Ausflüge
und Feste.
Betreuung durch Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter, Therapeutinnen/Therapeuten, Heimhelferinnen/Heimhelfer usw. Auftretende Fragen und Anliegen können jederzeit mit einer Sozialarbeiterin oder einem Sozialarbeiter des Tageszentrums besprochen werden. Die Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter stehen auch Angehörigen für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Interessierte Personen können telefonisch einen
Termin zur Besichtigung bzw. zu einem Aufnahmegespräch vereinbaren.
Information, Beratung und Hilfe sowie Aufenthalt und Besichtigung täglich
(Montag bis Freitag) von 8.00 bis 16.00 Uhr.
Derzeit bietet die Stadt
Wien/Fonds Soziales Wien folgende
Geriatrische Tageszentren an (Stand: 13. April 2005):
Tageszentrum Ingrid
Leodolter,
SMZ
Sophienspital
für den 1.,4., 5., 6., 7.,
8. Bezirk
1070 Wien, Apollogasse 19
Tel. 01/521 03-1933
Tageszentrum Favoriten, SMZ Süd
für den 10., 11.Bezirk
1100 Wien,
Kundratstraße 3
Tel. 01/601 91-8600
Tageszentrum Am Henriettenplatz
für den 14., 15.Bezirk
1150 Wien,
Geibelgasse 18 – 20/Ecke Henriettenplatz
Tel. 01/891 34-15845
Tageszentrum
Ottakring/Hernals
für den 16., 17.Bezirk
1160 Wien,
Weinheimergasse 2
Tel. 01/491 96-16845
Tageszentrum Floridsdorf, SMZ
Floridsdorf/Geriatriezentrum Nord
für den 2., 19., 20.,
21.Bezirk
1210 Wien,
Hinaysgasse 1
Tel. 01/275 22-5908
Tageszentrum SMZ Ost, SMZ
Ost/Geriatriezentrum Donaustadt
für den 2., 20., 21.,
22.Bezirk
1220 Wien,
Langobardenstraße 122
Tel. 01/288 02/86 00
Tageszentrum Donaufeld
für den 2., 20., 21.,
22.Bezirk
1220 Wien, Rudolf
Köppl-Gasse 2/Zugang Donaufelder Straße 185
Tel. 01/211 23-22845
Private
Trägerorganisationen
Auch private Trägerorganisationen
bieten in Zusammenarbeit mit dem Fonds Soziales Wien ähnliche Geriatrische Tageszentren
an:
Geriatrisches Tageszentrum, Wiener Hilfswerk
für den 2., 3., 9., 20.,
21., 22.Bezirk
1020 Wien, Vorgartenstraße
145 – 147
Tel. 01/212 04 89
Geriatrisches (und
MS-)Tageszentrum der Caritas Socialis im CS-Pflege- und
Sozialzentrum Rennweg
für den 3., 10., 11.
Bezirk
1030 Wien, Oberzellergasse
1
Tel. 01/717 53, Klappe
531; MS Tel. 01/717 53, Klappe 542
Geriatrisches (und
Alzheimer-)Tageszentrum der Caritas Socialis im CS-Pflege- und
Sozialzentrum
für den 1., 9., 18., 19.,
20.Bezirk
1090 Wien, Pramergasse 7 -
11
Tel. 01/316 63, Klappe 132
Geriatrisches Tageszentrum
Anton Benya, Wiener Sozialdienste Gmbh
für den 12., 13.,
23.Bezirk
1120 Wien, Arndtstraße
67/EG
Tel. 01/811 34, Klappe
12840
Anne
Kohn-Feuermann-Tagesstätte
Israelitische
Kultusgemeinde im Maimonideszentrum
für den 18., 19. Bezirk
und für Mitglieder der jüdischen Gemeinde in ganz Wien
1190 Wien, Bauernfeldgasse
4
Tel. 01/368 16 55, Klappe
50
Geriatrisches Tageszentrum
Haus St. Barbara, Caritas der Erzdiözese Wien
für den 10., 12., 13.,
23.Bezirk
1230 Wien, Erlaaer Platz 4
Tel. 01/866 11-0,
Tageshospiz 865 28 60-1101
Geriatrisches Tageszentrum
der Caritas Socialis im CS-Pflege- und Sozialzentrum Kalksburg (Hildegardis-Haus)
für den 12., 13.,
23.Bezirk
1230 Wien, Mackgasse 1
Tel. 01/888 26 08, Klappe
86
Hauskrankenpflege - Mobile
Gesundheits- und Krankenpflege
Die Betreuung durch eine „mobile“
diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester oder einen diplomierten
Gesundheits- und Krankenpfleger kann nur in Anspruch genommen werden, wenn eine
Verordnung des behandelnden Arztes erfolgt.
Die Betreuung erfolgt
unter Mithilfe zahlreicher Pflegeexpertinnen/Pflegeexperten für spezielle
Pflegebehandlungen.
Des weiteren ist in der
Hauskrankenpflege eine Konsiliarpsychiaterin/ein Konsiliar-psychiater tätig,
welche/welcher in Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten
medikamentöse sowie sozio-therapeutische Maßnahmen veranlasst. Wie oft die
mobile Hauskrankenpflege in Anspruch genommen werden kann, richtet sich nach
der Schwere der Krankheit, den individuellen Bedürfnissen und der jeweiligen
Lebenssituation.
Information und Beratung:
Mobile Gesundheits- und
Krankenpflege, Zentrale
1010 Wien, Neutorgasse
15/Mezzanin
Tel. 01/53114-8500
Hauszustellung Lebensmittel und Haushaltswaren/Raum
Wien
Fragen Sie vor allem Ihren
Lebensmittelhändler in Wohnnähe. Oft beliefert Sie auch dieser, wenn Sie bei
ihm regelmäßig einkaufen/bisher eingekauft haben.
Zustellfirmen (in alphabetischer Reihung) und sonstige
Angaben - soweit bekannt (Stand: 13. April 2005):
- BILLA
- Biowichtl
- Bofrost
- FRISCH & FREI
- Hausfreund
- Merkur
BILLA
(Stichwort Hauszustellung)
Call Center – Tel.
02236/600-2345
Lieferung: derzeit in Wien 1 bis 23,
jeweils im 3-Stunden-Lieferzeitfenster,
Mo bis Fr 08.30 bis 20.00 Uhr, Sa 08.30 bis
17.00 Uhr
Zustellgebühr: € 5,99 pro 50 kg
Mindestbestellwert: € 25,- exkl. Pfand und
Liefergebühr
Bezahlung bei Übergabe in bar oder mittels
BILLA-Gutscheinen
(INTERNET: billa.at)
Biowichtl (Stichwort Hauszustellung)
Lager
Wien: 1090 Wien, Liechtensteinstr. 121
Tel.
01/319 48 94 und 0699/278 25 637
Lieferung:
nach Postleitzahl an bestimmten Tagen und zu festgelegten Zeiten
Zustellgebühr:
€ 3,50, ab € 60,- frei Haus
Mindestbestellwert:
€ 35,-
Bezahlung: Erstbestellung über € 100,-
gegen Barzahlung, dann nach Vereinbarung
(INTERNET:
biowichtl.at)
Bofrost
Dienstleistungs GmbH & Co.KG (Stichwort Hauszustellung)
Niederlassung
Wien: 1200 Wien, Pasettistr. 76
Tel.
01/334 06 61 – Bestellzeit: Mo bis Fr 08.00 bis 15.00 Uhr
Lieferung:
Mo bis Fr zwischen 8.00 und 20.00 Uhr nach postalischer Ankündigung
Ersteinkaufswert
€ 30,-; Zustellgebühr: keine
Bezahlung:
Bar- oder Bankomatzahlung bei Lieferung
(INTERNET:
bofrost.at)
FRISCH
& FREI (Stichwort Hauszustellung)
1080
Wien, Wickenburggasse 14/9
Tel.
01/408 10 10 - Bestellzeit: Mo bis Fr
von 9.00 – 15.00 Uhr
Lieferzeiten:
Do abends, Fr ganztags und Sa vormittags
Zustellung:
in ganz Wien. Zustellgebühr: EUR 4,90
Mindestbestellwert:
€ 40,-.
Bezahlung:
bar, Kreditkarte, Erlagschein.
(INTERNET frischundfrei.at)
Hausfreund
Handels GmbH (Stichwort Hauszustellung)
Call
Center - 1220 Wien, Schiffmühlenstr. 81
Tel.
01/599 92-0 - Erreichbar: Mo
bis Do 8.00 bis 18.00 Uhr, Fr 8.00 bis 16.00 Uhr
Lieferung: im Kernzustellgebiet Wien bis zu 100 kg
und ab Warenwert (exklusive Pfand und Gutschriften) von € 30.- gegen Servicekostenbeitrag
von € 5.-
Bei Bestellung unter € 30,- Unkostenbeitrag von € 6,-
Bezahlung: Barzahlung bei Lieferung
(INTERNET: hausfreund.at)
Merkur
(Stichwort Hauszustellung)
1020
Wien, Handelskai 342
Tel.
01/720 20 20-720 und Friendly Number Hotline: 0810-200-232
Bestellzeit:
Mo bis Fr 8.00 – 19.00 Uhr
Lieferung:
in ganz Wien, Mo bis Fr 6 x täglich, Sa 2 x täglich
Kleinmengen-Mindestbestellwert:
EUR 43,50.
Zustellgebühr/Logistikbeitrag:
EUR 6,99.
Bezahlung:
bar, oder mit Merkur-Warengutscheine.
(INTERNET
merkurdirekt.at)
Auskünfte sowie Zuschüsse
zu Heilbehelfen und Hilfsmitteln siehe à Finanzielle Hilfe.
Heimhilfe siehe à
Fonds Soziales Wien
Information, Behindertenhilfe und Beratung
- Sozialruf Wien
Tel. 01/533 77 77
- Fonds Soziales Wien (FSW)
- 1030 Wien, Guglgasse 7 - 9
01/4000- 66110
(INTERNET: fsw.at)
Fonds Soziales Wien/Fachbereich Behindertenarbeit
1030 Wien, Guglgasse 7 - 9
Tel. 01/4000–66620 -
Terminvereinbarung wird empfohlen
Abteilungen und Einrichtungen des
Fachbereiches Behindertenarbeit sind
Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen, Tel.
01/4000–66663 bis 66666
Behindertenhilfe/Fahrtendienst, Tel.
01/4000–66620
Referate Begutachtung, Tel. 01/4000–66675
Beratung und Betreuung behinderter
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, 1020 Wien, Schiffamtsgasse 14, Tel. 01/53
114-85524
Leistungs- und Gebarungskontrolle, Tel.
01/4000-66295
(INTERNET: fsw.at – Behinderung –
Fachbereich Behindertenarbeit)
- Pflegetelefon - Beratung für Pflegende
beim
Bundesministerium für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
1010 Wien, Stubenring 1
Tel. 0800/20 16 22 (gebührenfrei) und Tel.
01/711 00-0
(INTERNET: bmsg.gv.at)
- Verband aller Körperbehinderten
Österreichs (VAKÖ)
1140 Wien, Lützowgasse 24 - 28/3
Tel. 01/914 55 62
(INTERNET: social.at)
- Österreichische Arbeitsgemeinschaft für
Rehabilitation (ÖÄR)
1010 Wien, Stubenring 2/1/4
Tel. 01/513 15 33-0
(INTERNET: oear.or.at)
- CBMF: Club, der
Freizeitaktivitäten und kulturelle Programme anbietet, Integrations-und
Internetcafe
1020 Wien, Große Schiffgasse 30
Tel. 01/219 71 33-17
(INTERNET: cbmf.at)
- Wiener Hilfswerk
1070 Wien, Schottenfeldgasse 29/Stiege 2
Tel. 01/512 36-61-0
(INTERNET: wiener.hilfswerk.at)
Inkontinenz,
im Volksmund oft als „Blasenschwäche“ bezeichnet, ist ein Problem, mit dem man
nicht allein fertig werden muss. Zahlreiche Möglichkeiten der Hilfe bieten sich
in Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und öffentlichen Stellen. Der
wichtigste Ansprechpartner zum Thema Inkontinenz ist nach wie vor Ihre Ärztin
oder Ihr Arzt. Sprechen Sie sie oder ihn aktiv auf Ihr Problem an! Zu diesem
Thema siehe auch à
Inkontinenzhilfe (Stichwort Fonds Soziales
Wien), S. 34.
Auskunft und
Beratung:
Medizinische
Gesellschaft für Inkontinenzhilfe Österreich (GIHÖ)
Hotline Tel.
01/402 12 83
Jeden Montag
von 17.00 bis 18.00 Uhr beraten Sie Expertinnen und Experten der Gesellschaft
für Inkontinenzhilfe unter Tel. 01/402 12 83 anonym und kostenlos zu allen
Fragen der Inkontinenz.
Darüber hinaus
steht Ihnen die Tel. 01/402 12 83 des Inkontinenz News Büros Montag bis Freitag
von 08.30 bis 18.30 Uhr für allgemeine Anfragen zur Verfügung. Hier können Sie
auch gratis Informationsmaterial anfordern.
Inkontinenz
News Büro, c/o Welldone GmbH
1090 Wien,
Mariannengasse 14
Tel. 01/402 12
83
Kraftfahrzeug (für Behinderte)
- Neukauf eines Kraftfahrzeuges
- Adaptierung eines Kraftfahrzeugen
- Zuschüsse und zinsenlose Darlehen
- Typisierung von Spezialfahrzeugen (z.B. für
Behinderte)
- Rückvergütung der Normverbrauchsabgabe (NOVA)
- Befreiung von der motorbezogenen
Versicherungssteuer
- Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer
- Steuerfreibetrag -. Außergewöhnliche Belastungen
- Kilometergeld
- Autobahnvignette
- Ausgleichskraftfahrzeuge
- Parkgebührenbefreiung
(Kurzparkzonen) für behinderte Menschen
- Behindertenparkplatz
in unmittelbarer Nähe der Wohn- oder Arbeitsstätte
Neukauf
eines Kraftfahrzeuges (Stichwort Kraftfahrzeug)
Beim Neukauf und bei à Adaptierung eines Kraftfahrzeuges/Stichwort
Kraftfahrzeug kann ein Ansuchen auf
Gewährung einer Beihilfe (siehe à Zuschüsse und
zinsenlose Darlehen/Stichwort Kraftfahrzeug)
gestellt werden. Dies ist maximal alle fünf Jahre möglich (gerechnet vom Zulassungsdatum an).
Das Kraftfahrzeug muss auf die
körperbehinderte Person zugelassen sein.
Die Antragstellern/der Antragsteller
muss entweder über eine Lenkerberechtigung verfügen oder glaubhaft machen, dass
das Kraftfahrzeug mindestens zweimal wöchentlich für ihre/seine persönliche
Beförderung genutzt wird und sie/er mit der Lenkerin/dem Lenker im gemeinsamen
Haushalt lebt.
Das Fahrzeug muss nachweislich zur
Erreichung des Arbeitsplatzes dienen. Als Nachweis reicht die Vorlage des
Lohnzettels.
Es muss sowohl der
Behindertenpass siehe à Ausweise
als auch der Behinderten-ausweis nach § 29b StVO siehe à Ausweise
oder ein Gutachten durch den ärztlichen Dienst der zuständigen
Landesstelle des Bundessozialamtes vorgelegt werden. Außerdem ist der Nachweis
über den erfolgten Erwerb des Kraftfahrzeuges zu erbringen. Die/der Behinderte
muss Eigentümerin/Eigentümer und nicht bloß Nutzerin/ Nutzer sein.
Zuständige
Behörden:
- die zuständige Landesstelle des Bundessozialamtes oder
- der
Sozialversicherungsträger.
TIPP: Wenn
Sie das Ansuchen bei einer der oben genannten Stellen einreichen, leitet diese
das Ansuchen an alle Stellen weiter, die à Zuschüsse und zinsenlose
Darlehen (Stichwort Kraftfahrzeug) gewähren.
Adaptierung
eines Kraftfahrzeuges (Stichwort Kraftfahrzeug)
Die Wahl des richtigen
Kraftfahrzeuges ist in erster Linie abhängig von der Art und dem Grad der
Behinderung. Umbauten müssen von der zuständigen Behörde genehmigt
werden. Es besteht die Möglichkeit, für diese Umbauten einen Zuschuss zu
beantragen, siehe à Zuschüsse und zinsenlose Darlehen (Stichwort Kraftfahrzeug)
Hinweis: Alle führenden
Automobilhersteller bieten eine im Rahmen der Möglichkeiten liegende
behindertengerechte Adaptierung des Kraftfahrzeuges an und unterstützen Sie bei
der Typisierung.
TIPP:
Wenden Sie sich vor dem Autokauf bzw. vor Adaptierung an die Beratungsstellen
der Autofahrerklubs,
- ARBÖ – Information Tel. 01/89 12 17
- ÖAMTC - Information &
Beratung - Tel. 0810 120 120
Zuschüsse
und zinsenlose Darlehen (Stichwort Kraftfahrzeug)
Folgende Stellen
gewähren Zuschüsse und zinsenlose Darlehen:
- Bundessozialamt und seine Landesstellen;
- Sozialversicherungsträger;
- Arbeiterkammer;
- Unfallversicherungsanstalt;
- Bezirkshauptmannschaften.
Mitzubringende Dokumente:
- Ansuchen auf Gewährung einer Beihilfe
(Darlehen/Zuschuss) für den Ankauf bzw. die Adaptierung eines Kraftfahrzeuges;
- Behindertenpass siehe à Ausweise;
- Behindertenausweis nach § 29b StVO siehe à Ausweise oder ein Gutachten durch den ärztlichen
Dienst der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes;
- Kopie des Zulassungsscheins (Zulassungsbescheinigung);
- Kopie der Lenkerberechtigung(Führerschein);
- Kfz-Rechnung
samt Zahlungsbestätigung (Originalbeleg);
- Lohnzettel als Einkommensnachweis
Typisierung
von Spezialfahrzeugen (Stichwort Kraftfahrzeug)
Mitzubringende Dokumente:
- Genehmigungsdaten („alter“ Typenschein,
Einzelgenehmigung, Bestätigung für die Zulassung);
- Bestätigung der Fachwerkstätte über die Art des Umbaues;
- eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle;
- Vollmacht, falls die Fahrzeugbesitzerin/der
Fahrzeugbesitzer nicht persönlich erscheint.
Achtung:
Die Nachweise für das Abgasverhalten und Betriebsgeräusch werden nur für Kfz
verlangt, die vor dem 1. Oktober 1994 erstmals in einem EU-Mitgliedstaat
zuge-lassen wurden.
Hinweis:
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Zuständige
Behörde:
Technische Prüfstelle des Amtes der
Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich der Hauptwohnsitz befindet. Für
Wien ist die Adresse der Typisierungsstelle wie folgt:
MA 46/Landesfahrzeugprüfstelle
1110 Wien, 7.Haidequerstrasse 5
Mo bis Fr 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr, Do 15.30 bis 17.00
Uhr
Tel. 01/955 59 - Infoline Straße und Verkehr
Gebühren
(Stand: 13. April 2005): rund € 150,-
TIPP: Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen
Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Typisierung (=
Einzelgenehmigung/Bestätigung für die Zulassung) im konkreten Fall möglich ist.
Rückvergütung
der Normverbrauchsabgabe (NOVA) (Stichwort Kraftfahrzeug)
Die NOVA wird bis zu einem
Kaufpreis von € 20.000, (Stand. 1. Jänner 2005) zurückerstattet. Diese Grenze
erhöht sich um die Kosten für behinderungsbedingte und NOVA-pflichtige Umbauten
(z. B. Automatik, Servolenkung, Umbau von Pedalen u. ä.). Die Rückvergütung
der NOVA ist, unabhängig vom Einkommen, alle fünf Jahre möglich
(gerechnet ab dem Zulassungsdatum).
Voraussetzungen:
Das Kraftfahrzeug muss auf
die körperbehinderte Person zugelassen sein.
Die Antragstellerin/der Antragsteller
muss über eine Lenkerberechtigung verfügen, oder glaubhaft machen dass das
Kraftfahrzeug überwiegend (mindestens zwei Mal wöchentlich) für ihre/seine
persönliche Beförderung genutzt wird und sie/er mit der Lenkerin/dem Lenker im
gemeinsamen Haushalt lebt. Dies ist von entsprechenden Stellen (Ambulatorien,
Schule, Arzt, Kindergarten usw.) zu bestätigen.
Es muss ein Behindertenausweis
nach § 29b StVO siehe à Ausweise und ein Behindertenpass siehe à Ausweise vorliegen oder durch ein Gutachten durch den
ärztlichen Dienst der zuständigen Landesstelle des Bundesozialamtes bescheinigt
werden.
Es ist der Nachweis
über den erfolgten Erwerb des Kraftfahrzeuges zu erbringen. Der behinderte
Mensch muss Eigentümerin/Eigentümer und nicht bloß Nutzerin/Nutzer sein.
Bei der Beförderung von behinderten
Kindern und einem entsprechenden Nachweis wird die NOVA auch dann
rückerstattet, wenn das Kraftfahrzeug regelmäßig verwendet wird, um behinderte
Kinder zum Arzt, zur Schule oder in den Kindergarten zu bringen.
Zuständige Behörde:
Bundessozialamt/Landesstelle
Mitzubringende Dokumente:
- Ansuchen um Abgeltung der
Normverbrauchsabgabe (§ 36 des Bundesbehinderten-gesetzes);
- Behindertenausweis nach § 29b StVO siehe à Ausweise bzw. Befunde, die Aufschluss über die
Behinderung geben;
- Kopie des Zulassungsscheins (Zulassungsbescheinigung);
- Kopie der Lenkerberechtigung;
- Kfz-Rechnung samt Zahlungsbestätigung (Originalbeleg);
- allfällige Bestätigungen über die Nutzung des
Kraftfahrzeuges;
- Meldezettel des behinderten Menschen oder
Meldezettel der Person, die das Fahrzeug lenken wird:
Hinweis: Die Rückvergütung
der Normverbrauchsabgabe erfolgt bei leasingfinanzierten Kraftfahrzeugen,
sobald das Eigentum an die Leasingnehmerin/den Leasingnehmer übergeht, also bei
Vertragsende und somit rückwirkend für den gesamten Zeitraum des Leasings.
Die Rückerstattung erfolgt
bis zu einem Kaufpreis von maximal € 20.000,- (Stand: 1. Jänner 2005)
zuzüglich der Kosten der vorgeschriebenen spezifischen Umbauten.
Hinweis: Seit 1. Jänner
2005 kann die NOVA auch für gemeinnützige Vereine abgegolten werden.
Befreiung
von der motorbezogenen Versicherungssteuer (Stichwort
Kraftfahrzeug)
Behinderte Menschen können
sich von der Versicherungssteuer für ein auf sie zugelassenes Kraftfahrzeug
befreien lassen. Notwendig ist ein formloser Antrag, der über das
Versicherungsunternehmen beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt gebührenfrei einzubringen ist.
Voraussetzungen:
- Zulassung des Kraftfahrzeuges auf die behinderte Person.
- Das Kraftfahrzeug muss vorwiegend zur
persönlichen Fortbewegung der körperbehinderten Person und für Fahrten, die den
Zwecken der körperbehinderten Person und ihrer/seiner Haushaltsführung dienen,
verwendet werden.
- Nachweis der Körperbehinderung:
Behindertenausweis nach § 29b StVO siehe à Ausweise oder
Behindertenpass siehe à Ausweise.
Die
Steuerbefreiung gilt jeweils für ein Kraftfahrzeug. Überschneidungen bis zu
einem Monat, z. B. bei Fahrzeugwechsel, sind erlaubt.
Hinweis: Bei Wechselkennzeichen sind bis zu drei
Kraftfahrzeuge steuerbefreit.
Keine
Versicherungssteuerpflicht besteht für Invalidenfahrzeuge.
Befreiung
von der Kraftfahrzeugsteuer (Stichwort Kraftfahrzeug)
Das Wohnsitzfinanzamt hebt die
Kraftfahrzeugsteuer nur bei Kraftfahrzeugen mit einem höchst zulässigen
Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen und bei Zugmaschinen direkt ein.
Ist ein solches Fahrzeug
auf eine körperbehinderte Person zugelassen, wird die Steuerfreiheit unter
denselben Voraussetzungen gewährt, wie die à Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer/Stichwort
Kraftfahrzeug.
Invalidenfahrzeuge sind weder
kraftfahrzeug- noch versicherungssteuerpflichtig.
Zuständige Behörde:
Wohnsitzfinanzamt
Steuerfreibetrag
- Außergewöhnliche Belastungen (Stichwort Kraftfahrzeug)
Für Gehbehinderte, die zur
Fortbewegung ihr eigenes Kraftfahrzeug für Privatfahrten benützen, ist ein
pauschaler Freibetrag von monatlich € 153,- (€ 1.836,- jährlich – Stand:
13. April 2005)
zu berücksichtigen.
Voraussetzung ist ein
Behindertenausweis gemäß § 29b StVo -à Ausweise, eine
entsprechende Eintragung im Behindertenpass -à Ausweise oder eine Kfz-Steuerbefreiung gemäß § 2
Abs.2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1952, gemäß § 2 Abs. 1 Z 12 des
Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1992 oder gemäß § 4 Abs.3 Z 9 des
Versicherungssteuergesetzes 1953.
Bei einer mindestens
50-Prozent-Teilinvalidität sind für Gehbehinderte, die kein eigenes
Kraftfahrzeug besitzen, Aufwendungen für
Taxifahrten bis zu € 153,- monatlich (€ 1.836,- jährlich - Stand:
13. April 2005)
als Freibetrag zu berücksichtigen. Die Taxirechnungsbelege sind zu sammeln und
vorzulegen.
Zuständige Behörde:
Wohnsitzfinanzamt
Kilometergeld
(Stichwort
Kraftfahrzeug)
Für
den Transport/die Beförderung eines behinderten Angehörigen sowohl zu
Therapien, zu Untersuchungen (Arzt und Krankenhaus) als auch für Privatfahrten
können bei Aufzeichnungen dieser Fahrten (Datum, Kilometerstand, Ziel, Zweck)
€ 0,356 (amtliches Kilometergeld – Stand: 13. April 2005) pro Kilometer
berücksichtigt werden.
Nähere
Informationen beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt.
Autobahnvignette
(Stichwort Kraftfahrzeug)
Bei Vorliegen eines
Behindertenpasses à Ausweise kann die Autobahnvignette auf Antrag
gratis und direkt bei der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes
bezogen werden, wenn die/der Behinderte in Österreich lebt und das
Kraftfahrzeug auf ihren/seinen Namen zugelassen ist.
Zuständige
Behörde:
Landesstelle des
Bundessozialamtes
Mitzubringende Dokumente:
- Behindertenpass siehe à Ausweise
- Zulassungsschein
Ausgleichskraftfahrzeuge
(Stichwort Kraftfahrzeug)
Ausgleichskraftfahrzeuge
sind Kraftfahrzeuge, die durch angebrachte besondere Teile oder Vorrichtungen
geeignet sind, die Körperbehinderung der Lenkerin/des Lenkers beim Lenken des
Kraftfahrzeuges auszugleichen. Zusatzeinrichtungen im eigenen
Kraftfahrzeug der behinderten Lenkerin/des behinderten Lenkers werden im Typen-schein
sowie im Zulassungsschein vermerkt.
Parkgebührenbefreiung
(Kurzparkzonen) für behinderte Menschen (Stich-wort Kraftfahrzeug)
Die Parkgebührenbefreiung für
Behinderte, die von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind
(Bundessozialamt), gilt für Wiener Kurzparkzonen unter Einhaltung der geltenden
maximalen Parkzeit. Anträge auf Befreiung von der Parkometerabgabe
können auch per Internet gestellt werden an
MA 4
- Referat 5
1020 Wien, Meiereistraße 7
(Ernst Happel-Stadion, Sektor B, 1. Stock)
Mo bis Fr 7.30 bis 15.30
Uhr, Karfreitag,
24. und 31. Dezember von 7.30 bis 12.00 Uhr
Tel. 01/4000 DW 86288
(INTERNET:
wien.gv.at/finanzen/abgaben – Befreiung von der Entrichtung der
Parkometerabgabe)
Menschen, die den
Behindertenausweis nach § 29b StVO à Ausweise besitzen und ein Fahrzeug selbst lenken,
dürfen in Kurzparkzonen ohne Entrichtung der Parkgebühren/ ohne Anbringen einer
Parkscheibe parken. Das Kfz ist dementsprechend zu kennzeichnen.
Hinweis: Gehbehinderte
Menschen, die von einer nichtbehinderten Fahrzeug-lenkerin/einem
nichtbehinderten Fahrzeuglenker gefahren werden, sind nicht in ganz
Österreich von der Parkometerabgabe befreit. Es gelten bundesländerspezifische
Regelungen.
Behindertenparkplatz
in unmittelbarer Nähe der Wohn- oder Arbeitsstätte (Stichwort Kraftfahrzeug/Behindertenparkplatz)
Auf Ansuchen kann die Behörde für ein
bestimmtes Kraftfahrzeug einen so genannten Behindertenparkplatz
(kenntlich gemacht durch Angabe des Kennzeichens auf einer Zusatztafel
unterhalb des Halte- und Parkverbotsschildes zusätzlich zum Behindertensymbol)
an der Arbeitsstelle oder am Wohnsitz des behinderten Menschen verordnen.
Zuständige Behörde:
MA 15 – Gesundheitswesen und Soziales
1010 Wien, Schottenring 24, 2. Stock, Zimmer 212
Tel. 01/531 14/DW 87515
(INTERNET:
wien.gv.at/ma15/)
Mitzubringen
- Behindertenausweis nach § 29b StVO siehe à Ausweise;
- Ansuchen: Darin müssen Name und
Kontaktmöglichkeit der Antragstellerin/des Antragstellers (z. B.
Telefonnummer), Nummer des Behindertenausweises und Ort der beantragten
Behindertenzone angegeben sein. Nach einer Ortsverhandlung in Anwesenheit der
Antragstellerin/des Antragstellers wird über die Errichtung der Behindertenzone
entschieden.
Gebühren (Stand: 13. April
2005):
für den Antrag: € 13,-
für die Vergebührung der
Niederschrift: € 13,-
Verwaltungsgebühr: € 3,99
je zuständigem Beamten bei
der Ortsverhandlung: € 7,63
Hinweis: Bei Inanspruchnahme eines
Behindertenparkplatzes ist es notwendig, beim Parken den Ausweis im
Kraftfahrzeug hinter der Windschutzscheibe gut erkennbar anzubringen bzw. beim
Halten auf Verlangen vorzuzeigen.
Wien hat
zahlreiche Sprech- und Musiktheater, Bühnen, Galerien, Museen und sonstige
Sehenswürdigkeiten. Viele davon sind in historischen Gebäuden untergebracht,
weshalb ein barrierefreier Zugang nicht immer leicht zu gewährleisten ist. Dennoch
hat man in den meisten Fällen Möglichkeiten gefunden, Gästen mit Handicap den
Zugang zu den Räumlichkeiten zu ermöglichen.
Um Ihnen genauere
Informationen zu ermöglichen, haben wir Auflistungen mit Adressen und vor allem
Telefonnummern, teilweise auch mit Internet-Adressen sowie mit Platz für Ihre
persönlichen Bemerkungen verfasst. Unsere diesbezüglichen Resultate gibt es als
- ANHANG 4 - Sprech- und Musiktheater/Bühnen,
- ANHANG 5 – Galerien,
- ANHANG 6 – Museen und sonstige
Sehenswürdigkeiten.
Wir haben mit
einigen der Institutionen Kontakt aufgenommen. Falls uns zur Kenntnis gebracht,
haben wir vermerkt, ob es eine behindertengerechte Einrichtung oder auch einen
Sonderzugang gibt, bzw. ob eine Ermäßigung = E gewährt wird (ist in fast allen
genannten Objekten der Fall). In vielen Fällen steht auch ein hauseigener
Rollstuhl-Verleihservice zur Verfügung.
TIPP:
Bitte erwägen Sie auf
Grund Ihrer telefonischen Anfragen bzw. unserer Bemerkungen, ob eine
Begleitperson hilfreich ist.
Auf Initiative der Wiener Lions Clubs (Albertina,
Belvedere, City, Europa, Laudon, Marc Aurel, Ostarrichi, Prinz Eugen) und der
neurologischen Abteilungen Wiens erfolgte die Gründung
des Vereins „Schlaganfallselbsthilfe für Wien“. Nach wie vor finanzielle Unterstützung
des Vereins und ehrenamtliche Mitarbeit in den Selbsthilfegruppen durch
Mitglieder einiger Wiener Lions Clubs.
- Bücher
- Infoblätter
Clahsen, Helmut, Mir fehlen die Worte ... . Aphasie nach
Schlaganfall - ein Erfahrungsbericht. ISBN 3-935964-22-6, Mabuse-Verlag,
Frankfurt am Main 2003.
Diener, Hans-Christoph und Felzer, Peter, Schlaganfall: So finden
sie wieder Mut. ISBN 3830432232, Stuttgart 2004.
Heinl, Hildegund, Und wieder blühen die Rosen. Mein Leben nach dem
Schlaganfall. ISBN 3-466305-56-X, Kösel-Verlag, München, 2. Auflage 2002.
Hellmann,
Günther (Hrsg.), Hausaufgaben für Schlaganfallpatienten. Übungen und
Hilfestellungen für Betroffene und Angehörige. ISBN 3-7780-3080-92004, Verlag Karl Hofmann, Schorndorf 2004.
Kroker,
Ingo, Sprachverlust nach Schlaganfall (Haug Sachbuch). ISBN 3-830408-51-X,
MVS Medizinverlage Stuttgart/Thieme Verlagsgruppe, Stuttgart 1993.
Lotz, Heinrich, Auf der Straße der Geduld. Nach einem
Schlaganfall. Taschenbuch, ISBN 3935895445, Fischer & Fischer Medien, 2002
Lutz, Luise, Das Schweigen verstehen. Über Aphasie. ISBN
3-540-20470-9, Springer Science + Business Media, 3., überarb. Aufl.,
Berlin/Heidelberg 2004
McCrum, Robert, Mein Jahr draußen. Wiederentdeckung des Lebens nach
einem Schlaganfall. Taschenbuch, ISBN 3-442-72657-3,
München 2000.
Nowak, Josef A., Leben mit dem Schlaganfall. Mein Weg aus der
Katastrophe. ISBN 3-85485-054-9, Molden Verlag, Wien 2001.
Peinert,
D. und Esan S., Aus dem Gleichgewicht.
Die Geschichte eines Schlaganfalls. (Empfohlen von der Stiftung Deutsche
Schlaganfall-Hilfe.). ISBN 3-929106-44-2, Frankfurt am Main
2001.
Steinbrecht-Baade,
Christine, Die Heilkraft der Traditionellen Chinesischen Medizin. Gesundheit, Glück und langes Leben. ISBN
3453144902 (Heyne Ratgeber Nr.
5237), 2002.
Infoblätter
(Stichwort
Literatur)
Infoblätter
des Fonds Soziales Wien
Unter http://hilfe.wien.gv.at
sind die unten angeführten Infoblätter aus dem INTERNET ausdruckbar.
Da die in diesen Infoblättern gebotene Information vielfältigst und aus
verschiedensten Blickwinkeln dargestellt wird, ist bei nicht vorhandener
Internet-Zugangsmöglichkeit unbedingt eine telefonische Information/Beratung
(Tel. 01/533 77 77 - täglich, auch an Wochenenden und
Feiertagen, von 8.00 bis 20.00 Uhr) erforderlich. Auf Grund dieses
Telefonates kann eventuell auch das entsprechende Infoblatt – nur bei
wirklichem Bedarf – angefordert und zugesandt werden.
Behindert leben in Wien - Finanzielle
Hilfen und Mobilität:
Pflegegeld - Fahrtbegünstigung –
Fahrtendienst – Behindertenparkplätze - Behindertenausweis – Gebührenbefreiung
- Rezeptgebühr
Behindert leben in Wien -
Information und Beratung:
Behindertenhilfe allgemein – Hörbehinderung
– Sehbehinderung – Taubblind – Frühförderung – Berufliche Integration –
Schulintegration – Behinderten-organisationen
Behindert leben in Wien -
Wohnen, Arbeit, Freizeit, Hilfsmittel:
Behindertenorganisationen –
Behindertenwerkstätten – Berufliche Integration – Behindertenhilfsmittel –
Rollstuhl – Rehabilitation
Notrufe und
Telefonberatung.
Pflege und Betreuung zu
Hause:
Mobile Pflege und Betreuung – Mobile
Gesundheits- und Krankenpflege – Kontinenz – Ergotherapie – Essen auf Rädern
der Stadt Wien – Essen auf Rädern Privat -
Geriatrische Tageszentren – Hausnotruf (Alarmsystem für Notfälle in der
Wohnung, z. B. Sturz)
Richtsätze
für das Jahr 2005:
(Stand 23. Jänner 2005): Die
Zusammenstellung in diesem Infoblatt ist noch unvollständig und wird laufend
aktualisiert.
SeniorInWien
- Finanzielle Hilfen:
Fahrtbegünstigung – Gebührenbefreiung –
Mietbeihilfe – Mindestpension – Behindertenparkplätze - Pflegegeld – Rezeptgebühr – Seniorenhilfe –
Sozialpass
SeniorInWien
– Freizeitangebote:
Pensionistenklubs – Ausflugsaktion –
Nachbarschaftshilfe – Seniorenorganisationen - Seniorenreisen
Servicedienste
daheim:
Einkaufsdienst – Medikamentenzustellung –
Fußpflege – Optiker – Bücherei
Sozialberatung:
Gesundheits- und Sozialzentren –
Sozialarbeit mit Erwachsenen – Sozialberatung - Bürgerdienst – Sozialarbeit an
Krankenanstalten und Geriatriezentren
Wohn-
und Pflegeheime
Pflegeheimaufnahme – Geriatriezentren der
Stadt Wien – Pflegeheime privat mit Zuschuss - Pflegeheime privat ohne Zuschuss
– Urlaubsbetreuung – Kurzzeitpflege - Pensionistenwohnhäuser
Infoblatt der MA
50 - Förderung von behindertengerechten Maßnahmen
Erhältlich
bei der
MA 50
1194 Wien,
Muthgasse 62
Tel. 01/4000-74860
Logopädie (logos, gr. = das Wort, das Sprechen
) ist ein Therapieverfahren, in dessen Mittelpunkt die Erhaltung, Verbesserung
bzw. Wiederherstellung menschlicher Kommunikation steht. Bei der Logopädischen Therapie werden vor allem
Aphasie (Sprachverlust), Dysphagie (Schluckstörung) oder Dysphonie
(Stimmstörung) behandelt.
Vor der
Behandlung benötigen Sie einen „Verordnungsschein für logopädische
Therapie“ von Ihrem Arzt. Es besteht die Möglichkeit der Behandlung entweder
durch Logopädinnen/Logopäden,
die Vertragspartner von Krankenkassen sind, dann erfolgt die Verrechnung direkt
mit der jeweiligen Kasse siehe à Refundierung.
Bei Inanspruchnahme einer Wahlpädagogin/eines Wahlpädagogen erfolgt die Verrechnung nach dem sogenannten Wahlarztprinzip. Sie erhalten von Ihrer Therapeutin/Ihrem Therapeuten eine Honorarnote und reichen diese nach erfolgter Bezahlung mit dem bewilligten Verordnungsschein bei Ihrer Kasse zur à Refundierung ein. Sie erhalten je nach Kasse und Honorarsatz 50 bis 70 Prozent der Kosten rückerstattet.
Information
Verband der Diplomierten
Logopädinnen/Logopäden
1150 Wien, Sperrgasse 8 -
10
Tel. 01/892 93 80
(INTERNET:
logopaedie-wnb.at)
Maniküre und Fußpflege siehe à
Fußpflege
TIPP: Rezeptgebühren
können steuerlich abgesetzt werden.
Informationen bei einem der in
Wien zuständigen 19 Magistratischen Bezirksämter,
Telefonnummer gemäß
Telefonbuch à siehe
Bezirksämter, Magistratische – Wohnbezirk.
Die
Neuropsychologie beschäftigt sich mit den Zusammenhängen zwischen den
Funktionen des Gehirns und den geistigen Leistungen, dem Verhalten sowie der
Persönlichkeit.
Neuropsychologen
sind im ambulanten und stationären neurologischen Bereich tätig. Ihre Aufgabe
ist es einerseits, Diagnostik kognitiver Störungen und deren Behandlung
durchzuführen. Andererseits gehört in das Aufgabengebiet des Neuropsychologen
die psychologische Begleitung der Patienten als auch ihrer Angehörigen.
Dargestellt
werden die Bereiche
- Kognitive Funktionen/neuropsychologischen
Störungen
- Neuropsychologische
Behandlung/neuropsychologisches Training
- Psychologische Behandlung,
psychotherapeutische Betreuung
Kognitive
Funktionen/neuropsychologischen Störungen (Stichwort
Neuro-psychologie)
Unter
kognitiven Funktionen/neuropsychologischen Störungen versteht man alle
„geistigen“ Funktionen des Menschen. Dazu gehören
- visuelle, taktile, sensorische Wahrnehmung,
- Aufmerksamkeit,
- Merk- und Lernfähigkeit (verbal
[mündlich/sprachlich] – nonverbal),
- Sprache (Lesen, Schreiben),
- Planungsfähigkeit.
Häufig
treten nach neurologischen Erkrankungen neben motorischen Einschränkungen auch
kognitive Defizite wie Vergesslichkeit, Lernstörungen, Aufmerksamkeitsstörung
Veränderungen der Wahrnehmung und manchmal auch Auffälligkeiten im Verhalten
auf, die je nach Ausmaß anfangs oft unbemerkt bleiben. Erst beim Verlassen der
Klinik/des Krankenhauses ins Alltagsleben oder beim Wiedereintritt ins
Berufsleben fällt die „geistige Schwäche“ auf. Deshalb sollte möglichst früh
mit der Abklärung der kognitiven Funktionen begonnen werden und bei
diagnostizierten Beeinträchtigungen eine neuropsychologische Behandlung
initiiert werden.
Angehörige
berichten auch oft von Veränderungen des Charakters des Betroffenen, von
vermehrten Wutausbrüchen oder depressiven Rückzügen. Auch die Diagnose und
Behandlung von Persönlichkeitsveränderungen und emotionalen Reaktionen ist
Inhalt neuropsychologischer Tätigkeit.
Neuropsychologische
Behandlung/neuropsychologisches Training (Stichwort Neuropsychologie)
Die Behandlung zur Wiederherstellung
bzw. zum Ausgleich neuropsychologischer Defizite bezeichnet man auch als neuropsychologische
Behandlung/neuropsycho-logisches Training. Dabei werden verschiedene, an den
Patienten individuell angepasste Materialien als auch Techniken eingesetzt. Je
nachdem, welche Störungen vorliegen, in welchem Ausmaß und in welchem Bereich
und für welche Bedürfnisse und welche Ziele des Patienten, wird ein individuell
angepasstes Trainingsprogramm erarbeitet.
Mit
psychologischem Know-how und neuropsychologischem Wissen werden die
Basisstörungen des Patienten trainiert. Falls eine Verbesserung der Funktion
nicht mehr erzielt werden kann, wird auf einen Ausgleich des Defizits zur
Verbesserung der Lebensqualität hingearbeitet. Zum Einsatz kommen neben
computerisierten auch Papier-Bleistift-Aufgaben oder alltagsnahe
Therapiematerialien.
Psychologische
Behandlung, psychotherapeutische Betreuung (Stichwort
Neuropsychologie)
Eine Lebenskrise bedeutet für jeden
Menschen Stress. Zur Stressverarbeitung bedarf es entsprechender Ressourcen,
die man z. B. nach einem Schlaganfall nur bedingt aufbringen kann. Die
Inanspruchnahme professioneller Hilfe kann bei der Verarbeitung nach einem
derartigen Ereignis sehr hilfreich sein.
Sie können sich
wenden an
- eine
klinische Psychologin/einen klinischen Psychologen: Studium der Psychologie und
postgraduelle Ausbildung;
- im
Speziellen: eine klinische Neuropsychologin/einen klinischen Neuropsychologen:
Studium der Psychologie und postgraduelle Ausbildung plus zusätzliches Fachcurriculum in
Neuropsychologie;
- eine
Psychotherapeutin/einen Psychotherapeuten: psychotherapeutische Ausbildung
(verschiedene Schulen).
Kosten
Die
Krankenkasse übernimmt die Bezahlung einer psychotherapeutischen Behandlung bei
allen Kassenfachärztinnen/Kassenfachärzten
(Psychiaterinnen/Psychiatern) und Kassenpsychotherapeutinnen/
Kassenpsychotherapeuten.
Die
Behandlung bei Klinischen Psychologinnen/Psychologen wird von den Kassen
nicht refundiert, ausgenommen die klinisch-psychologische Diagnostik.
Sonstiges siehe à
Refundierung
Information
und Adressen
(INTERNET:
gnpoe.at)
Ambulante
Therapiemöglichkeiten:
Otto
Wagner Spital
Station
5/1 - Neuropsychologische Tagesklinik/
Ambulante
neuropsychologische Behandlung
1140
Wien, Baumgartner Höhe 1
Tel.
01/91060-0
NRZ Rosenhügel
Neurologisches Rehabilitationszentrum Rosenhügel
Rosenhügelstrasse
192a, A-1130 Wien
Tel.: 01/880 32-0
Praxisgemeinschaft
Salvatorgasse
Salvatorgasse
3 T19, 1010 Wien
Tel.
01/533 81 32
e-mail: praxis@salvatorgasse.com
Praxis
für Neurorehabilitation
Frau
Haid
Märzstrasse
99 Top15
1150
Wien
01/983
93 60
Das
Notruftelefon ist eine technische Einrichtung, die durch einfache Handhabung
(z. B. Knopfdruck an einem Armband) Alarm an einer zentralen Stelle
auslöst, von der aus, rund um die Uhr, sofort entsprechende Hilfsmaßnahmen
eingeleitet werden.
Anbieter:
Arbeiter-Samariter-Bund
1150 Wien, Hollergasse 2 - 6
Tel: 01/89 145-0
Caritas der
Erzdiözese Wien
1160 Wien, Albrechtskreithgasse
19 - 21
Tel. 01/878 12-0
Helfende Hände
1160 Wien, Fröbelgasse
22
Tel. 01/495 49 00
Johanniter-Unfall-Hilfe
1180 Wien, Herbeckstraße
39
Tel. 01/47
600-0
Seniorenhilfe
Gesellschaft m.b.H.
1120 Wien, Darnautgasse
13/3
Tel. 01/813 17
08-0
Soziale Dienste
der Adventmission
1090 Wien, Lustkandlgasse
5
Tel. 01/319 93
33-0
Wiener Hilfswerk
1070 Wien, Schottenfeldgasse
29
Tel. 01/512 36
61-0
Weitere Auskünfte
erhalten Sie beim
Dachverband
Wiener Pflege- und Sozialdienste
1070 Wien, Schottenfeldgasse 29
Mo bis Do 9.00 bis 17.00 Uhr, Fr 9.00 bis 14.00 Uhr
Tel. 01/317 18 66-0
(INTERNET: dachverband.at)
Die
Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) bieten eine „Vorteilscard Spezial“ an, die
ein Jahr gültig ist. Bei Vorlegen der
„Vorteilscard“ beträgt die Ermäßigung für eine Fahrkarte bei Schalterkauf 45
Prozent vom Vollpreis (bei Handy-, Internet- oder Automatenkauf 50 Prozent). Sie
gilt nur in Österreich, auch für Autobuslinien der ÖBB, mit Ausnahme des
Verkehrsverbunds Ostregion (VOR).
Voraussetzungen sind
- der Bezug von Pflegegeld oder
- der Behindertenpass und Grad der Behinderung
von mindestens 70 Prozent oder
- die
Berufsunfähigkeits-/Invaliditätspension bzw. Grad der Behinderung von
mindestens 70 Prozent.
Gebühren (Stand:
13. April 2005): € 19,90
Eine unentgeltliche
„Vorteilscard Spezial“ erhalten Sie, wenn Sie eine Ergänzungszulage, eine
Ausgleichszulage oder eine Dauer-Sozialhilfeleistung beziehen. In diesem Fall
ist die „Vorteilscard Spezial“ fünfJahre gültig.
Hinweis:
Unverpackte Invaliden- und Krankengeräte wie z. B. Rollstühle (bis zu einer
Masse von 90 kg pro Stück) werden innerhalb Österreichs kostenlos
mitbefördert.
Antragsformulare sind in jedem Bahnhof
erhältlich.
Pflegetelefon - Beratung für Pflegende
Die Beratung für Pflegende
richtet sich an alle Personen, die Angehörige pflegen oder in anderer Form mit
den Problemen von Pflege konfrontiert sind und informiert über die
Themenbereiche
- Pflegegeld - sozialrechtliche
Angelegenheiten;
- Betreuungsmöglichkeiten zu Hause;
- Kurzzeitpflege, stationäre Weiterpflege;
- Hilfsmittel, Heilbehelfe,
Wohnungsadaptierungen;
- Kursangebote für Angehörige;
Selbsthilfegruppen;
- alle Fragen im Zusammenhang mit Pflege.
Information und Beratung
beim
Bundesministerium für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
1010 Wien, Stubenring 1
Tel. 0800/20 16 22
(gebührenfrei in ganz Österreich) oder
Tel. 01/711 00-0
Die Physiotherapie bietet ein umfangreiches
Behandlungsangebot (z. B. Massagen, Heilgymnastik oder Elektrotherapie) als
Alternative und Unterstützung zu anderen Behandlungsmethoden (z. B.
medikamentöse Therapie).
Für
Sie entsprechende Therapeutinnen/Therapeuten werden Ihnen im Krankenhaus und in
der Reha-Klinik genannt. Auch beim à
Fonds Soziales Wien/Gesundheits- und
Sozialzentren hilft man Ihnen mit Adressen gerne weiter.
Die
Zusendung einer Namensliste mit Therapeutinnenen/Therapeuten aus
Ihrem Wohnbezirk erfolgt auf telefonische Anfrage durch den
Bundesverband
der Diplomierten Physiotherapeutinnen/Physiotherapeuten
1060 Wien, Linke
Wienzeile 8/28
Tel. 01/587 99 51
(INTERNET:
physioaustria.at);
(INTERNET: physiotherapie.at)
Psychologische Betreuung für Betroffene und
Angehörige
Bei einem
Schlaganfall/einer Hirnblutung kann es zu einer Veränderung der Persönlichkeit,
zu Gedächtnisstörungen usw. kommen. Im Akutstadium bieten Krankenhäuser und
Rehabilitationszentren psychologische Betreuung an. Angebote können beim à Fonds Soziales
Wien/Gesundheits- und Sozialzentren erfragt werden.
Siehe auch à Neuropsychologie.
Refundierung von Therapiekosten
Vor
der Behandlung/der Therapie benötigen Sie grundsätzlich z. B. eine „Verordnung
für logopädische Therapie“ (oder „Verordnung für physikalische
Behandlung“ bei Ergo- und Physiotherapie) von Ihrem Arzt.
Es besteht die
Möglichkeit der Behandlung entweder durch Therapeutinnen/
Therapeuten, die Vertragspartner von Krankenkassen sind, dann erfolgt die
Verrechnung direkt mit der jeweiligen Kasse.
Bei
Inanspruchnahme einer Wahltherapeutin/eines Wahltherapeuten erfolgt die
Verrechnung nach dem sogenannten Wahlarztprinzip.
Sie können Rechnungen/Honorarnoten von Wahlbehandlern
(Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Logopäden, Psychotherapeuten u. ä.)
innerhalb von 42 Monaten nach Inanspruchnahme der Leistung nach
erfolgter Bezahlung mit dem bewilligten Verordnungsschein bei
Ihrer Kasse zur Refundierung einreichen. Sie erhalten je nach Kasse und
Honorarsatz 50 bis 70 Prozent der Kosten rückerstattet.
Ziel dieser
Maßnahmen ist es, im Anschluss an eine Krankenbehandlung, die Gesundheit so weit
wiederherzustellen, dass eine Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess bzw. in
das Alltagsleben möglich ist. Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation sind z.
B. die Unterbringung in Krankenanstalten, die vorwiegend der Rehabilitation
dienen, oder die Anschaffung von Prothesen, orthopädischen Behelfen usw.
Auskünfte zu Rehabilitationsaufenthalten
geben die Pensionsversicherungsanstalten, auch über die zu leistende Höhe
der Zuzahlung pro Tag durch den Patienten.
Der Antrag auf
Rehabilitation erfolgt durch das Krankenhaus oder den behandelnden Arzt an
den jeweiligen Sozialversicherungsträger. Nach Genehmigung erfolgt die
Zuweisung in eines der zahlreichen österreichischen Rehabilitationszentren.
Österreichs
einzige Reiseagentur für behinderte Menschen als zentrale Stelle für
Urlaube bzw. Reisen mit Handicap, die nicht nur PC-mäßig, sondern auch
telefonisch weiterhelfen kann erhielt kürzlich eine Ehrenurkunde anlässlich der
10-jährigen Tätigkeit. Dies ist nach der Auszeichnung im Jahr 1998 mit dem Goldenen Rollstuhl für besondere Leistungen
/Innovation und dem Anerkennungspreis 1991 im Jahr 2001 des Bundesministeriums
für Soziales und Bundesministeriums für Wirtschaft, Sektion Tourismus im Rahmen
der Verleihung des Preises "Friends of Fairness".bereits
die dritte Würdigung dieser verantwortungsvollen Arbeit. Es handelt sich um
AGR - Aktion
Gemeinsam Reisen
1100 Wien,
Neilreichgasse (kein offizielles Geschäftslokal; persönliche Vorsprache ist nur
nach telefonischer Vereinbarung möglich)
Kontaktperson:
Herr Georg. W. Freund
Tel. 01/974 13 91
(INTERNET: behindertenreisen.at)
Selbsthilfegruppen für Schlaganfall-Betroffene
und Angehörige in Wien
Bei den monatlichen
Treffen (Jour fixe – siehe nachstehenden Kasten) werden zwischen Betroffenen
und Angehörigen Erfahrungswerte ausgetauscht; es wird auf aktuelle
Veranstaltungen, Änderungen in sozialer Hinsicht u. ä. mehr hingewiesen. Außerdem werden des
öfteren interessante und problembezogene Vorträge von Gastrednern zu
wesentlichen Themen gehalten.
Für den Besuch der
Schlaganfallselbsthilfegruppen ist
keine
Anmeldung
erforderlich, Betroffene und Angehörige sind herzlichst eingeladen,
teilzunehmen.
Verein
Schlaganfallselbsthilfe für Wien
Eine Initiative der Wiener Lions Clubs (Albertina,
Belvedere, City, Europa, Laudon, Marc Aurel, Ostarrichi, Prinz Eugen) und der
neurologischen Abteilungen Wiens
1130 Wien,
Riedelgasse 5
Bürozeiten: Montag
und Donnerstag 8.30 bis 12.30 Uhr
Tel. 01/888 33 00
Fax: 01/888 33 00
-30
Außerhalb der
Bürozeiten steht Ihnen ein Anrufbeantworter zur Verfügung.
e-mail: office@schlaganfallselbsthilfe.org
(INTERNET:
schlaganfallselbsthilfe.org)
Schlaganfallselbsthilfegruppe
Wien 2
1020 Wien,
Vorgartenstraße 145 – 147/Stiege 1/Erdgeschoss (Nachbarschaftsszentrum des
Wiener Hilfswerks)
Kontaktperson Hr. Mag. Marko Iljic
Tel. 01/212 04 90
Jour fixe: jeden
1. Montag/Monat 18.00 bis 20.00 Uhr (derzeit keine regelmäßigen
Zusammenkünfte – Stand: 13. April 2005).
Schlaganfallselbsthilfegruppe
Wien 8
1080 Wien,
Florianigasse 24 (Nachbarschaftsszentrum des Wiener Hilfswerks)
Kontaktpersonen:
Fr. Dr. Verena Kauer, Fr. Rita
Ströher
Tel. 01/402 68 75
Jour fixe: jeden
2. Montag/Monat 18.00 bis 20.00 Uhr
Schlaganfallselbsthilfegruppe
Wien 12
1120 Wien, Am
Schöpfwerk 31/3 (Nachbarschaftsszentrum
des Wiener Hilfswerks)
Kontaktpersonen:
DI Fritz Lederhilger, Tel. 0676/538 99 72, Fr. DGKS Nadine Libisch, Tel.
01/667 07 78
Jour fixe: jeden
3. Montag/Monat 18.00 bis 20.00 Uhr
Schlaganfallselbsthilfegruppe
Wien 16
1160 Wien,
Weinheimergasse 2, Gesundheits- und Sozialzentrum/Fonds Soziales Wien
Kontaktperson: Fr.
DGKS Inge Fass
Tel. 01/49 196 DW
16 827
Jour fixe: jeden
1. Mittwoch/Monat 18.00 bis 20.00 Uhr
Schlaganfallselbsthilfegruppe
Wien 22
1220 Wien,
Rennbahnweg 27/Stiege 3/R1 - Eingang Austerlitzgasse (Nachbarschafts-zentrum
des Wiener Hilfswerks)
Kontaktperson:
Fr. Mag. Sigrid Karpf
Tel. 01/256 57 90
Jour fixe: jeden
3. Mittwoch/Monat 18.00 bis 20.00 Uhr (derzeit keine regelmäßigen
Zusammenkünfte – Stand: 13. April 2005).
Soziale Dienste (Heimhilfe, Pflegehilfe, Essen
auf Rädern usw. ) siehe à Fonds
Soziales Wien
Tel. 01/533 77 77
Erreichbar: täglich, auch an Wochenenden
und Feiertagen, von 8.00 bis 20.00 Uhr
Information und Beratung u. a. zu den
Themen:
- Betreuung zu Hause;
- Partnerschaft und Familie;
- Lebensunterhalt und Wohnen;
- mit Behinderung leben;
- pflegen und gepflegt werden.
Der Bereich Menschen
mit Behinderungen umfasst die Unterbereiche
- Frühförderung und Familienbegleitung,
- Kindergärten, Tagesmütter und Pflichtschulen,
- Berufsausbildung und Arbeit,
- Wohnen,
– Fahrbegünstigungen,
– Hilfsmittel,
– Information und Beratung.
Sport für Menschen mit Behinderungen
Allgemeiner Behindertensportverein
Wien
Vereinssitz - 1030 Wien,
Radetzkystraße 21/1
Tel. 01/713 12 04
Hauptsportanlage: 1020 Wien, Ichmanngasse 1
Information und Beratung: Paul Bluschke Tel. 0676/313 75 97
Medical
Fitness Club
Park + Ride Ottakring. 3.
OG,
rollstuhlgeeignet, ärztliche Leitung
1160 Wien, Kendlergasse
41/3
Tel. 01/786 31 38
(INTERNET:
medfitsporttherapie.at)
WAT - Generalsekretariat
1120 Wien,
Sagedergasse 10 - 12
Mo bis Do 9.00
bis 13.00, Fr 13.00 bis 17.00 Uhr
Tel. 01/804 85 32
Sport, Spiel und Bewegung für behinderte
Menschen - Behindertenbereich
1140 Wien,
Kienmayergasse 41,
Do 18.15 bis 19.30 Uhr
Kontakt: Fr. Mag.
Margit Straka
Tel. 01/979 45
964 (Di, Do zwischen 9.00 und 12.00 Uhr)
Schwimmen à
Behindertengerechte Hallen- und Sommerbäder in Wien, ANHANG 3.
Eine
Stroke Unit ist eine spezielle Behandlungseinheit, bestehend aus 4 bis 8
Betten, an einer neurologischen Fachabteilung, in der Regel in einem größeren
Krankenhaus.
Die Stroke Unit
oder Schlaganfallüberwachungsstation hat die Aufgabe, die Ursache eines
Schlaganfalls rasch zu erkennen und zu behandeln, die Hirnfunktionen genau zu
überwachen, Komplikationen rasch zu erkennen, zu bekämpfen bzw. zu vermeiden.
In
Wien sind an nachfolgend angeführten Krankenhäusern (Reihung nach Bezirk)
insgesamt 42 Stroke Units eingerichtet (Stand 13. April 2005):
(INTERNET:
stroke-unit.at/units_gesamt)
Krankenhaus
der Barmherzigen Brüder
Neurologische
Abteilung
Bettenanzahl:
4 Betten
1020
Wien, Große Mohrengasse 9
Tel.
01/21121-5199
Krankenanstalt
Rudolfstiftung
Neurologische
Abteilung
Bettenanzahl:
4 Betten
1030
Wien, Juchgasse 25
Tel.
01/71165-2030 oder 2031
Allgemeines
Krankenhaus der Stadt Wien
Universitätsklinik
für Neurologie
Klinische
Abteilung für klinische Neurologie
Bettenanzahl:
4 Betten
1090
Wien, Währinger Gürtel 18 - 20
Tel.
01/40400-3117
Kaiser-Franz-Josef-Spital
Neurologische
Abteilung
Station
B21 - Stroke Unit
Bettenanzahl:
6 Betten
1100 Wien,
Kundratstraße 3
Tel.
01/60191-2080
Krankenhaus
der Stadt Wien Lainz
Bettenanzahl:
4 Betten
1130
Wien, Wolkersbergenstraße 1
Tel.
01/80110-3691
Neurologisches
Zentrum Rosenhügel der Stadt Wien
I.
Neurologische Abteilung
Bettenanzahl:
4 Betten
1130
Wien, Riedelgasse 5
Tel.
01/88000-241
Neurologisches
Zentrum Rosenhügel der Stadt Wien
II.
Neurologische Abteilung
Station
B5 - Stroke Unit
Bettenanzahl:
4 Betten
1130
Wien, Riedelgasse 5
Tel. 01/880 00-314
Otto Wagner Spital
Neurologisches
Zentrum Maria-Theresien-Schlössel
Bettenanzahl:
4 Betten
1140
Wien, Baumgartner Höhe 1
Tel:
01/91060-21120
Wilhelminenspital
Neurologische
Abteilung
Bettenanzahl:
4 Betten
1160
Wien, Montleartstraße 37
Tel.
01/49150-2020
Donauspital
im SMZ Ost der Stadt Wien
Bettenanzahl:
4
1220
Wien, Langobardenstraße 122
Tel.
01/28802-4220
Tageszentren
in Wien siehe à Geriatrische Tageszentren
TCM - Traditionelle Chinesische Medizin
Die
Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) wird in unserem westlichen Sinn als
„Ganzheitsmedizin“ verstanden. Der Begriff „Körper-Geist-Seele“ aus der
chinesischen Heilkunde bezeichnet die untrennbare leiblich-seelische Einheit
des Menschen, siehe auch à Akupunktur.
Telefonnummern für dringende Fälle
Eine
Liste mit wichtigen Telefonnummern finden sie als ANHANG 1 dieses Leitfadens.
siehe à Ergotherapie, à Logopädie, à Neuropsychologie, à Physiotherapie
Kosten siehe à Refundierung
Therapiemöglichkeiten, Ambulante
Reihung nach Bezirk:
Zentrum für ambulante Rehabilitation
1020 Wien, Wehlistr. 12
Tel. 01/050303-26020 bzw. -26021
Physiotherapie „on the
move“
Praxisgemeinschaft Physio- und Ergotherapie
1040 Wien, St. Elisabethplatz 3 bzw. Karolinengasse 19
Tel. 01/503 61 51
(INTERNET. physio-move.at)
Neurologisches
Rehabilitationszentrum Rosenhügel
mit Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw.
Erholungsaufenthalt beim Sozialver-sicherungsträger (Pensionsversicherung,
Unfallversicherung, Krankenversicherung)
1130 Wien,
Rosenhügelstraße 192a
Tel. 01/880 32 DW
42 000
(INTERNET:
nrz-rosenhuegel.at)
Praxisgemeinschaft
Dr. Lalouschek
1130
Wien, Fasholdgasse 3, Tür 4
Tel.
0699/19523314 und 0664/5256477
Rehab Zentrum
Penzing
(alle Kassen)
1140 Wien,
Reinlgasse 33
Tel. 01/985 01 81
(INTERNET:
rehabzentrum.at)
Praxis für
Neurorehabilitation
1150 Wien, Märzstraße
Tel. 01/983 93 60
Rehab Zentrum
Dornbach
(alle Kassen)
1170 Wien,
Hernalser Hauptstraße 230
Tel. 01/485 94 95
(INTERNET:
rehabzentrum.at)
Rehab Zentrum
Stadlau
(alle Kassen)
1220 Wien,
Langobardenstraße 52
Tel. 01/284 84 84
(INTERNET:
rehabzentrum.at)
Rehab Zentrum
Liesing
(alle Kassen)
1234 Wien,
Ketzergasse 65
Tel. 01/699 87 65
(INTERNET:
rehabzentrum.at)
Therapiezentrum
für halbseitig Gelähmte
Ambulante Therapie (Ergotherapie,
Physiotherapie, Logopädie) vor allem nach Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma und
anderen neurologischen Erkrankungen; mit ärztlicher Verordnung kostenlos
(Kostenübernahme durch Krankenkasse)
1230 Wien, Breitenfurter Straße 401 – 413,
Stiege 34, Tür 1
Tel. 01/888 73 20
(INTERNET:
thz.at)
Unterstützungsfonds für Menschen
mit Behinderungen
Das Bundessozialamt hilft mit dem
Unterstützungsfonds Menschen mit Behinderungen,
- die durch
ihre Behinderung in Not geraten sind und besondere Hilfe brauchen,
- die einen Grad der
Behinderung von mindestens 50 Prozent haben und nur über ein geringes Einkommen
verfügen.
Das Bundessozialamt fragt auch andere Stellen, ob
sie Geld geben können.
Das Ansuchen um Hilfe durch den Unterstützungsfonds
für Menschen mit Behinderungen ist bei der örtlich zuständigen Landesstelle des
Bundessozialamtes,
siehe à Bundessozialamt, abzugeben.
Dem Ansuchen müssen
folgende Unterlagen beigelegt werden:
- Ausweis oder
Arztbestätigung über Art und Grad der Behinderung oder Pflegegeldbescheid;
- Nachweis des
Monatseinkommens und der monatlichen Fixkosten (wieviel Geld jemand im Monat
bekommt und wieviel im Monat für Wohnung, Versicherungenusw.. bezahlt werden
muss);
- bei neuen Anschaffungen
ist nachzuweisen, wie viel die Anschaffung kosten wird.
Urlaub mit Handicap, siehe à
Reisen mit Handicap
Vertragsfahrtendienst der Wiener Gebietskrankenkasse
- siehe à Fahrtendienste
Rat und Hilfe, Wünsche,
Anregungen und Beschwerden - Tel. 01/7909-100
Mo bis Fr (werktags) 6.00
bis 22.00 Uhr, Sa, So, Feiertag 8.30 bis 16.30 Uhr
Wiener Sozialdienste - Alten- und Pflegedienste
GmbH
Die Wiener Sozialdienste betreuen im
Wiener Stadtraum hilfebedürftige kranke und behinderte Menschen aller
Altersgruppen, führen verschiedene Therapieeinrichtungen und
Arbeitsintegrationsprojekte:
Wiener
Sozialdienste - Alten- und Pflegedienste GmbH
Mo bis Do 7.00 bis 15.00
Uhr, Fr 7.00 bis 13.30 Uhr
Tel. 01/981 21-0
(INTERNET wiso.or.at)
Wohnungsadaptierung/Wohnraumsanierung
- Beratungsstellen für Wien
- Behindertengerechter Umbau - Förderbare Sanierungsmaßnahmen (Beispiel)
Beratungsstellen
für Wien (Stichwort
Wohnungsadaptierung/Wohnraumsanierung)
Österreichische Arbeitsgemeinschaft
für Rehabilitation (ÖAR)
1010 Wien,
Stubenring 2/1/4
Tel.
01/5131533-115
Hier bekommt man
auch eine Auflistung von Installateuren, die sich mit „barrierefreier
Sanitärraumplanung“ auseinander setzen.
(INTERNET: oear.or.at
à
service à
planen/bauen)
Bundessozialamt
Landesstelle Wien
1010 Wien,
Babenbergerstrasse 5
Tel. 01/588 31-0
Institut für
Soziales Design (ISD)
1100 Wien,
Grenzackerstraße 7-11/Stg.19
Tel. 01/617 11 59
BIZEPS - Zentrum
für Selbstbestimmtes Leben
1070 Wien,
Kaiserstraße 55/3/4a
Tel. 01/523 89 21
Architektur b4 -
besser beraten barrierefrei bauen
1100 Wien,
Laxenburgerstraße 28/16
Tel. 01/602 57 76
Forschungsinstitut
für Orthopädietechnik
Abt. Bauberatung
für behindertengerechte Wohnraumadaptierung
1050 Wien,
Geigergasse 5-9
Tel. 01/544 41
69-15
Behindertengerechter
Umbau - Förderbare Sanierungsmaßnahmen (Beispiel: Umbau Badewanne in behindertengerechte
Dusche) (Stichwort Wohnungsadaptierung/Wohnraumsanierung)
Diese
Sanierungsmaßnahmen können an Stelle eines Darlehens auch mit Eigenmitteln
finanziert werden. Dafür wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss im
Ausmaß von 75 Prozent der förderbaren Baukosten gewährt.
Zuständigkeit:
MA 50/MA 25 - Informations- und
Einreichstelle
1190 Wien,
Muthgasse 62, 1.Stock, Zimmer G 1. 25
Tel. 01/4000-50/74871
Wohnraumsanierung oder
Tel. 01/4000-74860
Wohnungsverbesserung
Montag bis
Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr
Erforderliche
Schritte (Stand: 13. April 2005):
- Angebot bei Installateur einholen (TIPP - Angebote von mindestens zwei
Installateuren wegen Preisunterschied): Abbau und Abtransport der Badewanne,
Abfluss, Duschwanne inklusive Einbau (TIPP: Im
Fall einer Duschkabine wenn möglich keine Türe, sondern Vorhang wegen der
Beweglichkeit wählen), Montage eines behindertengerechten Klappsitzes,
Haltegriffe für Einstieg usw.
- Angebot Maurer- (falls nicht
durch Installateur wahrgenommen) und Fliesenlegerarbeiten einholen.
- Kurzes Attest vom Hausarzt, dass
Behinderung (z. B. halbseitige Lähmung o. .ä. wegen Schlaganfall) vorliegt.
- Alle Voranschläge, das Attest und den Antrag
bei der MA 50/Wohnbauförderung, Wohnhaussanierung, Wohnungsverbesserung und
Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen, 1190 Wien, Muthg 62, Tel. Tel.
01/4000-50/74871 –Wohnraumsanierung, einreichen.
Bei
Einmalzuschussförderung: Angabe der Bankverbindung (Kontonummer, Bankleitzahl)
erforderlich.
Hinweis: Bei geplanten
Umbaumaßnahmen in einer Gemeindewohnung ist auch die Genehmigung der Stadt
Wien/Wiener Wohnen für den Umbau nötig.
Die Bewilligung der
Förderung dauert zwischen 3 und 6 Wochen, erst bei Vorliegen kann mit den
Arbeiten begonnen werden. Nach Fertigstellung und Rechnungslegung/
Rechnungseinreichung bei der MA25
(ebenfalls Muthgasse, s. o. ) kommt ein Beauftragter der MA 25 zur Überprüfung
der geleisteten Arbeiten, nach kurzer Zeit wird die bewilligte Förderungssumme
angewiesen und die Handwerker–Rechnungen können beglichen werden.
-ju-