Wenige Sekunden, die ein Leben verändern

 

 

Diagnose Schlaganfall

 

Und nun?

 

 

Leitfaden für Betroffene und Angehörige

 

Hilfe - wann, wo, wie und von wem?

 

Redaktionsschluss: 13. April 2005

 

 

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VEREIN SCHLAGANFALLSELBSTHILFE

FÜR WIEN

Riedelgasse 5, 1130 Wien

Tel. 01/888 33 00

Fax: 01/888 33 00–30

e-mail: office@schlaganfallselbsthilfe.org

INTERNET: schlaganfallselbsthilfe.org

Bürozeiten:

Montag und Donnerstag

8.30 bis 12.30 Uhr

(sonst Anrufbeantworter)

 

 

 

Wien 2005


 

INHALTSVERZEICHNIS

 

                                                                                                                                  Seite

Inhaltsverzeichnis.................................................................................                 2

Vorwort ....................................................................................................................................                  7

Mitarbeit .................................................................................................              7

Erläuterungen .....................................................................................................................                  8

Akupunktur .............................................................................................              9

Akupunkturambulanzen .....................................................................              9

Alltag, Wichtiges für den – ..............................................................             10

-   Arzt...........................................................................................................................................                10

-   Bejahen ..................................................................................................................................                10

-   Berührungen ........................................................................................................................                10

-   Geduld .....................................................................................................................................                11

-   Gefühle ...................................................................................................................................                11

-   Konzentration ....................................................................................................................                11

-   Lagerung ................................................................................................................................                11

-   Medikamente ......................................................................................................................                11

-   Motivation und Positives Denken ..........................................................................                12

-   Niesen und Schauen .......................................................................................................                12

-   Schlucken .............................................................................................................................                12

-   Singen .....................................................................................................................................                12

-   Sitzmöbel/Bett - Höhe und Beschaffenheit .................................................                12

-   Stock- oder Krückeneinsatz ....................................................................................                13

-   Teppiche und andere „Stolpersteine“ ................................................................                13

Alternative Behandlungsmethoden bzw. Therapieformen ...             13

-   Feldenkrais ..........................................................................................................................                14

- Mikrokinesie-Therapie ................................................................................................                14

-   Pranic-Healing ...................................................................................................................                14

-   REGENA-Therapie ..........................................................................................................                14

-   Reiki .........................................................................................................................................                14

-   Tomatis-Methode ............................................................................................................                15

Aphasie .....................................................................................................             15

Apotheken-Zustellservice ................................................................             15

Ausweise für Menschen mit Behinderungen ...............................             16

-   Ausweis für den ermäßigten Eintritt in die Bäder der Stadt Wien                16

-   Behindertenpass = Lichtbildausweis zum Nachweis der

     Behinderung bei Ämtern und Behörden .............................................................                16

-   Berechtigungskarte Fahrtendienst siehe à Fahrtendienste .............                17

-   Gehbehindertenausweis gemäß § 29b StVO ..................................................                17

Auto siehe à Kraftfahrzeug ..........................................................             18


                                                                                                                                  Seite

Badezimmerumbau, siehe à Wohnungsadaptierung/Wohn-

    raumsanierung ...................................................................................             18

Behinderte Kraftfahrerinnen/Kraftfahrer ...............................             18

Behindertenfahrzeug siehe à Kraftfahrzeug ..........................             18

Behindertengerechte Hallen- und Sommerbäder in Wien.....             18

Behindertenhilfe siehe àInformation, Behindertenhilfe,

    Beratung .............................................................................................             19

Behindertenparkplatz in unmittelbarer Nähe der Wohn-

    oder Arbeitsstätte siehe à Kraftfahrzeug .........................             19

Behindertenpass siehe à Ausweise ..............................................             19

Bejahen siehe àAlltag .....................................................................             19

Berufsunfähigkeitspension ...............................................................             19

Besuchsdienst siehe à Fonds Soziales Wien  ..........................             19

Billard für Menschen mit Behinderung .........................................             19

Bücher siehe à Literatur .................................................................            20

Bundessozialamt, Adresse und Telefonnummer ......................            20

Busunternehmen/Reiseveranstalter für Menschen mit

    Behinderung siehe à Reisen mit Handicap ............................            20

Eigene Adresse .....................................................................................            20

Einstufung des Grades der Behinderung .....................................            20

Ergotherapie nach einem Schlaganfall .........................................            20

Ermäßigungen .........................................................................................             21

Essen auf Rädern siehe à Fonds Soziales Wien .....................             21

Euro-Schlüssel (Euro-Schließsystem) für behinderten-

    gerechte Anlagen ............................................................................             21

Fahrpreisermäßigung siehe à ÖBB.................................................            22

Fahrtendienste .....................................................................................            22

-   Freizeitfahrtendienst ..................................................................................................                22

-   Vertragsfahrtendienst der Wiener Gebietskrankenkasse -

     Beförderung durch einen Vertragsfahrtendienst .....................................               23

-   Adressen von Vertragsfirmen .................................................................................               25

-   London-Taxi ........................................................................................................................               26

Finanzamt – Freibeträge ...................................................................             27

Finanzielle Hilfe für Menschen mit Behinderungen ................            27

-   Heilbehelfe und Hilfsmittel  ....................................................................................               27

-   Pflegegeld ............................................................................................................................               28

-   Sozialhilfe ............................................................................................................................               30

-   Sozialpass .............................................................................................................................               30

-   Zeugnis für Begünstigungen .....................................................................................                31

 

                                                                                                                                  Seite

Fonds Soziales Wien – FSW ............................................................            32

-   Allgemeines ....................................................................................................................               32

-   Angebot Dienstleistungen ............................................................            32

     Essen auf Rädern .............................................................................................................               33

     Heimhilfe ..............................................................................................................................               33

     Inkontinenzhilfe ..............................................................................................................               33

     Pflegehilfe ...........................................................................................................................               33

     Reinigungsdienst ..............................................................................................................               34

     Wäschepflegedienst ......................................................................................................               34

     Besuchsdienst ....................................................................................................................               34

-   Kinderbetreuung daheim .............................................................................................               34

-   Gesundheits- und Sozialzentren, Adressen/Telefonnummern              34

Freizeitfahrtendienst siehe à Fahrtendienste .......................            35

Friseur, Hausbesuche .........................................................................            35

Fußpflege, Hausbesuche ....................................................................            35

Gebührenbefreiung - Befreiung von der Entrichtung der

    Rundfunk- und Fernsehgebühren bzw. Zuschussleistung

    zu Fernsprechentgelten ...............................................................            36

Gehbehindertenausweis siehe à Ausweise ................................            37

Geriatrische Tageszentren in Wien ..............................................            37

Hauskrankenpflege - Mobile Gesundheits- und Kranken-

    pflege...................................................................................................            40

Hauszustellung Lebensmittel und Haushaltswaren/

    Raum Wien  ........................................................................................            42

Heilbehelfe/Hilfsmittel ....................................................................            42

Heimhilfe - siehe à Fonds Soziales Wien...................................            42

Infoblätter siehe à Literatur .......................................................            42

Information, Behindertenhilfe und Beratung ...........................            42

Inkontinenz ............................................................................................            43

Inkontinenzhilfe à Fonds Soziales Wien ...................................            33

Kraftfahrzeug (für Behinderte) ....................................................            44

-   Neukauf eines Kraftfahrzeuges ...........................................................................               44

-   Adaptierung eines Kraftfahrzeugen ..................................................................               45

-   Zuschüsse und zinsenlose Darlehen ....................................................................               45

-   Typisierung von Spezialfahrzeugen (z.B. für Behinderte) ....................               46

-   Rückvergütung der Normverbrauchsabgabe (NOVA) ............................               46

-   Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer ...................               47

-   Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer .........................................................               48

-   Steuerfreibetrag - Außergewöhnliche Belastungen .................................               48

-   Kilometergeld .....................................................................................................................               49

-   Autobahnvignette ...........................................................................................................               49

                                                                                                                                  Seite

-   Ausgleichskraftfahrzeuge ........................................................................................               49

-   Parkgebührenbefreiung (Kurzparkzonen) für behinderte Menschen            48

-  Behindertenparkplatz in unmittelbarer Nähe der Wohn- oder

     Arbeitsstätte ....................................................................................................................               50

Kultur ........................................................................................................             51

Lions Club ................................................................................................             51

Literatur ..................................................................................................             51

-   Bücher .....................................................................................................................................               52

-   Infoblätter .........................................................................................................................               52

Logopädie ................................................................................................            54

Maniküre und Fußpflege siehe à Fußpflege ..............................            54

Medikamente siehe à Alltag ..........................................................            54

Mietbeihilfe ...........................................................................................            54

Neuropsychologie ................................................................................            55

-   Kognitive Funktionen/neuropsychologischen Störungen .......................               55

-   Neuropsychologische Behandlung/neuropsychologisches Training .               55

-   Psychologische Behandlung, psychotherapeutische Betreuung .........               56

Notruftelefon (Gerät) ......................................................................            57

ÖBB, Fahrpreisermäßigung ................................................................            58

Pflegetelefon - Beratung für Pflegende ....................................            59

Physiotherapie .......................................................................................            59

Psychologische Betreuung für Betroffene und Angehörige            60

Refundierung von Therapiekosten ................................................            60

Rehabilitation ........................................................................................            60

Reisen mit Handicap ............................................................................             61

Selbsthilfegruppen für Schlaganfall-Betroffene und

    Angehörige in Wien .........................................................................             61

Soziale Dienste (Heimhilfe, Pflegehilfe, Essen auf Rädern

    usw. ) siehe à Fonds Soziales Wien.........................................            62

SozialRuf Wien .....................................................................................            63

Sport für Menschen mit Behinderungen .....................................            63

Stroke Units ..........................................................................................            64

Tageszentren in Wien siehe à Geriatrische - ..........................            65

TCM - Traditionelle Chinesische Medizin ....................................            66

Telefonnummern für dringende Fälle (Notrufe usw.) ...........            66

Therapeuten siehe à Ergotherapie, à Logopädie,

    à Neuropsychologie, à Physiotherapie ...............................            66

Therapiemöglichkeiten, Ambulante ...............................................            66

Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen ......            67


                                                                                                                              Seite

Urlaub mit Handicap, siehe à Reisen mit Handicap ................            68

Vertragsfahrtendienst der Wiener Gebietskrankenkasse

    - siehe à Fahrtendienste .................................         68

Wiener Linien .........................................................................................            68

Wiener Sozialdienste - Alten- und Pflegedienste GmbH .....            68

Wohnungsadaptierung/Wohnraumsanierung ..............................            69

-   Beratungsstellen für Wien  .......................................................................................               69

-   Behindertengerechter Umbau – Förderbare Sanierungsmaßnahmen

     Beispiel Umbau Badewanne in behindertengerechte Dusche) ............               69

 

Telefonnummern für dringende Fälle ..........................................        ANHANG 1

Mobilfriseure ......................................................................................................................       ANHANG 2

Behindertengerechte Hallen- und Sommerbäder in Wien.....      ANHANG 3

Sprech- und Musiktheater/Bühnen ...............................................      ANHANG 4

Galerien ...................................................................................................      ANHANG 5

Museen und sonstiges Sehenswertes............................................      ANHANG 6

 

 

 

 

 

Behindert ist man nicht, behindert wird man!

 


Vorwort

 

Fast immer tritt ein Schlaganfall plötzlich und unerwartet auf. Nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für deren Angehörige hat dies unvorhersehbare Auswirkungen:

 

Für die Betroffenen sind es in der Hauptsache körperliche Folgen, aber auch ihre Gefühlswelt verändert sich.


Für die Angehörigen, zumeist Partner, Kinder oder Enkelkinder, die mit großer Wahrscheinlichkeit im Berufsleben stehen oder sich in der Ausbildung befinden, sind es fast unlösbar scheinende Probleme, hauptsächlich existenzieller und finanzieller Art.

 

Wir (siehe dazu die nachstehende Liste aller an der Erstellung mitwirkenden Personen), u. a. Mitglieder der Schlaganfallselbsthilfegruppe Wien 16 des Vereins für Schlaganfall-selbsthilfe Wien, wollen mit unserem Leitfaden/unserer Broschüre dazu beitragen, Ihnen allen – Betroffenen und Angehörigen/Pflegenden – eine Hilfestellung zu geben, diese unvorhergesehene Situation so gut wie nur möglich zu meistern.

 

Mitarbeit

 

An der Erstellung dieses Werkes (T = Texterstellung/Texterfassung, L = Lektortätigkeit im jeweiligen Zuständigkeitsbereich, K = Korrekturtätigkeit; MdV = Mitglied des Vorstandes) haben ehrenamtlich mitgewirkt (in alphabetischer Reihung):

 

Frau Irene Adam, SHG 16 – Betroffene; K

Herr Heinz Aschenbrenner, SHG 2 – Betroffener; K

Herr Wolfgang Edelmeier, MdV – Obmann; K und Endbearbeitung

Frau Inge Fass, DGKS 16. Bezirk; L

Frau Gertrude Herold, SHG 16 – Angehörige; K

Herr Peter Herold, SHG 16 – Betroffener; K

Frau Gerda Just, SHG 16 – Betroffene; T, K

Frau Ella Huber, Rechnungsprüfung Verein Schlaganfallselbsthilfe für Wien; unterstützende Tätigkeit

Herr Josef Kotsis, MdV - Organisationsreferent; K

Herr Dipl.-Ing. Fritz Lederhilger, SHG 12 – Betroffener; K und unterstützende Tätigkeit

Frau Karin Mitterhuemer, MdV; Diplomierte Ergotherapeutin; T, L

Frau Manuela Moser, Diplomierte Ergotherapeutin; K

Frau Edith Neuhaus, SHG 16 – Angehörige; K

Herr Hubert Neuhaus, SHG 16 – Betroffener; K

Herr Fritz Pfingstner, SHG 16 - Betroffener; K

Herr HR Dr. Wolfram Prihoda; K

Frau Dr. Gisela Pusswald,  Klinische Psychologin; L, K

Herr DI Reinhard Sinreich, Graz-Kroisbach, Naturheiltherapeut – Betroffener; L

Frau Christine Tiefenbach, Diplomierte Physiotherapeutin; K

Erläuterungen

 

 

Alle Angaben in dieser Broschüre wurden aus verschiedensten Quellen und Dateien zusammengetragen, großteils aufeinander abgestimmt und nach bestem Wissen und Gewissen sowohl auf Richtigkeit als auch auf Aktualität überprüft.

Alle Aussagen beziehen sich jedoch nur auf die Erfahrungen Betroffener und deren Angehörigen und müssen in allen medizinischen Belangen mit Ihrem Arzt des Vertrauens abgestimmt und von diesem bestätigt werden.

Die Verfasser dieses „Leitfadens“ haften daher nicht für Folgen aus der

Anwendung der darin enthaltenen Aussagen und wiedergegebenen Erfahrungen.

 

 

Dieser Leitfaden/diese Broschüre ist ziemlich ausführlich gestaltet worden, um auch all jenen, die keinen PC besitzen, keine PC-Kenntnisse haben bzw. auch über keine Möglichkeit eines Internet-Zugriffes verfügen, eine rasche Hilfestellung zu geben.

 

Dieser Leitfaden/diese Broschüre ist nach Stichwörtern (mit rotem Anfangsbuch-staben, danach die nächste Zeile als Leerzeile, dann Text bzw. als Aufzählung in Zusammenhang stehende Unterbegriffe) in alphabetischer Reihung gegliedert. Sollte das von Ihnen gesuchte Stichwort zu einem Überbegriff gehören, finden sie nach diesem Stichwort einen roten Hinweispfeil à und den Überbegriff mit rotem Anfangsbuchstaben. Die Stichwörter, die einen „Unterbegriff“ darstellen, werden in schwarzer Schrift mit einem Hinweis in Klammern (Stichwort X...) ergänzt. Die Seiten-angaben im Inhaltsverzeichnis benennen die Seite, auf der das Stichwort anfängt.

 

Direkte Hinweise auf bestimmte Ärzte/Ärztinnen, Therapeutinnen/Therapeuten. Firmen usw. wurden bewusst vermieden.

 

Die jeweiligen Telefonnummern  beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, immer auf WIEN und können bei Festnetzanschluss ohne Vorwahl 01 gewählt werden.

 

Für Internet-Benutzer findet sich in Klammern der Hinweis (INTERNET:), wobei  vor der angegebenen Adresse jeweils www. einzugeben ist – das wurde in der Broschüre aus arbeitstechnischen Gründen unterlassen.

 

Sollten Sie feststellen, dass uns bei unseren Angaben ein Fehler (eine andere als die genannte Anlaufstelle, eine unrichtige Bezeichnung, eine falsche Adresse oder Telefon-nummer usw.) unterlaufen ist, ersuchen wir Sie um Ihre diesbezügliche Mitteilung (Tel. 01/888 33 00 – Verein Schlaganfallselbsthilfe, siehe S. 1). Dies gilt auch für den Fall, dass Sie meinen, etwas Wichtiges fehlt. - Wir sind selbstverständlich für Ihre konstruktive Kritik, aber natürlich auch für Ihr Lob und Ihre Anregungen immer offen.

 

Deine Zukunft ist, wozu du sie machen willst. Zukunft heißt "wollen".

 (Patrick Victor Martindale White)

Akupunktur

 

Akupunktur ist ein Therapieverfahren der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM), (lat. acus = Nadel, pungere = stechen). In der Traditionellen Chinesischen Medizin gilt das Prinzip von Yin und Yang:

 

Unter anderem steht Yin für Kälte und Leere, sowie Yang für Wärme und Fülle. Beides muss sich die Waage halten. Wenn nicht, sind die Energieströme im Körper blockiert, der Mensch wird krank. Durch Stimulierung in den Akupunkturpunkten sollen sich diese  Blockaden lösen lassen. Diese alternative Heilbehandlung wird unterstützend zur Rehabilitation eingesetzt.

 

Akupunktur wird sowohl von chinesischen Medizinerinnen/Medizinern als auch von österreichischen Ärztinnen/Ärzten mit Akupunkturdiplom durchgeführt.

 

 

 

Akupunkturambulanzen

 

Akupunkturbehandlungen  auf Krankenkassenkosten mit einer Arztüberweisung gibt es in der:

 

-   Akupunkturambulanz/2. Medizinische Abteilung

     Kaiserin Elisabeth-Spital

     1150 Wien, Huglgasse 1 - 3

 

     Voranmeldung täglich 8.30 bis 12.30 Uhr zur persönlichen Beratung durch einen Akupunkturspezialisten unter Tel. 01/98 104/2232.

 

     Zu diesem Beratungstermin sind mitzubringen:

     -   Überweisungsschein;

     -   alle aktuellen Befunde, die zur Erkrankung erhoben wurden;

     -   neurologische Befunde;

     -   aktuelle Blutbefunde (inkl. Rheumafaktoren).

 

und in der

 

-   Schmerz- und Akupunkturambulanz

     Krankenhaus Lainz

     1130 Wien, Wolkersbergenstraße 1

     Anmeldung: Mo bis Fr von 8.00 bis 12.00 Uhr Tel. 01/801 10-3433

     Ambulanzzeiten: Mittwoch von 8 bis 10 Uhr, nach Vereinbarung

 

 

 

Alltag, Wichtiges für den –

 

Diese Ratschläge und Tipps beruhen einzig und allein auf den „selbsterlebten“ Erfahrun-gen der Ersteller dieser Broschüre. Behandelt werden Themen wie

-   Arzt

-   Bejahen

-   Berührungen

-   Geduld

-   Gefühle

-   Konzentration

-   Lagerung

-   Medikamente

-   Motivation und Positives Denken

-   Niesen und Schauen

-   Schlucken

-   Singen

-   Sitzmöbel/Bett - Höhe und Beschaffenheit

-   Stock- oder Krückeneinsatz

-   Teppiche und andere „Stolpersteine“

 

Arzt (Stichwort Alltag)

Ihr behandelnder Arzt, ob Hausarzt, Neurologe oder Internist, muss immer über alles, was Sie tun, Bescheid wissen. Ob es sich

-   um ein Medikament handelt (Einnahme, Verträglichkeit oder Ähnliches),

-   eine alternative Methode (z. B. Akupunktur – S. 9, Shiatsu, Watsu oder Sonstiges – siehe auch Alternative Behandlungsmethoden/Therapieformen, S. 13ff.), von der Sie gehört haben und die Sie probieren bzw. anwenden möchten:

 

Ihr Arzt muss immer informiert sein/werden - nur so ist eine

für Sie bestmögliche Behandlung sicher gestellt.

 

Bejahen (Stichwort Alltag)

Sagen Sie JA zu sich selbst, einschließlich Ihrer Behinderung. Ein alter böhmischer Spruch lautet: „Man muss das Leben eben nehmen, wie es eben ist!“

 

Berührungen (Stichwort Alltag)

Vorsicht bei Berührungen durch andere– vor allem all Ihrer Gelenke, und hier vor allem Ihres Schulterbereichs. Ein einziger gutgemeinter Schlag auf Ihre Schulter – NA WIE GEHT’S DIR DENN SO? – kann lang andauernde Schmerzen nach sich ziehen. Ihre Muskulatur war bzw. ist gelähmt und muss erst wieder trainiert werden, Ihren Arm zu halten. Und Vorsicht auch bei „Hilfestellungen“ anderer auf Ihrer beleidigten Seite. Manche Helfer zerren und reißen, wenn sie Ihnen helfen wollen. Sagen Sie ruhig laut und deutlich: NEIN, BITTE NICHT AUF DIESER SEITE, DIE IST GELÄHMT!

 


Geduld (Stichwort Alltag)

Was immer Sie auch üben, trainieren und machen, Sie brauchen viel, viel Geduld zur Bewältigung Ihrer Schwächen, alle Geduld dieser Welt. Versuchen Sie, auch das zu trainieren, es ist zwar mühsam, aber es ist erlernbar.

 

Gefühle (Stichwort Alltag)

Lassen Sie Gefühle  - außer Jähzorn  und Dauergrant - zu: Wenn Sie heulen wollen, dann heulen Sie, unterdrücken sie nichts, das verkrampft nur. Wenn Sie sich ärgern wollen, dann ärgern Sie sich, Sie kommen bald von selbst darauf, dass mit Ruhe alles viel besser gelingt und funktioniert und Ärgern gar nichts bringt. Wenn Sie Ihren Zustand mit früher vergleichen, so bitte nicht mit dem Zustand vor Ihrem Schlaganfall, sondern mit dem unmittelbar danach: HABEN SIE NICHT SCHON EINIGES TOLL GESCHAFFT?! Und vergessen Sie bitte auch aufs Lachen nicht!

 

Konzentration (Stichwort Alltag)

Wenn Sie anfangen, Ihre Beweglichkeit wieder zu erlangen, sei es im Rollstuhl oder schon auf den eigenen Beinen, mit Rollator oder mit Stock oder mit Krücken, konzen-trieren Sie sich bitte immer voll und ganz. Sie haben nämlich nicht mehr dieselbe Kraft wie früher- egal ob sie sportlich waren oder nicht -, um einen Sturz abzufangen.. Vor allem das Nach-hinten-Gehen, um beispielsweise einer Tür auszuweichen, ist schwierig. Wenn Sie aus dem Rollstuhl aufstehen, stellen Sie immer erst die Bremsen fest – Sie können fallen, weil der Rollstuhl wegrutscht, von Ärgerem gar nicht zu reden. Ganz, ganz wichtig und bei allem, was Sie tun:

 

IMMER ZUERST ÜBERLEGEN UND DENKEN,

DANN KONZENTRIEREN UND AUSFÜHREN!

 

Lagerung (Stichwort Alltag)

Vor allem in der ersten Zeit nach dem Schlaganfall, aber auch später noch soll, nein muss auf die richtige Lagerung Ihres Armes und somit auch Ihrer Schulter, aber  auch Ihrer Beine besonders geachtet werden. Die Schwester/Pflegerin/der Pfleger im Krankenhaus/Spital oder in der Reha-Klinik macht es täglich mit Ihnen, und zeigt es gerne Ihren Angehörigen bzw. den Sie betreuenden Personen.. Die gelähmte Hand/der gelähmte Arm, sollte nie irgendwo sein, sondern dort, wo sie/er hingehört. Alles klar?

 

Medikamente (Stichwort Alltag)

Bitte nehmen Sie ihre Medikamente regelmäßig und zu den vorgeschriebenen Zeiten ein, wie von Ihrem Arzt verordnet. Sie wurden schließlich „eingestellt“, damit es Ihnen so gut wie möglich geht. Setzen Sie niemals ein Medikament von sich aus ab, es könnte unangenehme, wenn nicht sogar schwerwiegende Folgen haben. Bei  Einnahme eines blutverdünnenden Medikaments sprechen Sie bitte unbedingt vor einem Zahnarztbesuch mit Ihrem Arzt. Sollten sie zusätzlich andere, z. B. alternative Heilmittel einnehmen wollen, kontaktieren Sie bitte vorher ebenfalls unbedingt Ihren Arzt.

 


Motivation und Positives Denken (Stichwort Alltag)

Diese beiden Begriffe sollte man immer in engem Zusammenhang sehen. Mein Motto ist beispielsweise: NIEMALS AUFGEBEN! (Never ever give up!)

 

 

Niesen und Schauen (Stichwort Alltag)

Diese beiden Begriffe passen eigentlich nicht wirklich zusammen – höchstens von einer ganz bestimmten Anschauungsseite her: Bei beidem, sowohl beim Niesen als auch beim Schauen, sollte man als gehender, meist halbseitig beeinträchtigter Schlaganfall-Betroffener versuchen, einen guten Stand zu haben bzw. auf jeden Fall stehen zu bleiben und das Gleichgewicht zu halten. Beim Niesen deshalb, weil man dabei meistens die Augen zusammenkneift und der gesamte Körper heftig geschüttelt werden kann; beim Schauen, egal, ob beim Überqueren der Straße nach links und rechts, oder ob einen jemand ruft oder man irgendetwas (z. B. ein Geräusch) hört, das man nicht ergründen kann oder man etwas genauer sehen will. Besser, einmal die Neugierde nicht zu befriedigen, als umzufallen! So etwas „passiert“ einfach nicht mehr während des Gehens – das ist aber kein Malheur – wir haben Zeit!

 

Schlucken (Stichwort Alltag)

Achten Sie bitte, vor allem kurz nach dem Schlaganfall, aber auch später immer darauf, kleine Bissen und kleine Schlucke zu sich zu nehmen sowie während des Essens nicht zu sprechen, um sich nicht zu verschlucken. Ein kleines Stückchen, das in Ihre Lunge gerät, kann zu einer – manchmal schweren – Lungenentzündung führen. Wieder einmal heißt es KONZENTRIEREN!

 

Singen (Stichwort Alltag)

Falls das Sprachzentrum Ihres Angehörigen betroffen ist – singen Sie ihr/ihm etwas vor – Sie müssen dazu keine Callas und kein Pavarotti sein. Und ein einfaches la-la-la  motiviert vielleicht zum Mitsingen. Auch wenn das Reden noch nicht richtig funktioniert – nur Mut und sich trauen  - Übung und Geduld machen den Meister!

 

Sitzmöbel/Bett - Höhe und Beschaffenheit (Stichwort Alltag)

Dieses Stichwort betrifft hauptsächlich Ihre Angehörigen bzw. die Sie betreuenden Personen: Bitte sorgen Sie dafür, dass sowohl das Bett (siehe auch à Finanzielle Hilfe/Heilbehelfe und Hilfsmittel) als auch der Tisch (Auflagemöglichkeit des Armes bzw. der Hand) und die Stühle eine optimale Höhe für Ihren Betroffenen haben. Eine Sitzgarnitur, in die man sich richtig schön kuscheln kann, war einmal etwas Tolles – sich jetzt irgendwie aus den unendlichen Tiefen heraus zu wurschteln ist absolut nicht lustig!

 

Stock- oder Krückeneinsatz (Stichwort Alltag)

Beim Stock- oder Krückeneinsatz denken Sie immer daran, was Sie gelernt haben: Den Stock/die Krücke nie zu weit vorstellen, denn dann ist er/sie keine Stütze mehr und man rutscht ab. Wieder einmal:

KONZENTRIEREN!

 

Teppiche und andere „Stolpersteine“ (Stichwort Alltag)

Wenn immer möglich, sollten lose liegende Teppiche, verschieb- oder verrückbare Möbelstücke und Ähnliches, über das Sie stolpern können, entfernt werden. Die Unfallgefahr ist zu groß!!!

 

 

 

Alternative Behandlungsmethoden bzw. Therapieformen

 

Bei allen unten genannten Therapieformen gibt es derzeit (April 2005) weder wissenschaftlich anerkannte Beispiele noch durch wissenschaftliche Untersuchungs-methoden gesicherte Erfolgsnachweise. Es ist aber durchaus denkbar, dass der eine oder andere Patient durch eine dieser Methoden eine Besserung erfahren haben kann - Derartiges kommt aber auch bei so genannten Placebos vor.

Daher bitte immer nur in Absprache mit Ihrem Arzt!

 

„Jeder Patient hat ‚seinen’ Schlaganfall für sich allein.“ Das heißt, kein Schlaganfall ist wie ein anderer oder einem anderen gleich. Daher kann auch für jeden Menschen eine andere Behandlungsmethode/Therapieform zielführend sein.

 

Nachstehend finden Sie einige Behandlungsmethoden und Therapieformen in alphabeti-scher Reihung angeführt, die uns von Schlaganfallpatienten genannt wurden und die bei dem einen oder anderen Betroffenen zu einer Besserung geführt haben – aber siehe oben:

bitte sprechen Sie vorher immer mit Ihrem Arzt!

 

-   Feldenkrais

-  Mikrokinesie-Therapie

-   Pranic-Healing

-   REGENA-Therapie

-   Reiki

-   Tomatis-Methode

 


Feldenkrais (Stichwort Alternative Behandlungsmethoden)

Die Feldenkrais-Methode® ist eine Bewegungslehr- und Lernmethode, mit deren Hilfe man neue Handlungs- und Bewegungsweisen entdecken bzw. die persönliche Art sich zu bewegen besser kennen lernen kann. Von diesen Erfahrungen ausgehend lernt man überflüssigen Kraftaufwand aufzuspüren und zu verringern. Die Feldenkrais-Methode arbeitet mit einfachsten, mühelosen Bewegungen, welche die innere Aufmerksamkeit schulen, und ist für Menschen jeglichen Alters geeignet.

(INTERNET: feldenkrais.at)

 

Mikrokinesie-Therapie (franz: Microkinési) (Stichwort Alternative Behandlungsmethoden)

Durch die Mikrokinesie-Therapie (diese ist in Österreich noch kaum bekannt; sie wird hauptsächlich in Frankreich und Deutschland angewendet) können unter anderem Erkrankungen des Bewegungsapparates behandelt werden. Die Mikrokinesie-Therapie regt mit sanften Berührungen die Stärkung der Selbstheilungskräfte an und gibt somit Hilfe zur Selbsthilfe, z. B. bei Störungen des Bewegungsapparates, bei vegetativen Problemen, bei Konzentrationsstörungen usw.

(INTERNET: microkinesitherapie.de)

 

Pranic-Healing (Stichwort Alternative Behandlungsmethoden)

Pranic-HealingÒ ist die berührungslose Kunst der Energieheilung nach Master Choa Kok Sui. Sie basiert, wie viele alternative Harmonisierungsmethoden, auf dem Prinzip der universellen Lebensenergie. Sie ist die Kraft, die alles am Leben erhält und ohne die  kein Leben möglich ist. Sie ist verantwortlich für die Selbstheilung und die Erhaltung der Gesundheit. Neben der Linderung und Beseitigung von Problemen erhöht sie die Vitalität. Das Immunsystem wird gestärkt und das Wohlbefinden verbessert.

(INTERNET: prana.at)

 

REGENA-Therapie (Stichwort Alternative Behandlungsmethoden)

Die Regena-Therapie ist eine Ganzheits-Zell-Regenerations-Therapie nach Stahlkopf, und zielt auf die ursächliche Ausheilung von Krankheiten mit Hilfe von so genannten Regenaplexen (die nach einem Baukastensystem zusammengestellten biologischen Komplexmittel dieser Therapie mit jeweils Nummernbezeichnung aus Kräuterauszügen, Mineralien usw.) ab. Grundlage der Therapie ist die Erkenntnis, dass die Natur nichts unternimmt, um sich selbst zu zerstören.. Gesundheit ist ein Gleichgewicht des Gesamt-stoffwechsels, das laufend durch gesteuerte Arbeit des Zellkerns zwischen dem Stoffmilieu innerhalb und außerhalb der Zelle neu erreicht werden muss. Eine ursächliche Behandlung ist daher eine Stoffwechsel-Therapie, ganz gleich, ob bei akuten oder chronischen Erkrankungen.

(INTERNET: regenaplex.de)

 

Reiki (Stichwort Alternative Behandlungsmethoden)

Reiki ist eine alte japanische Heilkunst und bedeutet universelle Lebensenergie. Das Wort setzt sich aus REI = Licht und KI = Energie zusammen. Reiki ist diese natürliche  Lebensenergie und sie fließt in kraftvoller und konzentrierter Form durch die Hände des Reiki-Ausübenden. Reiki fördert die Selbstheilung, löst Blockaden, kräftigt Körper und Geist, reinigt von Giften und stellt die Harmonie wieder her. Reiki ersetzt jedoch, wie alle anderen genannten Methoden, nicht den Arzt.

(INTERNET: reiki.de)

 

Tomatis-Methode (Stichwort Alternative Behandlungsmethoden)

Die Tomatis-Methode ist eine Therapieform, bei der die Wechselwirkung zwischen Gehör, Stimme, Sprache und Psyche bewusst eingesetzt wird, die die Fähigkeit zum Zuhören und Kommunizieren fördern soll und durch Musik und Stimme z. B. positiv auf den Gleichgewichtssinn oder die Konzentrationsfähigkeit wirkt.

(INTERNET: sprachakademie.at; hoerakademie.de)

 

Was aber bei allen Therapien und/oder Behandlungen das Wichtigste ist:

 

SIE ALS BETROFFENER MÜSSEN

DEN STARKEN WILLEN HABEN, GESUND ZU WERDEN!

 

 

 

Aphasie

 

Aphasie ist die Bezeichnung für eine Sprachstörung, z. B. nach einem Schlaganfall, siehe à Logopädie

 

Selbsthilfegruppe für Aphasiker

-   Kontakte: Fr. Evelyne Spitzl, Tel. 01/615 97 32 und

     Fr. Lore Prochazka, Tel. 01/602 58 85

-   Treffen: jeden 2. Montag im Monat im Restaurant Wienerwald/Extrazimmer,

     1150 Wien, Mariahilfer Straße 156, Tel. 01/892 33 06

 

Aphasie-Club - Selbsthilfeverein für Schlaganfallpatienten

-   Ansprechpartner: Dr. Christiane Pons, Dr. Jaqueline Ann Stark

-   Treffen: wöchentlich, auf Anfrage

     1030 Wien, Kegelgasse 27, Tel. 01/713 03 80

 

 

 

Apotheken-Zustellservice

 

Unter Tel. 01/1550 erfahren Sie Ihre bzw. die nächste dienstbereite Apotheke. Der Zustellservice der Wiener Apotheken ist in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen für Sie da. Die Zustellung erfolgt ausschließlich innerhalb des Wiener Gemeindegebietes und kostet derzeit € 9,- (Stand: 13. April 2005).

(INTERNET: apotheker.or.at/wien)

 

Der Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs, Landesverband Wien, Tel. 01/89 144, bietet einen „Medikamentennotdienst Tag und Nacht“ für das Wiener Stadtgebiet zum Preis von € 19,- (Stand: 13. April 2005) an.

(INTERNET: samariterwien.at)

 

Für Bewohner des 21. und 22. Bezirkes ist auf Grund einer Eigeninitiative des Arbeiter-Samariter-Bundes/Gruppe Floridsdorf-Donaustadt, Tel. 01/26 33 144, der Medikamentennotdienst gratis (Stand: 13. April 2005).

(INTERNET: samariter.at – Leistungen - Medikamentennotdienst)

 

 

 

Ausweise für Menschen mit Behinderungen

 

-   Ausweis für den ermäßigten Eintritt in die Bäder der Stadt Wien

-   Behindertenpass = Lichtbildausweis zum Nachweis der Behinderung bei Ämtern und Behörden

-   Berechtigungskarte Fahrtendienst siehe à Fahrtendienste

-   Gehbehindertenausweis gemäß § 29b StVO

 

Ausweis für den ermäßigten Eintritt in die Bäder der Stadt Wien (Stich-wort Ausweise)

Auskunft Mo - Fr von 7.30 bis 15.30, Tel. 01/601 12-8044

 

Behindertenpass = Lichtbildausweis zum Nachweis der Behinderung bei Ämtern und Behörden (Stichwort Ausweise)

Der Behindertenpass dient als bundeseinheitlicher Nachweis einer Behinderung (un-abhängig von der Art der Behinderung). Er wird dreisprachig ausgestellt (Englisch, Französisch und Deutsch) und auch im Ausland anerkannt. Ein Anspruch auf eine finanzielle Leistung entsteht daraus nicht.

 

Bei Vorlage des Behindertenpasses gibt es Preisermäßigungen/Sondertarife bei Freizeit- und Kultureinrichtungen (z. B. Konzerte, Museen, Veranstaltungen, Bäder, Seilbahnen); Ermäßigungen des Mitgliedsbeitrages bei Autofahrerklubs nach deren Richtlinien; Grundgebührenermäßigung bei einer Mobiltelefongesellschaft; Gratisvignette bei Zusatzeintrag „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“.

 

Antrag (Formular bei der Sozialarbeiterin/beim Sozialarbeiter im Krankenhaus) an:

Bundessozialamt für Wien, NÖ und Bgld.

1010 Wien, Babenbergerstraße 5

Tel. 01/588 31-0

 

Hinweis: Gegen Vorlage des Behindertenpasses oder einer Kopie davon kann im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung ein Freibetrag gemäß § 35 des Einkommensteuergesetzes („Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderungen“) in Anspruch genommen werden (Formular E1a – Beilage zur Einkommensteuererklärung, Download möglich).

 

Näheres zu („Außergewöhnliche Belastungen“ erfahren Sie vom Bundesministerium für Finanzen/Bürgerservice, Tel. 0810/001228 (österreichweit zum Ortstarif).

(INTERNET: help.gv.at à Behinderung à Behindertenpass)

 

Berechtigungskarte Fahrtendienst (Stichwort Ausweise)

siehe à Fahrtendienste

 

Gehbehindertenausweis gemäß § 29b StVO (Stichwort Ausweise)

Der Gehbehindertenausweis (Ausweis gemäß § 29b StVO) berechtigt dauernd stark gehbehinderte Personen

-   zur Benützung von „Behindertenparkplätzen“

-   zeitlich unbeschränkt und gebührenfrei in Kurzparkzonen zu parken

-   in Fußgeherzonen während der Dauer der erlaubten Ladetätigkeit zu parken

-   zum kurzfristigen Halten in Halteverboten zum Ein- und Aussteigen

 

Antrag an:

MA 15 – Gesundheitswesen und Soziales - Dezernat V/Sozialrecht

1010 Wien, Schottenring 24, 1. Stock, Zimmer 135

Tel. 01/531 14/DW 87443 und 87698

Erreichbar: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

(INTERNET: wien.gv.at/ma15/29b)

 

Das Ansuchen, das nur schriftlich gestellt werden kann, wird an die amtsärztliche Begutachtungsstelle weitergeleitet, welche Sie zu einer amtsärztlichen Untersuchung vorlädt (ca. 4 Wochen). Bereits vorhandene Gutachten/Befunde brauchen nicht vorab übermittelt zu werden, sie können zur amtsärztlichen Untersuchung mitgebracht werden.

 

Nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses werden Sie über die Abholung des Ausweises, zu der Sie persönlich erscheinen müssen (Unterschriftsleistung), informiert. Bei der Abholung des Ausweises sind zwei Lichtbilder mitzubringen.

 

Falls es Ihnen nicht möglich ist persönlich zu erscheinen, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt auf.

 

Kosten (Stand 13. April 2005):

Bundesabgaben: Antrag € 13,-, Ausweis € 13,-

Verwaltungsabgabe: € 6,54 (bei Duplikaten € 3,63)

 

TIPP: Rollstuhlfahrerinnen/Rollstuhlfahrer, welche ständig an diesen gebunden sind, erhalten den Ausweis für dauernd stark gehbehinderte Personen bei Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bestätigung ohne zusätzliche Untersuchung.

 

Auto siehe à Kraftfahrzeug

 

 

 

Badezimmerumbau, Förderung - siehe à Wohnungsadaptierung/ Wohnraumsanierung

 

 

 

Behinderte Kraftfahrerinnen/Kraftfahrer

 

Für Kraftfahrerinnen/Kraftfahrer mit Behinderung gibt es bei den Autofahrerclubs ARBÖ und ÖAMTC sogenannte Behindertenbeauftragte, die den Betroffenen und ihren Angehörigen gern beratend zur Seite stehen. Zu erreichen sind diese (in alphabetischer Reihung) wie folgt:

 

ARBÖ - Generalsekretariat

1150 Wien, Mariahilfer Straße 180

Donnerstag 13.00 bis 17.00 Uhr

Tel.: 01/89121-218 oder 0699/189 122 18

(INTERNET: arboe.or.at àsuche à behindertenberatung àwww3 ...)

 

ÖAMTC

1150 Wien, Schanzstraße 44

Montag 14.00 bis 17.00 Uhr (telefonische Voranmeldung wird empfohlen!)

Tel. 01/98120-2217oder 01/98120-2311

(INTERNET: oeamtc.at àclub àmitgliedschaft àbehindertenberatung)

 

Außerdem gibt es einige Broschüren (ARBÖ - z. B. „Handbuch für körperbehinderte KraftfahrerInnen“ oder „Tanken und Rasten“, ÖAMTC – z. B. „Unterwegs in Österreich“ und „Mobilität mit Handicap“), die an den oben angegeben Adressen sowie bei allen ARBÖ-Prüfzentren bzw. bei allen ÖAMTC-Stützpunkten erhältlich sind.

 

 

 

Behindertenfahrzeug siehe à Kraftfahrzeug

 

 

 

Behindertengerechte Hallen- und Sommerbäder in Wien

 

Auflistung (Stand 13. April 2005) siehe ANHANG 3

 

 

Behindertenhilfe siehe à Information, Behindertenhilfe, Beratung

 

 

 

Behindertenparkplatz in unmittelbarer Nähe der Wohn- oder Arbeitsstätte siehe à Kraftfahrzeug

 

 

 

Behindertenpass siehe à Ausweise

 

 

 

Bejahen siehe à Alltag

 

 

 

Berufsunfähigkeitspension

 

Zuständige Behörde für die Antragstellung ist der Sozialversicherungs- bzw. Pensionsversicherungsträger.

Mitzubringen:

Antragsformular (Download möglich), es wird aber auch ein formloses Schreiben als Antrag gewertet, das Formular ist dann nachzureichen, sowie ärztliche Gutachten.

(INTERNET: help.gv.at à Behinderung à Pension)

 

 

 

Besuchsdienst siehe à Fonds Soziales Wien

 

 

 

Billard für Menschen mit Behinderung

 

Billardschule Heinrich Weingartner

Kurse für Anfänger und Fortgeschrittene

Teilnahme für Rollstuhlfahrer und Personen mit Halbseitenlähmung möglich

1150 Wien, Neubaugürtel 11

Tel. 01/985 21 50 und

Billard Cafe Weingartner

1150 Wien, Goldschlagstraße 6

Tel. 01/982 43 99

Bücher siehe à Literatur

 

 

 

Bundessozialamt, Adresse und Telefonnummer

 

Bundessozialamt/Landesstelle Wien

1010 Wien, Babenbergerstraße 5

Tel. 01/588 31-0

Externes Büro: 1110 Wien, Grillgasse 18/7

Tel. 01/749 65 71 und Tel. 01/749 65 72

 

 

 

Busunternehmen/Reiseveranstalter für Menschen mit Behinderung siehe à Reisen mit Handicap

 

 

 

Eigene Adresse

 

Die Wohnadressen der/des Betroffenen sowie einer Kontaktperson mit Telefonnummer, wenn vorhanden am besten Handy-Nummer, sollte bei Verlassen der gewohnten Umgebung immer mitgetragen werden, wenn möglich gut und rasch auffindbar, um Angehörige im Notfall sofort verständigen zu können.

 

 

 

Einstufung des Grades der Behinderung

 

Falls kein Bescheid oder Urteil vorliegt (z. B. Erwerbsunfähigkeitspension, Pflegegeld), stellt eine Ärztin/ein Arzt der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes, siehe à Bundessozialamt, den Grad der Behinderung fest. Diese/dieser führt jedoch nach Möglichkeit keine Untersuchung durch, sondern beurteilt lediglich auf Grund der Krankenbefunde und unter Berücksichtigung der Richtsatzverordnung den Grad der Behinderung.

 

 

 

Ergotherapie nach einem Schlaganfall

 

Ergotherapie geht davon aus, dass Aktiv-Tätig-Sein ein menschliches Grundbedürfnis ist und eine therapeutische Wirkung hat. Ergotherapeutinnen/Ergotherapeuten behandeln deshalb mit und durch Aktivitäten. Das Selbst-Tun steht im Mittelpunkt.

Unser Angebot

 
Ziel ist die Wiedererlangung größtmöglicher Selbstständigkeit im Alltag. Dies geschieht durch individuell abgestimmte Therapieprogramme, die gemeinsam mit Ihnen erarbeitet werden.

 

Folgende Maßnahmen können dabei zum Einsatz kommen:

-   Therapie sensomotorischer Fähigkeiten (Grob- und Feinmotorik, Koordination);

-   Selbsthilfetraining (An- und Ausziehen, Essen, Haushalt, ...);

-   neuropsychologisches Training (bei Neglect, Apraxie);

-   kognitives Training (Konzentration, Gedächtnis), einzeln oder in Gruppen;

-   Hilfsmittelberatung, Hilfsmittelversorgung, Hilfsmitteltraining;

-   Schienenversorgung;

-   Angehörigenberatung.

 

Hausbesuche auf Anfrage. Kosten siehe à Refundierung.

 

Information:

Verband der Diplomierten Ergotherapeutinnen/Ergotherapeuten Österreichs

1150 Wien, Sperrgasse 8 - 10

Tel. 01/895 54 76

(INTERNET: ergotherapie.at)

 

 

 

Ermäßigungen

 

Diverse Ermäßigungen, z. B. Eintritt Theater, Tiergarten, Museen, Bäder usw. können nach Ausstellung des Behindertenpasses, siehe à Ausweise, in Anspruch genommen werden.

 

 

 

Essen auf Rädern siehe à Fonds Soziales Wien

 

 

 

Euro-Schlüssel (Euro-Schließsystem) für behindertengerechte Anlagen

 

Die öffentlichen WC-Anlagen für Rollstuhlfahrerinnen/Rollstuhlfahrer und schwer gehbehinderte Menschen in Städten und Gemeinden, aber auch jene an den Autobahnraststellen, sind teilweise bereits bzw. werden europaweit mit dem sogenannten „Euro-Schließsystem/Euro-Zylinderschloss“ ausgestattet, sind dadurch versperrbar und nur mit einem Euro-Schlüssel zu öffnen.

 

Dieses Euro-Schließsystem findet auch bei Liften, Schrankenanlagen usw. Verwendung.

 

Zuständigkeit:

 

ÖAR - Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

1010 Wien Stubenring 2/1/4

Tel. 01/513 15 33-0

(INTERNET: oear.or.at – Service – Euro-Schlüssel)

 

Das „Bestellsystem“ für den Euro-Schlüssel funktioniert wie folgt:

 

Wer kann bestellen?

Jeder, der eine Behinderung nachweisen kann, die die Benutzung behindertengerechter WCs unabdingbar macht (Rollstuhlfahrer, schwerst Gehbehinderte u.ä.).

 

Wie wird bestellt?

-   Bestellformular (Download aus dem INTERNET: oear.or.at, oder Entnahme aus dem monatlichen  Infoletter ‚monat’ - Sozialpolitische Rundschau der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation - ÖAR) ausfüllen, in ein Kuvertstecken,

-   den Nachweis der Behinderung (z. B. eine Kopie des Ausweises nach § 29 b StVO oder Kopie des Bundesbehindertenpasses oder ein ähnliches Dokument) beilegen

-   mit Briefmarke versehen und  versenden an

     ÖAR

     Kennwort Schlüssel

     1010 Wien, Stubenring 2/1/4

 

Was kostet der Euro-Schlüssel?

€ 20,00 (inkl. Versandspesen; Stand: 13. April 2005), die per Nachnahme eingehoben werden.

 

 

 

Fahrpreisermäßigung siehe à ÖBB

 

 

 

Fahrtendienste

 

-   Freizeitfahrtendienst

-   Vetragsfahrtendienst der WGKK

-   Adressen von Vertragsfirmen (Fahrtendienste)

-   London-Taxi

 

Freizeitfahrtendienst (Stichwort Fahrtendienste)

Anmeldung zur Inanspruchnahme (Ausstellung der Berechtigungskarte - siehe à Aus-weise) beim

 

Fahrtendienstbüro - Fonds Soziales Wien

1030 Wien, Guglgasse 7 – 9

Mo bis Fr 7.30 bis 15.30 Uhr

Tel. 01/4000 DW 66 643, 66 644, 66 645, 66 646

(INTERNET: fsw.at)

 

Das Antragsformular wird auf telefonische Anfrage zugeschickt. Erledigung des Antrags in etwa drei bis vier Wochen.

Bestellung von Fahrten (auch Sammeltransporte) bei Vertragsfirmen - maximal 60 Fahrten pro Monat.

1 Fahrt: € 1,60, mit Sozialpass "A": € 0,80 (Stand: 13. April 2005)

Der Preis für Stiegentransport ist bei den Vertragsfirmen zu erfragen.

Keine Fahrten zum Arzt, zu Therapien oder Behandlungen (= Krankentransport, siehe nachstehend à Vertragsfahrtendienst).

 

Vertragsfahrtendienst der Wiener Gebietskrankenkasse - Beförderung durch einen Vertragsfahrtendienst (Stichwort Fahrtendienste)

(INTERNET: gkkwien.at – Leistungen - Gesund werden –Transportkosten – Vertrags-fahrtendienst)

 

Versicherte oder Angehörige, die in Folge ihrer Krankheit oder ihres Gebrechens nicht in der Lage sind, für die Inanspruchnahme der notwendigen Behandlung(en), Untersuchungen, der Zahnbehandlung oder des Zahnersatzes ein öffentliches Verkehrsmittel zu benützen, deren Zustand aber nicht einen Transport ausschließlich mit einem Krankentransportwagen erfordert, haben die Möglichkeit, sich mit einem Vertragsfahrtendienst der Wiener Gebietskrankenkasse befördern zu lassen.

 

Hierfür ist ein vorheriger Antrag auf Kostenübernahme für die Beförderung durch einen Vertragsfahrtendienst nötig, welchen sowohl der Hausarzt als auch die Behandlungsstelle mit einer entsprechenden medizinischen Begründung ausstellt. Nach der Ausstellung muss die erforderliche Bewilligung durch unseren Medizinischen Dienst, 1100 Wien, Wienerbergstraße 15 - 19 oder in der zuständigen Wohnbezirksstelle oder beim ärztlichen Leiter der kasseneigenen Gesundheitszentren oder beim Ärztlichen Direktor und bei den Primarärzten des Hanusch-Krankenhauses entweder persönlich, auf dem Postweg oder per Fax: 01-60122-3615 eingeholt werden.

 

Wenn die Bewilligung der Kasse erteilt wurde, kann sich der Anspruchsberechtigte direkt mit einem Vertragsunternehmen telefonisch einen Termin für die notwendigen Fahrten vereinbaren. Wir empfehlen mindesten einen Tag vor der notwendigen Fahrt den Zeitpunkt zu fixieren.

 

Kostenbeteiligung für die Versicherten:

Die Inanspruchnahme von Fahrten mit dem Vertragsfahrtendienst ist an eine Kostenbeteiligung des Versicherten (Angehörigen) in der doppelten Höhe der jeweils geltenden Rezeptgebühr (€ 8,90 je Transport, Stand: 13. April 2005) gebunden. Die Kostenbeteiligung wird durch die Wiener Gebietskrankenkasse im zweiten, auf die Rechnungslegung durch den Vertragspartner folgenden Kalendermonat zur Zahlung vorgeschrieben.

 

Befreiung von der Kostenbeteiligung:

-   Transporte im Rahmen von Erste-Hilfe-Leistungen;

-   Transporte von Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind;

-   Transporte von Personen bis zu deren Vollendung des 15. Lebensjahres;

-   Fahrten zur Inanspruchnahme einer Strahlentherapie, Chemotherapie oder einer Dialysebehandlung.

.

Vertragsbeförderungsunternehmen der  WGKK (Stand: 13. April 2005):

 

: Die mit diesem Symbol bezeichneten Vertragsfahrtendienste führen auch Fahrten mit Personen durch, die im eigenen Rollstuhl sitzend befördert werden müssen.

 

Haller & Felsinger

1230 Wien, Richard-Neutra-Gasse 12

Tel. 01/869 62 62

Erreichbar: täglich 6.30 bis 22.30 Uhr auch Stiegentransport

Samariter Bund Österreich

Rettung und Soziale Dienste

Gemeinnützige GmbH.x

1150 Wien, Hollergasse 2 - 6

Notruf: Tel. 01/891 44;

Journal: 01/891 45

Klouda & Pernsteiner GmbH

1100 Wien, Buchengasse 134

Tel. 01/602 76 00 und 602 76 03

Erreichbar: Mo - Fr 7.00 bis 19.00 Uhr,

Sa, So 9.00 bis 18.00 Uhr

auch Stiegentransport (kostenpflichtig)

GWS GmbH

Krankenbeförderung

1230 Wien, Stipcakgasse 6

Tel. 01/699 96 68

 

WIHUP 60 1 60

Funktaxi

1100 Wien, Laaerbergstraße 32

Ladenzeile

Tel. 01/604 05 06

Hubert Adamek

1150 Wien, Plunkergasse 4 - 12/5/3/13

Tel. 01/984 58 30 und 01/983 49 19

TAXI 40 100

1230 Wien, Pfarrgasse 54

Tel. 01/408 50 33

 

 


Adressen von Vertragsfirmen (Stichwort Fahrtendienst)

Nachstehend finden Sie weitere Adressen von Fahrtendiensten (in alphabetischer Reihung), teils Freizeit, teils Krankenkasse – Stand: 13. April 2005 (bitte immer hinterfragen, auch, ob Stiegentransport möglich ist):

 

Bürger Paul (Subunternehmen - Haller & Felsinger)

1160 Wien, Heigerleinstraße 19

(Fahrten hauptsächlich 16., 17., 18., 19. Bez.)                                      Tel. 0676/844 844 44

 

Eiseler & Löffler GmbH

1210 Wien, Leopoldauer Platz 49

Erreichbar: täglich 6.00 bis 21.00 Uhr                                                Tel. 01/258 58 80 und

kein Stiegentransport                                                                                   Tel. 01/258 58 10

 

Grünes Kreuz

1110 Wien, Dreherstraße 39 - 45

Erreichbar: 0.00 bis 24.00 Uhr

auch Stiegentransport                                                                                 Tel. 01/767 88 99

 

Gschwindl Fahrtendienst

1210 Wien, Julius Ficker-Straße 88 und

Erreichbar: Mo bis Fr 6.00 bis 18.30 Uhr,

in Ferien: Mo bis Fr 6.30-16.30 Uhr

auch Stiegentransport (kostenpflichtig)                                                    Tel. 01/810 40 01

 

Haller & Felsinger GmbH

1230 Wien, Richard-Neutra-Gasse 12

Erreichbar: täglich 6.30 bis 22.30 Uhr

auch Stiegentransport                                                                                 Tel. 01/869 62 62

 

Egon Jocher

1180 Wien, Staudgasse 44

Erreichbar: täglich 6.00 bis 22.00 Uhr

auch Stiegentransport (kostenpflichtig)                                                   Tel. 01/408 94 64

 

Johanniter-Unfall-Hilfe – Einsatzzentrale Wien

1180 Wien, Herbeckstraße 39

Erreichbar: 0.00 bis 24.00 Uhr                                                                         Tel. 01/47 600

 

Klouda & Pernsteiner GmbH

1100 Wien, Buchengasse 134

Erreichbar: Mo – Fr 7.00 bis 19.00 Uhr,

Sa, So 9.00 bis 18.00 Uhr

auch Stiegentransport (kostenpflichtig)                                                   Tel. 01/602 76 00

 


Kreutzer Fahrtendienst

1080 Wien, Bennogasse 9

Erreichbar: täglich 6.00 bis 20.00 Uhr

auch Stiegentransport (kostenpflichtig)                                                   Tel. 01/408 61 67

 

ÖHTB Fahrtendienst GGmbH

1110 Wien, Kaiser-Ebersdorfer-Straße 69

Erreichbar: Mo bis Fr 7.00 bis 17.00 Uhr, Sa 7.00 bis 12.00 Uhr

kein Stiegentransport                                                                                  Tel. 01/768 50 80

außerhalb der Bürozeiten: Notfallnummer                                            Tel. 0664/383 10 08

 

Österreichisches Rotes Kreuz – Landesverband Wien

1030 Wien, Nottendorfer Gasse 21                                                           Tel. 01/52 144 und

Erreichbar: 0.00 bis 24.00 Uhr                                                                         Tel. 01/79 580

 

St. Lazarus Hilfswerk - Fahrtendienst

1170 Wien, Veronikagasse 29/10

Erreichbar: 0.00 bis 24.00 Uhr,                                                                   Tel. 01/522 98 98

Sauerstoffnotdienst und Krankentransport                                                    01/865 59 59

 

WAKA - Fahrtendienst GmbH

1200 Wien, Karl-Meißl-Straße 12

Erreichbar: Mo bis Fr 7.00 bis 17.00 Uhr,

Sa, So 8.00 bis13.00 Uhr

kein Stiegentransport                                                                       Tel. 01/332 55 42 bis 44

 

Wiener Lokalbahnen Verkehrsdienste GmbH

1120 Wien, Eichenstraße 1a

Erreichbar: Mo bis Fr 6.00 bis 18 Uhr

auch Stiegentransport (kostenpflichtig)                                                   Tel. 01/815 60 70

 

 

London-Taxi (Stichwort Fahrtendienste)

Es gibt in Wien Taxis mit einer Rampe und einem Befestigungssystem für Rollstühle sowie einem drehbaren Sitz für leichteres Einsteigen, und das zum normalen Taxitarif.

 

Bestellen kann man diese mit der unbedingten Angabe London-Taxi bei

 

Taxi 40 100

und/oder

Taxi 31 300

 

 

 


Finanzamt - Freibeträge

 

Nach Einstufung der Behinderung durch das Bundessozialamt ist die Erwirkung eines Steuerfreibetrags möglich.

 

Abschreibbar sind sämtliche Therapiekosten, Selbstbehalte, Rezeptgebühren, Arzthonorare usw.

 

Körperbehinderten, die zur Fortbewegung ein auf sie zugelassenes Kraftfahrzeug benützen und ein Massenverkehrsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützen können, ist ein pauschaler Freibetrag von monatlich € 153,- zu berücksichtigen (Stand: 13. April 2005).

 

Voraussetzung ist

-   eine Bescheinigung gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung,

-   eine entsprechende Eintragung im Behindertenpass oder

-   eine Kfz-Steuerbefreiung gemäß § 2 Abs. 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1952, gemäß § 2 Abs. 1 Z 12 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1992 oder gemäß § 4 Abs.3 Z 9 des Versicherungssteuergesetzes 1953.

 

Bei  Gehbehinderten mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent, die kein eigenes Kfz besitzen, sind belegte Aufwendungen für Taxifahrten bis maximal € 153,- monatlich zu berücksichtigen (Stand: 13. April 2005).

 

Ab einer Behinderung von 25 Prozent kann ein bestimmter jährlichen Steuerfreibetrag beansprucht werden, aber:

Dieser Freibetrag auf Grund einer Teilinvalidität steht nicht zu, wenn eine pflegebedingte Geldleistung (wie z.B. Pflegegeld) bezogen wird. Dies gilt auch für den Ehegatten eines Alleinverdieners.

 

 

 

Finanzielle Hilfe für Menschen mit Behinderungen

 

-   Heilbehelfe und Hilfsmittel

-   Pflegegeld

-   Sozialhilfe

-   Sozialpass

-   Zeugnis für Begünstigungen

 

Heilbehelfe und Hilfsmittel (Stichwort Finanzielle Hilfe)

Heilbehelfe (z. B. orthopädische Schuheinlagen, Blutzuckermessgeräteusw.) und Hilfs-mittel (z. B. Krankenfahrstühle, orthopädische Schuhe und Krankenbetten) werden in einfacher und zweckmäßiger Ausführung nur gegen ärztliche Verordnung gewährt.

 

Auskunft bzw. Beratung erhalten Sie durch die zuständigen Lieferanten - Adressen finden Sie im Branchentelefonbuch (Gelbe Seiten) z. B. unter „Krankenbetten“ - sowie  in dem für Sie zuständigen Gesundheits- und Sozialzentrum, siehe à Fonds Soziales Wien/Gesundheits- und Sozialzentren, Adressen und Telefonnummern.

 

Der Fonds Soziales Wien gewährt Menschen mit Behinderungen im Sinne des Wiener Behindertengesetzes 1986 i.d.g.F., die in Wien ihren Hauptwohnsitz haben und deren Einkommen den geltenden Richtsatz, siehe à Richtsätze, nicht übersteigt, Zuschüsse zu Heilbehelfen und Hilfsmitteln und übernimmt in Einzelfällen Restkosten im Sinn von § 5 Wiener Behindertengesetzes 1986 i.d.g.F.

 

Antrag an:

Fonds Soziales Wien/Sozialzentrum des Wohnbezirkes

Adresse siehe à Fonds Soziales Wien/Gesundheits- und Sozialzentren.

 

Andere Kostenträger:

 

Bundessozialamt für Wien, NÖ. und Bgld.

1010 Wien, Babenbergerstraße 5

Tel. 01/588 31-0

 

Pensionsversicherungsanstalt

1021 Wien Friedrich-Hillegeist-Straße 1

Tel. 01/05 03 03-0

 

Wiener Gebietskrankenkasse/Zentrale

1100 Wien, Wienerbergstraße 15-19

Tel. 01/60 122-0

 

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt

1200 Wien, Adalbert-Stifter-Straße 65

Tel. 01/33 111-0

 

Pflegegeld (Stichwort Finanzielle Hilfe)

Pflegegeld wird gewährt, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt und der ständige Betreuungs- und Pflegeaufwand voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern wird.

Das Pflegegeld ist zweckgebunden und soll die pflegebedingten Mehraufwendungen abdecken. Je nach Pflegeaufwand in Stunden ist Pflegegeld in 7 Stufen vorgesehen. Die Einstufung erfolgt auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens.

 

Wer eine Pension oder Rente vom Bund erhält, kann einen Antrag auf Bundespflegegeld stellen. Formulare für den Antrag auf Bundespflegegeld erhalten Sie bei den Unfallversicherungsanstalten oder den Pensionsversicherungsanstalten

 

Die Zuständigkeit für das Pflegegeld richtet sich nach der Grundleistung, d. h. für das Pflegegeld ist jener Entscheidungsträger zuständig, der die  Pension/Rente auszahlt:

 

Bei Bezug einer Pension aus der Sozialversicherung:

 

Pensionsversicherungsanstalt

1021 Wien, Friedrich Hillegeiststraße 1

Tel. 01/0503030

 

Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft

1051 Wien, Wiedner Hauptstraße 84 – 86

Tel. 01/546 54-0

 

Sozialversicherungsanstalt der Bauern

1030 Wien, Ghegastraße 1

Tel. 01/797 06-0

 

Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen

1061 Wien, Linke Wienzeile 48 – 52

Tel. 01/588 48-0

 

Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaues

8011 Graz, Lessingstraße 20

0316/3300-0

 

Versicherungsanstalt des österreichischen Notariats

1082 Wien, Florianigasse 2/8

Tel. 01/405 13 81

 

 

Bei Bezug einer Vollrente aus der Unfallversicherung:

 

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt

1201 Wien,  Adalbert Stifter-Straße 65

Tel. 01/331 11-0

 

Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen

1061 Wien, Linke Wienzeile 48 – 52

Tel. 01/588 48-0

 

Sozialversicherungsanstalt der Bauern

1030 Wien, Ghegastraße 1

Tel. 01/797 06-0

 

Versicherungsanstalt Öffentlich Bediensteter

1081 Wien Josefstädter Straße 80

Tel. 01/404 05-0

 

 

Bei Bezug eines Beamtenruhegenusses:

 

Bundespensionsamt

1030 Wien, Barichgasse 38

Tel. 01/717 77-0

 

Post- und Telekom Austria AG Generaldirektion

1011 Wien, Postgasse 8

Tel. 01/515 51-0

 

Österreichische Bundesbahnen - Zentrales Rechnungsservice

1150 Wien, Langauergasse 1

Tel. 01/5800-32695

 

 

Bei Bezug einer Versorgungsrente  aus der Kriegsopferversorgung, der Heeres-versorgung, nach dem Verbrechensopfergesetz und nach dem Impfschadengesetz:

 

Bundessozialamt für Wien, NÖ. und Bgld.

1010 Wien, Babenbergerstraße 5

Tel. 01/588 31-0

 

Die Stadt Wien ist zuständig für Pflegegeldanträge von Berufstätigen, mitversicherten Angehörigen (z. B. als Hausfrau/Hausmann oder Kind), Sozialhilfebezieherinnen/Sozial-hilfebeziehern oder Bezieherinnen/Beziehern einer Wiener Beamtenpension (Landes-pflegegeld).

 

Zuständige Behörde für Landespflegegeldanträge:

 

Fonds Soziales Wien/Referat Pflegegeld

1150 Wien, Camillo-Sitte.Gasse 6-8/2. Stock/Tür 6

Mo, Di, Do, Fr 9.00 –13.00 Uhr, Mi 10.00 –13.00 Uhr (telefonische Terminvereinbarung)

Tel. 01/53 114-8585

 

Sozialhilfe (Stichwort Finanzielle Hilfe)

Bei einem Einkommen unter dem Richtsatzbetrag (unterhalb der Sozialhilferichtsätze - zu erfragen bei den Sozialzentren, siehe à Fonds Soziales Wien/Gesundheits- und Sozialzentren) können ergänzende Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden, so dass ein Mindesteinkommen gesichert ist. Die Antragstellerinnen/Antragsteller sind grundsätzlich verpflichtet, ihren Arbeitswillen nachzuweisen (Meldung beim AMS – Arbeitsmarktservice). Davon ausgenommen sind

-   Personen, denen keine Arbeit zugemutet werden kann.

     Das sind u. a. Personen, die von der Amtsärztin/dem Amtsarzt für mindestens sechs Monate arbeitsunfähig befunden werden.

 

Personen, die laut Amtsärztin/Amtsarzt längere Zeit (mindestens sechs Monate) arbeitsunfähig sind, können eine

-   Dauerleistung beantragen.

     Die Dauerleistung entspricht der Höhe einer Pension mit Ausgleichszulage und wird auf Grund eines Richtsatzes (Einkommensgrenzen und Richtsätze ab 1. Juli 2004) berechnet. Damit sollen der Lebensbedarf gedeckt und Heiz-, Gas- und Stromkosten bezahlt werden.

 

Zusätzlich zur Geldaushilfe oder Dauerleistung kann

-   Sozialhilfe-Krankenhilfe gewährt werden:

     Krankenhilfe (Kostenersatz für ärztliche Behandlung, Arzneimittel, Heilmittel, Unterbringung in Krankenanstalten) erhalten alle Personen, die nicht krankenversichert sind und Sozialhilfe, Geldaushilfe oder Dauerleistung erhalten beziehungsweise deren Einkommen den eineinhalbfachen Sozialhilferichtsatz zuzüglich Miete nicht übersteigt.

 

Etwaige Ansprüche beginnen erst ab dem Datum der Antragstellung.

 

Auskunft und Antragstellung

Fonds Soziales Wien/Sozialzentrum des Wohnbezirkes, Adresse siehe à Fonds Soziales Wien/Gesundheits- und Sozialzentren

 

Sozialpass (Stichwort Finanzielle Hilfe)

Ausstellung im Sozialzentrum des Wohnbezirkes; Adresse siehe à Fonds Soziales Wien/Gesundheits- und Sozialzentren

 

Voraussetzungen:

 

-   55/60 Jahre oder Bezug einer Sozialhilfe-Dauerleistung bzw. Berufsunfähigkeits-pension für mindestens 1 Jahr;

-   Hauptwohnsitz Wien;

-   österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft;

-   Personaldokumente, Einkommens- und Mietbestätigung, Lichtbild.

 

Mit Eintragung "P" – entsprechend dem  Richtsatz pro Person:

Ermäßigung für Wiener Linien, städtische Bäder, Tiergarten Schönbrunn, Haus des Meeres, Zuschuss zur Hundeabgabe.

Grundlage zur Berechnung der Kostenbeiträge für Ausflugsfahrten der Pensionistenklubs und Sommerfrische.

 

Richtsatz = Nettopension abzüglich Miete, ohne Pflegegeld

 

Zeugnis für Begünstigungen (Stichwort Finanzielle Hilfe)

Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren und eine Zuschussleistung zu den Fernsprechentgelten (ehemals Telefongebührenbefreiung) beantragt werden. Siehe à Gebührenbefreiung

Fonds Soziales Wien – FSW 8 (ehemals: àSoziale Dienste)

 

-   Allgemeines

-   Angebot Dienstleistungen

-   Gesundheits- und Sozialzentren, Adressen und Telefonnummern

 

Allgemeines (Stichwort Fonds Soziales Wien)

Eine Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson (DGKP) beauftragt nach einem persönlichen (kostenlosen) Besuch  bei Ihnen einen privaten Wohlfahrtsverein mit den für Sie erforderlichen Dienstleistungen.

 

Notwendige Unterlagen

Einkommensbelege, Mietvorschreibung usw. sind beim ersten Hausbesuch der Gesundheits- und Krankenpflegeperson vorzuweisen.

 

Zuständigkeit

Die Anmeldung erfolgt in einem der Gesundheits- und Sozialzentren des Fonds Soziales Wien entweder telefonisch, schriftlich oder persönlich.

Adressen und Telefonnummern der Gesundheits- und Sozialzentren/Fonds Soziales Wien siehe  à S. 34f.

 

Kosten

Der Stundentarif wird nach einem komplexen (sozial gestaffelten) Kostenbeitrags-system berechnet, und ist von der Höhe des Einkommens, der Miete, des Pflegegeldes und der Menge der benötigten Stunden abhängig. Die Diplomschwester berechnet die genauen Kosten anlässlich des Hausbesuches. Die Verrechnung erfolgt mittels Zahlschein im Nachhinein.

 

Termin/Frist

Keine

 

Alle Angebote der Gesundheits- und Sozialzentren/Fonds Soziales Wien (Öffnungs-zeiten: Mo bis Fr 8.00 bis 15.00 Uhr) können Sie auch telefonisch, täglich von 7.30 bis 20.00 Uhr (auch an Sonn- und Feiertagen) über den  à SozialRuf Wien, Tel. 01/533 77 77, erfahren, siehe auch S. 63.

 

Angebot Dienstleistungen (Stichwort Fonds Soziales Wien)

-   Essen auf Rädern

-   Heimhilfe

-   Inkontinenzhilfe

-   Pflegehilfe

-   Reinigungsdienst

-   Wäschepflegedienst

-   Besuchsdienst

-   Kinderbetreuung daheim

 

Essen auf Rädern (Stichwort Fonds Soziales Wien)

Menschen, denen die täglichen Einkäufe oder das Kochen zu beschwerlich oder unmöglich geworden sind, können sich die Mahlzeiten in die Wohnung bringen lassen. Die Zustellintervalle sind variabel. Dieses Service kann entweder nur vorübergehend oder für länger, täglich (erst ab Pflegegeldstufe 1, sonst ist nur das Wochenpaket - pasteurisiert und 1 Woche im Kühlschrank haltbar - möglich) oder nur an einigen Tagen der Woche in Anspruch genommen werden.

 

Preise – Stand 13. April 2005:

 

in Zusammenarbeit mit dem Fonds Soziales  Wien:

€ 4,36/pro Portion, Ermäßigung auf € 3,63 möglich

Zustellgebühr nach Einkommen gestaffelt

 

Privat

Tägliche Zustellung: € 7,20/pro Portion inkl. Zustellgebühr

Wochenpaket:
ohne Suppe: € 3,85/pro Portion; mit Suppe: € 4,70/pro Portion

Insgesamt stehen sechs verschiedene Menüs zur Auswahl (Tagesmenü: Vollwertkost, Diabetikerkost, leichte Kost, vegetarisches Menü oder Wochenmenü A mit einem Fleischgericht, Wochenmenü B fleischlos).

 

Heimhilfe (Stichwort Fonds Soziales Wien)

Die Heimhilfe umfasst quantitativ das größte Angebot des Fonds Soziales Wien. Mit dieser Dienstleistung wird eine Unterstützung im hauswirtschaftlichen und persönlichen Bereich erreicht. Die Betreuung im Krankheitsfall, die Weiterführung des Haushaltes und die unterstützende Hilfe bei der Körperpflege wird durch ausgebildete Heim-helferinnen/Heimhelfer gewährleistet.

 

Inkontinenzhilfe (Stichwort Fonds Soziales Wien)

Bei Blasenschwäche (Inkontinenz), die oft im Zusammenhang mit einem Schlaganfall auftritt, steht Ihnen eine „Inkontinenzschwester“ des Gesundheits- und Sozialzentrums beratend zur Seite. Sie stellt nicht nur kostenloses Probiermaterial wie Einlagen, Slip usw. zur Verfügung, sondern bringt auch Prospektmaterial sowie Bezugsadressen mit und berät in diesem Zusammenhang über Leistungen der verschiedenen Krankenkassen. Zu diesem Thema siehe auch à Inkontinenz, S. 44.

 

Pflegehilfe (Stichwort Fonds Soziales Wien)

Pflegehelferinnen/Pflegehelfer arbeiten nur nach Anordnung und unter Aufsicht von diplomierten Krankenpflegepersonen. Sie führen pflegerische Maßnahmen durch, helfen bei verschiedenen Therapien und im Haushalt.

 


Reinigungsdienst (Stichwort Fonds Soziales Wien)

Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Reinigungsdienstes übernehmen schwere Hausarbeiten wie Fensterputzen oder Großreinigung (ANMERKUNG: erst ab Pflegegeldstufe 1 möglich).

 

Wäschepflegedienst (Stichwort Fonds Soziales Wien)

Die Wäsche wird alle vier Wochen zur Reinigung abgeholt, gewaschen, gebügelt und wieder zugestellt. Der Wäscheschnelldienst kann alle zwei Wochen in Anspruch genommen werden.

 

Besuchsdienst (Stichwort Fonds Soziales Wien)

Dieser Dienst ist für Menschen, die wegen einer Behinderung, einer Erkrankung oder ihres Alters einsam sind. Geschulte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter nehmen sich Zeit für "Plauderstündchen" oder für Spaziergänge. Darüber hinaus stehen sie für Besorgungen, für die Erledigung der Korrespondenz oder als Begleitung zu Ärztinnen/Ärzten und Ämtern zur Verfügung.

 

Kinderbetreuung daheim (Stichwort Fonds Soziales Wien)

Diese Dienstleistung ist ein Betreuungsdienst für kranke Kinder. Berufstätige Eltern oder Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher, die ihren Pflegeurlaub bereits in Anspruch genommen haben, erhalten Unterstützung bei der Betreuung des Kindes. Hausarbeit wird allerdings nicht verrichtet.

 

Gesundheits- und Sozialzentren, Adressen und Telefonnummern (Stichwort Fonds Soziales Wien)

 

Gesundheits- und Sozialzentrum für den 1./2./20. Bezirk

1020 Wien, Vorgartenstraße 129 – 143

Tel. 01/211 06-02800

 

Gesundheits- und Sozialzentrum für den 3./11. Bezirk

Im Hyblerpark

1110 Wien, Pachmayergasse 8

Tel. 01/740 34-11800

 

Gesundheits- und Sozialzentrum für den 4./5./10. Bezirk

1100 Wien, Gudrunstraße 145-149

Tel. 01/605 34-10800

 

Gesundheits- und Sozialzentrum für den 6./7./14./15. Bezirk

1150 Wien, Geibelgasse 18-20

Tel. 01/891 34-15800

 


Gesundheits- und Sozialzentrum für den 8./16./17. Bezirk

1160 Wien, Weinheimergasse 2

Tel. 01/491 96-16800

 

Gesundheits- und Sozialzentrum für den 9./18./19. Bezirk - in Planung, derzeit (Stand: 13. April 2005) Sozialer Stützpunkt

1180 Wien, Schulgasse 19

Tel. 01/476 34-18800

 

Gesundheits- und Sozialzentrum für den 12./13./23. Bezirk

1120 Wien, Arndtstraße 67

Tel. 01/811 34-12800

 

Gesundheits- und Sozialzentrum für den 21./22. Bezirk

1220 Wien, Rudolf Köppl-Gasse 2/Zugang  Donaufelderstraße 185

Tel. 01/211 23-22800

 

 

 

Freizeitfahrtendienst siehe à Fahrtendienste

 

 

 

Friseur, Hausbesuche

 

Diverse Friseure bieten Hausbesuche an, wenn der Besuch des Frisiersalons nicht möglich ist. Eine Adressliste der mobilen Friseure (Stand: 13. April 2005) finden sie als ANHANG 2 dieses Leitfadens.

 

Sonstige Auskünfte bei der

 

Landesinnung Wien der Friseure

1060 Wien, Mollardgasse 1

Tel. 01/587 04 20

(INTERNET: friseur-innung.at à Auge à Mobilfriseure)

 

 

 

Fußpflege, Hausbesuche

 

Eine Adressliste der mobilen Fußpflegedienste  kann man anfordern bei der

 

Landesinnung Wien des Gewerbes Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure

1050 Wien, Ziegelofengasse 31

Tel. 01/51450-6014

Gebührenbefreiung - Befreiung von der Entrichtung der Rundfunk- und Fernsehgebühren bzw. Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten

 

Bei körperlicher Hilfebedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden; auch die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) wird über die

 

GIS Gebühren Info Service GmbH

1051 Wien, Postfach 1000

 

durchgeführt.

 

Antragsformulare liegen bei Postämtern, in Trafiken sowie beim Service Center GIS, 1040 Wien, Faulmanngasse 4, Montag bis Freitag  8.00 bis 18..00 Uhr, auf.

 

Bezieht die Antragstellerin/der Antragsteller Pflegegeld, so ist ein aktueller Konto-auszug bzw. der gültige Pflegegeldbescheid und außerdem eine Kopie des Meldezettels der Antragstellerin/des Antragstellers sowie Kopien der Meldezettel aller im Haushalt lebenden Personen erforderlich. Im Falle eines Antrags auf Befreiung von der Rund-funkgebühr werden auch Kopien aktueller Nachweise der Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen benötigt. Hierzu zählen auch Einkommen aus geringfügigen oder Teilzeitbeschäftigungen sowie Alimente.

 

Für das Jahr 2005 (die Höchstsätze für das Haushaltsnettoeinkommen werden jeweils am 1. Jänner eines jeden Jahres neu festgesetzt) gelten folgende Einkommensgrenzen für eine Befreiung von der ORF-Gebühr bzw. einen Zuschuss bei der Telefongebühr:

 

Aktueller Höchstsatz des Haushaltsnettoeinkommens

Stand 01 01. 2005

Anzahl

Haushalt mit 1 Person

742,55

Haushalt mit 2 Personen

1.153,86

Haushalt mit 3 Personen

1.232.89

Haushalt mit 4 Personen

1.311.92

Haushalt mit 5 Personen

1.390,95

Haushalt mit 6 Personen

1.469,98

Haushalt mit 7 Personen

1.549,01

Haushalt mit 8 Personen

1.628,04

Haushalt mit 9 Personen

1.707,07

+ jede weitere Person

79,03

 

Dabei kann vom Netto-Einkommen die Miete (Hauptmietzins einschließlich Betriebskosten) noch abgezogen werden. Eine gewährte Mietzins- oder Wohnbeihilfe ist dabei jedoch anzurechnen.

 

Einen Zuschuss  und andere unterschiedliche Begünstigungen – gibt es für Kunden jener Telefonanbieter, die einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben, derzeit T-Mobile (ehemals MaxMobil), ONE, Telekom Austria und Mobilkom Austria (Stand: 13. April 2005).

 

Anfragen bzw. Auskunft:

Service-Hotline GIS

Tel. 0810 00 10 80 (österreichweit zum Ortstarif)

Mo bis Fr 8.00 bis 21.00 Uhr, Sa 9.00 bis 17.00 Uhr

(INTERNET: orf-gis.at)

 

 

 

Gehbehindertenausweis siehe à Ausweise

 

 

 

Geriatrische Tageszentren in Wien

 

Ältere Menschen, die nur tagsüber eine Betreuung brauchen, finden diese in sogenannten „Geriatrischen Tagesheimen“. Die einzige Bedingung, um in einem solchen Tageszentrum aufgenommen zu werden: Man darf nicht bettlägerig sein.

 

Personen, die nicht in der Lage sind, ein Tageszentrum zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, werden am Morgen von ihrer Wohnung abgeholt und am Nachmittag nach Hause gebracht. Die Tageszentren sind stufenlos zugänglich und rollstuhlgerecht ausgestattet.

 

Die Geriatrischen Tageszentren sind Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Ganztägige Besuche sind mehrmals wöchentlich möglich.

 

Kosten: nach Einkommen gestaffelt.

 

Das Angebot umfasst:

-   drei Mahlzeiten: Frühstück, Mittagessen und Jause;

-   die Möglichkeit, zu baden/duschen oder mit Unterstützung Wäsche waschen/trocknen;

-   ganztägige Betreuung mit individueller Beratung und Begleitung, verschiedene kreative, therapeutischen und kommunikative Gruppenprogramme, gemeinsame Aktivitäten in Werk-, Keramik-, Musik-, Literatur- und Theatergruppen, Bewegungs-gruppen und Gedächtnistraining;

-   Gesprächsgruppen und Filmvorführungen;

-   Ausflüge und Feste.

 

Betreuung durch Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter, Therapeutinnen/Therapeuten, Heimhelferinnen/Heimhelfer usw. Auftretende Fragen und Anliegen können jederzeit mit einer Sozialarbeiterin oder einem Sozialarbeiter des Tageszentrums besprochen werden. Die Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter stehen auch Angehörigen für Beratungsgespräche zur Verfügung.

 

Interessierte Personen können telefonisch einen Termin zur Besichtigung bzw. zu einem Aufnahmegespräch vereinbaren. Information, Beratung und Hilfe sowie Aufenthalt und Besichtigung täglich (Montag bis Freitag) von 8.00 bis 16.00 Uhr.

 

 

Derzeit bietet die Stadt Wien/Fonds Soziales Wien folgende Geriatrische Tageszentren an (Stand: 13. April 2005):

 

Tageszentrum Ingrid Leodolter, SMZ Sophienspital

für den 1.,4., 5., 6., 7., 8. Bezirk

1070 Wien, Apollogasse 19

Tel. 01/521 03-1933

 

Tageszentrum Favoriten, SMZ Süd

für den 10., 11.Bezirk

1100 Wien,  Kundratstraße 3

Tel. 01/601 91-8600 

 

Tageszentrum Am Henriettenplatz

für den 14., 15.Bezirk

1150 Wien,  Geibelgasse 18 – 20/Ecke Henriettenplatz

Tel. 01/891 34-15845 

 

Tageszentrum Ottakring/Hernals

für den 16., 17.Bezirk

1160 Wien,  Weinheimergasse 2

Tel. 01/491 96-16845 

 

Tageszentrum Floridsdorf, SMZ Floridsdorf/Geriatriezentrum Nord

für den 2., 19., 20., 21.Bezirk

1210 Wien,  Hinaysgasse 1

Tel. 01/275 22-5908 

 

Tageszentrum SMZ Ost, SMZ Ost/Geriatriezentrum Donaustadt

für den 2., 20., 21., 22.Bezirk

1220 Wien,  Langobardenstraße 122

Tel. 01/288 02/86 00 

 

Tageszentrum Donaufeld

für den 2., 20., 21., 22.Bezirk

1220 Wien, Rudolf Köppl-Gasse 2/Zugang Donaufelder Straße 185

Tel. 01/211 23-22845 

 

 

Private Trägerorganisationen

Auch private Trägerorganisationen bieten in Zusammenarbeit mit dem Fonds Soziales  Wien ähnliche Geriatrische Tageszentren an:

 

Geriatrisches Tageszentrum, Wiener Hilfswerk

für den 2., 3., 9., 20., 21., 22.Bezirk

1020 Wien, Vorgartenstraße 145 – 147

Tel. 01/212 04 89

 

Geriatrisches (und MS-)Tageszentrum der Caritas Socialis im CS-Pflege- und Sozialzentrum Rennweg

für den 3., 10., 11. Bezirk

1030 Wien, Oberzellergasse 1

Tel. 01/717 53, Klappe 531; MS Tel. 01/717 53, Klappe 542

 

Geriatrisches (und Alzheimer-)Tageszentrum der Caritas Socialis im CS-Pflege- und Sozialzentrum

für den 1., 9., 18., 19., 20.Bezirk

1090 Wien, Pramergasse 7 - 11

Tel. 01/316 63, Klappe 132

 

Geriatrisches Tageszentrum Anton Benya, Wiener Sozialdienste Gmbh

für den 12., 13., 23.Bezirk

1120 Wien, Arndtstraße 67/EG

Tel. 01/811 34, Klappe 12840

 

Anne Kohn-Feuermann-Tagesstätte

Israelitische Kultusgemeinde im Maimonideszentrum

für den 18., 19. Bezirk und für Mitglieder der jüdischen Gemeinde in ganz Wien

1190 Wien, Bauernfeldgasse 4

Tel. 01/368 16 55, Klappe 50

 

Geriatrisches Tageszentrum Haus St. Barbara, Caritas der Erzdiözese Wien

für den 10., 12., 13., 23.Bezirk

1230 Wien, Erlaaer Platz 4

Tel. 01/866 11-0, Tageshospiz 865 28 60-1101

 


Geriatrisches Tageszentrum der Caritas Socialis im CS-Pflege- und Sozialzentrum Kalksburg  (Hildegardis-Haus) 

für den 12., 13., 23.Bezirk

1230 Wien, Mackgasse 1

Tel. 01/888 26 08, Klappe 86

 

 

 

Hauskrankenpflege - Mobile Gesundheits- und Krankenpflege

 

Die Betreuung durch eine „mobile“ diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester oder einen diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger kann nur in Anspruch genommen werden, wenn eine Verordnung des behandelnden Arztes erfolgt.

 

Die Betreuung erfolgt unter Mithilfe zahlreicher Pflegeexpertinnen/Pflegeexperten für spezielle Pflegebehandlungen.

 

Des weiteren ist in der Hauskrankenpflege eine Konsiliarpsychiaterin/ein Konsiliar-psychiater tätig, welche/welcher in Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten medikamentöse sowie sozio-therapeutische Maßnahmen veranlasst. Wie oft die mobile Hauskrankenpflege in Anspruch genommen werden kann, richtet sich nach der Schwere der Krankheit, den individuellen Bedürfnissen und der jeweiligen Lebenssituation.

 

Information und Beratung:

Mobile Gesundheits- und Krankenpflege, Zentrale

1010 Wien, Neutorgasse 15/Mezzanin

Tel. 01/53114-8500

 

 

 

Hauszustellung Lebensmittel und Haushaltswaren/Raum Wien

 

Fragen Sie vor allem Ihren Lebensmittelhändler in Wohnnähe. Oft beliefert Sie auch dieser, wenn Sie bei ihm regelmäßig einkaufen/bisher eingekauft haben.

 

Zustellfirmen (in alphabetischer Reihung) und sonstige Angaben - soweit bekannt (Stand: 13. April 2005):

 

-   BILLA

-   Biowichtl

-   Bofrost

-   FRISCH & FREI

-   Hausfreund

-   Merkur

 

BILLA (Stichwort Hauszustellung)

Call Center – Tel. 02236/600-2345

Lieferung: derzeit in Wien 1 bis 23, jeweils im 3-Stunden-Lieferzeitfenster,

Mo bis Fr 08.30 bis 20.00 Uhr, Sa 08.30 bis 17.00 Uhr

Zustellgebühr: € 5,99 pro 50 kg

Mindestbestellwert: € 25,- exkl. Pfand und Liefergebühr

Bezahlung bei Übergabe in bar oder mittels BILLA-Gutscheinen

(INTERNET: billa.at)

 

Biowichtl (Stichwort Hauszustellung)

Lager Wien: 1090 Wien, Liechtensteinstr. 121

Tel. 01/319 48 94 und 0699/278 25 637

Lieferung: nach Postleitzahl an bestimmten Tagen und zu festgelegten Zeiten

Zustellgebühr: € 3,50, ab € 60,- frei Haus

Mindestbestellwert: € 35,-

Bezahlung: Erstbestellung über € 100,- gegen Barzahlung, dann nach Vereinbarung

(INTERNET: biowichtl.at)

 

Bofrost Dienstleistungs GmbH & Co.KG (Stichwort Hauszustellung)

Niederlassung Wien: 1200 Wien, Pasettistr. 76

Tel. 01/334 06 61 – Bestellzeit: Mo bis Fr 08.00 bis 15.00 Uhr

Lieferung: Mo bis Fr zwischen 8.00 und 20.00 Uhr nach postalischer Ankündigung

Ersteinkaufswert € 30,-; Zustellgebühr: keine

Bezahlung: Bar- oder Bankomatzahlung bei Lieferung

(INTERNET: bofrost.at)

 

FRISCH & FREI (Stichwort Hauszustellung)

1080 Wien, Wickenburggasse 14/9

Tel. 01/408 10 10  - Bestellzeit: Mo bis Fr von 9.00 – 15.00 Uhr

Lieferzeiten: Do abends, Fr ganztags und Sa vormittags

Zustellung: in ganz Wien. Zustellgebühr: EUR 4,90

Mindestbestellwert: € 40,-.

Bezahlung: bar, Kreditkarte, Erlagschein.

(INTERNET  frischundfrei.at)

 

Hausfreund Handels GmbH (Stichwort Hauszustellung)

Call Center - 1220 Wien, Schiffmühlenstr. 81

Tel. 01/599 92-0 - Erreichbar: Mo bis Do 8.00 bis 18.00 Uhr, Fr 8.00 bis 16.00 Uhr

Lieferung: im Kernzustellgebiet Wien bis zu 100 kg und ab Warenwert (exklusive Pfand und Gutschriften) von € 30.- gegen Servicekostenbeitrag von € 5.-

Bei Bestellung unter  € 30,- Unkostenbeitrag von € 6,-

Bezahlung: Barzahlung bei Lieferung

(INTERNET: hausfreund.at)

 

Merkur (Stichwort Hauszustellung)

1020 Wien, Handelskai 342

Tel. 01/720 20 20-720 und Friendly Number Hotline: 0810-200-232

Bestellzeit: Mo bis Fr 8.00 – 19.00 Uhr

Lieferung: in ganz Wien, Mo bis Fr 6 x täglich, Sa 2 x täglich

Kleinmengen-Mindestbestellwert: EUR 43,50.

Zustellgebühr/Logistikbeitrag: EUR 6,99.

Bezahlung: bar, oder mit Merkur-Warengutscheine.

(INTERNET merkurdirekt.at)

 

 

 

Heilbehelfe/Hilfsmittel

 

Auskünfte sowie Zuschüsse zu Heilbehelfen und Hilfsmitteln siehe à Finanzielle Hilfe.

 

 

 

Heimhilfe siehe à Fonds Soziales Wien

 

 

 

Infoblätter siehe à Literatur

 

 

 

Information, Behindertenhilfe und Beratung

 

-   Sozialruf Wien

     Tel. 01/533 77 77

 

-   Fonds Soziales Wien (FSW)

-   1030 Wien, Guglgasse 7 - 9

     01/4000- 66110

     (INTERNET: fsw.at)

     Fonds Soziales Wien/Fachbereich  Behindertenarbeit

     1030 Wien, Guglgasse 7 - 9

     Tel. 01/4000–66620 - Terminvereinbarung wird empfohlen

     Abteilungen und Einrichtungen des Fachbereiches Behindertenarbeit sind

     Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen, Tel. 01/4000–66663 bis 66666

     Behindertenhilfe/Fahrtendienst, Tel. 01/4000–66620

     Referate Begutachtung, Tel. 01/4000–66675

     Beratung und Betreuung behinderter Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, 1020 Wien, Schiffamtsgasse 14, Tel. 01/53 114-85524

     Leistungs- und Gebarungskontrolle, Tel. 01/4000-66295

     (INTERNET: fsw.at – Behinderung – Fachbereich Behindertenarbeit)

 

-   Pflegetelefon - Beratung für Pflegende beim

     Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

     1010 Wien, Stubenring 1

     Tel. 0800/20 16 22 (gebührenfrei) und Tel. 01/711 00-0

     (INTERNET: bmsg.gv.at)

 

-   Verband aller Körperbehinderten Österreichs (VAKÖ)

     1140 Wien, Lützowgasse 24 - 28/3

     Tel. 01/914 55 62

     (INTERNET: social.at)

 

-   Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖÄR)

     1010 Wien, Stubenring 2/1/4

     Tel. 01/513 15 33-0

     (INTERNET: oear.or.at)

 

-   CBMF: Club, der Freizeitaktivitäten und kulturelle Programme anbietet, Integrations-und Internetcafe

     1020 Wien, Große Schiffgasse 30

     Tel. 01/219 71 33-17

     (INTERNET: cbmf.at)

 

-   Wiener Hilfswerk

     1070 Wien, Schottenfeldgasse 29/Stiege 2

     Tel. 01/512 36-61-0

     (INTERNET: wiener.hilfswerk.at)

 

 

 

Inkontinenz

 

Inkontinenz, im Volksmund oft als „Blasenschwäche“ bezeichnet, ist ein Problem, mit dem man nicht allein fertig werden muss. Zahlreiche Möglichkeiten der Hilfe bieten sich in Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und öffentlichen Stellen. Der wichtigste Ansprechpartner zum Thema Inkontinenz ist nach wie vor Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Sprechen Sie sie oder ihn aktiv auf Ihr Problem an! Zu diesem Thema siehe auch à Inkontinenzhilfe (Stichwort Fonds Soziales Wien), S. 34.

 

Auskunft und Beratung:

 

Medizinische Gesellschaft für Inkontinenzhilfe Österreich (GIHÖ)

Hotline Tel. 01/402 12 83

Jeden Montag von 17.00 bis 18.00 Uhr beraten Sie Expertinnen und Experten der Gesellschaft für Inkontinenzhilfe unter Tel. 01/402 12 83 anonym und kostenlos zu allen Fragen der Inkontinenz.

 

Darüber hinaus steht Ihnen die Tel. 01/402 12 83 des Inkontinenz News Büros Montag bis Freitag von 08.30 bis 18.30 Uhr für allgemeine Anfragen zur Verfügung. Hier können Sie auch gratis Informationsmaterial anfordern.

 

Inkontinenz News Büro, c/o Welldone GmbH

1090 Wien, Mariannengasse 14

Tel. 01/402 12 83

 

 

 

Kraftfahrzeug (für Behinderte)

 

-   Neukauf eines Kraftfahrzeuges

-   Adaptierung eines Kraftfahrzeugen

-   Zuschüsse und zinsenlose Darlehen

-   Typisierung von Spezialfahrzeugen (z.B. für Behinderte)

-   Rückvergütung der Normverbrauchsabgabe (NOVA)

-   Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer

-   Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer

-   Steuerfreibetrag -. Außergewöhnliche Belastungen

-   Kilometergeld

-   Autobahnvignette

-   Ausgleichskraftfahrzeuge

- Parkgebührenbefreiung (Kurzparkzonen) für behinderte Menschen

- Behindertenparkplatz in unmittelbarer Nähe der Wohn- oder Arbeitsstätte

 

Neukauf eines Kraftfahrzeuges (Stichwort Kraftfahrzeug)

Beim Neukauf und bei à Adaptierung eines Kraftfahrzeuges/Stichwort Kraftfahrzeug kann ein Ansuchen auf Gewährung einer Beihilfe (siehe à Zuschüsse und zinsenlose Darlehen/Stichwort Kraftfahrzeug) gestellt werden. Dies ist maximal alle fünf Jahre möglich (gerechnet vom  Zulassungsdatum an).

Das Kraftfahrzeug muss auf die körperbehinderte Person zugelassen sein.

 

Die Antragstellern/der Antragsteller muss entweder über eine Lenkerberechtigung verfügen oder glaubhaft machen, dass das Kraftfahrzeug mindestens zweimal wöchentlich für ihre/seine persönliche Beförderung genutzt wird und sie/er mit der Lenkerin/dem Lenker im gemeinsamen Haushalt lebt.

 

Das Fahrzeug muss nachweislich zur Erreichung des Arbeitsplatzes dienen. Als Nachweis reicht die Vorlage des Lohnzettels.

 

Es muss sowohl der Behindertenpass siehe à Ausweise  als auch der Behinderten-ausweis nach § 29b StVO siehe à Ausweise  oder ein Gutachten durch den ärztlichen Dienst der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes vorgelegt werden. Außerdem ist der Nachweis über den erfolgten Erwerb des Kraftfahrzeuges zu erbringen. Die/der Behinderte muss Eigentümerin/Eigentümer und nicht bloß Nutzerin/ Nutzer sein.

 

Zuständige Behörden:

-   die zuständige Landesstelle des Bundessozialamtes oder

-   der Sozialversicherungsträger.

 

TIPP: Wenn Sie das Ansuchen bei einer der oben genannten Stellen einreichen, leitet diese das Ansuchen an alle Stellen weiter, die à Zuschüsse und zinsenlose Darlehen (Stichwort Kraftfahrzeug) gewähren.

 

Adaptierung eines Kraftfahrzeuges (Stichwort Kraftfahrzeug)

Die Wahl des richtigen Kraftfahrzeuges ist in erster Linie abhängig von der Art und dem Grad der Behinderung. Umbauten müssen von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Es besteht die Möglichkeit, für diese Umbauten einen Zuschuss zu beantragen, siehe à Zuschüsse und zinsenlose Darlehen (Stichwort Kraftfahrzeug)

 

Hinweis: Alle führenden Automobilhersteller bieten eine im Rahmen der Möglichkeiten liegende behindertengerechte Adaptierung des Kraftfahrzeuges an und unterstützen Sie bei der Typisierung.

 

TIPP: Wenden Sie sich vor dem Autokauf bzw. vor Adaptierung an die Beratungsstellen der Autofahrerklubs,

 

-   ARBÖ – Information Tel. 01/89 12 17

-   ÖAMTC - Information & Beratung - Tel. 0810 120 120

 

Zuschüsse und zinsenlose Darlehen (Stichwort Kraftfahrzeug)

Folgende Stellen gewähren Zuschüsse und zinsenlose Darlehen:

-   Bundessozialamt und seine Landesstellen;

-   Sozialversicherungsträger;

-   Arbeiterkammer;

-   Unfallversicherungsanstalt;

-   Bezirkshauptmannschaften.

 

Mitzubringende Dokumente:

-   Ansuchen auf Gewährung einer Beihilfe (Darlehen/Zuschuss) für den Ankauf bzw. die Adaptierung eines Kraftfahrzeuges;

-   Behindertenpass siehe à Ausweise;

-   Behindertenausweis nach § 29b StVO siehe à Ausweise oder ein Gutachten durch den ärztlichen Dienst der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes;

-   Kopie des Zulassungsscheins (Zulassungsbescheinigung);

-   Kopie der Lenkerberechtigung(Führerschein);

-   Kfz-Rechnung samt Zahlungsbestätigung (Originalbeleg);

-   Lohnzettel als Einkommensnachweis

 

Typisierung von Spezialfahrzeugen (Stichwort Kraftfahrzeug)

Mitzubringende Dokumente:

-   Genehmigungsdaten („alter“ Typenschein, Einzelgenehmigung, Bestätigung für die Zulassung);

-   Bestätigung der Fachwerkstätte über die Art des Umbaues;

-   eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle;

-   Vollmacht, falls die Fahrzeugbesitzerin/der Fahrzeugbesitzer nicht persönlich erscheint.

 

Achtung: Die Nachweise für das Abgasverhalten und Betriebsgeräusch werden nur für Kfz verlangt, die vor dem 1. Oktober 1994 erstmals in einem EU-Mitgliedstaat zuge-lassen wurden.

 

Hinweis: Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.

 

Zuständige Behörde:

Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich der Hauptwohnsitz befindet. Für Wien ist die Adresse der Typisierungsstelle wie folgt:

 

MA 46/Landesfahrzeugprüfstelle

1110 Wien, 7.Haidequerstrasse 5

Mo bis Fr 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr, Do 15.30 bis 17.00 Uhr

Tel. 01/955 59 - Infoline Straße und Verkehr

 

Gebühren (Stand: 13. April 2005): rund € 150,-

 

TIPP: Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Typisierung (= Einzelgenehmigung/Bestätigung für die Zulassung) im konkreten Fall möglich ist.

 

Rückvergütung der Normverbrauchsabgabe (NOVA) (Stichwort Kraftfahrzeug)

Die NOVA wird bis zu einem Kaufpreis von € 20.000, (Stand. 1. Jänner 2005) zurückerstattet. Diese Grenze erhöht sich um die Kosten für behinderungsbedingte und NOVA-pflichtige Umbauten (z. B. Automatik, Servolenkung, Umbau von Pedalen u. ä.). Die Rückvergütung der NOVA ist, unabhängig vom Einkommen, alle fünf Jahre möglich (gerechnet ab dem Zulassungsdatum).

 

Voraussetzungen:

Das Kraftfahrzeug muss auf die körperbehinderte Person zugelassen sein.

Die Antragstellerin/der Antragsteller muss über eine Lenkerberechtigung verfügen, oder glaubhaft machen dass das Kraftfahrzeug überwiegend (mindestens zwei Mal wöchentlich) für ihre/seine persönliche Beförderung genutzt wird und sie/er mit der Lenkerin/dem Lenker im gemeinsamen Haushalt lebt. Dies ist von entsprechenden Stellen (Ambulatorien, Schule, Arzt, Kindergarten usw.) zu bestätigen.

 

Es muss ein Behindertenausweis nach § 29b StVO siehe à Ausweise und ein Behindertenpass siehe à Ausweise  vorliegen oder durch ein Gutachten durch den ärztlichen Dienst der zuständigen Landesstelle des Bundesozialamtes bescheinigt werden.

 

Es ist der Nachweis über den erfolgten Erwerb des Kraftfahrzeuges zu erbringen. Der behinderte Mensch muss Eigentümerin/Eigentümer und nicht bloß Nutzerin/Nutzer sein.

Bei der Beförderung von behinderten Kindern und einem entsprechenden Nachweis wird die NOVA auch dann rückerstattet, wenn das Kraftfahrzeug regelmäßig verwendet wird, um behinderte Kinder zum Arzt, zur Schule oder in den Kindergarten zu bringen.

 

Zuständige Behörde:

Bundessozialamt/Landesstelle

 

Mitzubringende Dokumente:

-   Ansuchen um Abgeltung der Normverbrauchsabgabe (§ 36 des Bundesbehinderten-gesetzes);

-   Behindertenausweis nach § 29b StVO siehe à Ausweise bzw. Befunde, die Aufschluss über die Behinderung geben;

-   Kopie des Zulassungsscheins (Zulassungsbescheinigung);

-   Kopie der Lenkerberechtigung;

-   Kfz-Rechnung samt Zahlungsbestätigung (Originalbeleg);

-   allfällige Bestätigungen über die Nutzung des Kraftfahrzeuges;

-   Meldezettel des behinderten Menschen oder Meldezettel der Person, die das Fahrzeug lenken wird:

 

Hinweis: Die Rückvergütung der Normverbrauchsabgabe erfolgt bei leasingfinanzierten Kraftfahrzeugen, sobald das Eigentum an die Leasingnehmerin/den Leasingnehmer übergeht, also bei Vertragsende und somit rückwirkend für den gesamten Zeitraum des Leasings.

 

Die Rückerstattung erfolgt bis zu einem Kaufpreis von maximal € 20.000,- (Stand: 1. Jänner 2005) zuzüglich der Kosten der vorgeschriebenen spezifischen Umbauten.

 

Hinweis: Seit 1. Jänner 2005 kann die NOVA auch für gemeinnützige Vereine abgegolten werden.

 

Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer (Stichwort Kraftfahrzeug)

Behinderte Menschen können sich von der Versicherungssteuer für ein auf sie zugelassenes Kraftfahrzeug befreien lassen. Notwendig ist ein formloser Antrag, der über das Versicherungsunternehmen beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt  gebührenfrei einzubringen ist.

 

Voraussetzungen:

-   Zulassung des Kraftfahrzeuges auf die behinderte Person.

-   Das Kraftfahrzeug muss vorwiegend zur persönlichen Fortbewegung der körperbehinderten Person und für Fahrten, die den Zwecken der körperbehinderten Person und ihrer/seiner Haushaltsführung dienen, verwendet werden.

-   Nachweis der Körperbehinderung:

     Behindertenausweis nach § 29b StVO siehe à Ausweise  oder

     Behindertenpass siehe à Ausweise.

 

Die Steuerbefreiung gilt jeweils für ein Kraftfahrzeug. Überschneidungen bis zu einem Monat, z. B. bei Fahrzeugwechsel, sind erlaubt.

 

Hinweis: Bei  Wechselkennzeichen sind bis zu drei Kraftfahrzeuge steuerbefreit.

Keine Versicherungssteuerpflicht besteht für Invalidenfahrzeuge.

 

Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer (Stichwort Kraftfahrzeug)

Das  Wohnsitzfinanzamt hebt die Kraftfahrzeugsteuer nur bei Kraftfahrzeugen mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen und bei Zugmaschinen direkt ein.

Ist ein solches Fahrzeug auf eine körperbehinderte Person zugelassen, wird die Steuerfreiheit unter denselben Voraussetzungen gewährt, wie die à Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer/Stichwort Kraftfahrzeug.

 

Invalidenfahrzeuge sind weder kraftfahrzeug- noch versicherungssteuerpflichtig.

 

Zuständige Behörde:

Wohnsitzfinanzamt

 

Steuerfreibetrag - Außergewöhnliche Belastungen (Stichwort Kraftfahrzeug)

Für Gehbehinderte, die zur Fortbewegung ihr eigenes Kraftfahrzeug für Privatfahrten benützen, ist ein pauschaler Freibetrag von monatlich € 153,- (€ 1.836,- jährlich – Stand: 13. April 2005) zu berücksichtigen.

 

Voraussetzung ist ein Behindertenausweis gemäß § 29b StVo -à Ausweise, eine entsprechende Eintragung im Behindertenpass -à Ausweise oder eine Kfz-Steuerbefreiung gemäß § 2 Abs.2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1952, gemäß § 2 Abs. 1 Z 12 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1992 oder gemäß § 4 Abs.3 Z 9 des Versicherungssteuergesetzes 1953.

 

Bei einer mindestens 50-Prozent-Teilinvalidität sind für Gehbehinderte, die kein eigenes Kraftfahrzeug  besitzen, Aufwendungen für Taxifahrten bis zu € 153,- monatlich (€ 1.836,- jährlich - Stand: 13. April 2005) als Freibetrag zu berücksichtigen. Die Taxirechnungsbelege sind zu sammeln und vorzulegen.

 

Zuständige Behörde:

Wohnsitzfinanzamt

 

Kilometergeld (Stichwort Kraftfahrzeug)

Für den Transport/die Beförderung eines behinderten Angehörigen sowohl zu Therapien, zu Untersuchungen (Arzt und Krankenhaus) als auch für Privatfahrten können bei Aufzeichnungen dieser Fahrten (Datum, Kilometerstand, Ziel, Zweck) € 0,356 (amtliches Kilometergeld – Stand: 13. April 2005) pro Kilometer berücksichtigt werden.

Nähere Informationen beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt.

 

Autobahnvignette (Stichwort Kraftfahrzeug)

Bei Vorliegen eines Behindertenpasses à Ausweise kann die Autobahnvignette auf Antrag gratis und direkt bei der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes bezogen werden, wenn die/der Behinderte in Österreich lebt und das Kraftfahrzeug auf ihren/seinen Namen zugelassen ist.

 

Zuständige Behörde:

Landesstelle des Bundessozialamtes

 

Mitzubringende Dokumente:

-   Behindertenpass siehe à Ausweise

-   Zulassungsschein

 

Ausgleichskraftfahrzeuge (Stichwort Kraftfahrzeug)

Ausgleichskraftfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die durch angebrachte besondere Teile oder Vorrichtungen geeignet sind, die Körperbehinderung der Lenkerin/des Lenkers beim Lenken des Kraftfahrzeuges auszugleichen. Zusatzeinrichtungen im eigenen Kraftfahrzeug der behinderten Lenkerin/des behinderten Lenkers werden im Typen-schein sowie im Zulassungsschein vermerkt.

 

Parkgebührenbefreiung (Kurzparkzonen) für behinderte Menschen (Stich-wort Kraftfahrzeug)

Die Parkgebührenbefreiung für Behinderte, die von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind (Bundessozialamt), gilt für Wiener Kurzparkzonen unter Einhaltung der geltenden maximalen Parkzeit. Anträge auf Befreiung von der Parkometerabgabe können auch per Internet gestellt werden an

 

MA 4 - Referat 5

1020 Wien, Meiereistraße 7 (Ernst Happel-Stadion, Sektor B, 1. Stock)

Mo bis Fr 7.30 bis 15.30 Uhr, Karfreitag, 24. und 31. Dezember von 7.30 bis 12.00 Uhr

Tel. 01/4000 DW 86288

(INTERNET: wien.gv.at/finanzen/abgaben – Befreiung von der Entrichtung der Parkometerabgabe)

 

Menschen, die den Behindertenausweis nach § 29b StVO  à Ausweise besitzen und ein Fahrzeug selbst lenken, dürfen in Kurzparkzonen ohne Entrichtung der Parkgebühren/ ohne Anbringen einer Parkscheibe parken. Das Kfz ist dementsprechend zu kennzeichnen.

 

Hinweis: Gehbehinderte Menschen, die von einer nichtbehinderten Fahrzeug-lenkerin/einem nichtbehinderten Fahrzeuglenker gefahren werden, sind nicht in ganz Österreich von der Parkometerabgabe befreit. Es gelten bundesländerspezifische Regelungen.

 

Behindertenparkplatz in unmittelbarer Nähe der Wohn- oder Arbeitsstätte (Stichwort Kraftfahrzeug/Behindertenparkplatz)

Auf Ansuchen kann die Behörde für ein bestimmtes Kraftfahrzeug einen so genannten Behindertenparkplatz (kenntlich gemacht durch Angabe des Kennzeichens auf einer Zusatztafel unterhalb des Halte- und Parkverbotsschildes zusätzlich zum Behindertensymbol) an der Arbeitsstelle oder am Wohnsitz des behinderten Menschen verordnen.

 

Zuständige Behörde:

 

MA 15 – Gesundheitswesen und Soziales

1010 Wien, Schottenring 24, 2. Stock, Zimmer 212

Tel. 01/531 14/DW 87515

(INTERNET: wien.gv.at/ma15/)

 

Mitzubringen

-   Behindertenausweis nach § 29b StVO siehe à Ausweise;

-   Ansuchen: Darin müssen Name und Kontaktmöglichkeit der Antragstellerin/des Antragstellers (z. B. Telefonnummer), Nummer des Behindertenausweises und Ort der beantragten Behindertenzone angegeben sein. Nach einer Ortsverhandlung in Anwesenheit der Antragstellerin/des Antragstellers wird über die Errichtung der Behindertenzone entschieden.

 

Gebühren (Stand: 13. April 2005):

für den Antrag: € 13,-

für die Vergebührung der Niederschrift: € 13,-

Verwaltungsgebühr: € 3,99

je zuständigem Beamten bei der Ortsverhandlung: € 7,63

 

Hinweis: Bei Inanspruchnahme eines Behindertenparkplatzes ist es notwendig, beim Parken den Ausweis im Kraftfahrzeug hinter der Windschutzscheibe gut erkennbar anzubringen bzw. beim Halten auf Verlangen vorzuzeigen.

 

 

 

Kultur

 

Wien hat zahlreiche Sprech- und Musiktheater, Bühnen, Galerien, Museen und sonstige Sehenswürdigkeiten. Viele davon sind in historischen Gebäuden untergebracht, weshalb ein barrierefreier Zugang nicht immer leicht zu gewährleisten ist. Dennoch hat man in den meisten Fällen Möglichkeiten gefunden, Gästen mit Handicap den Zugang zu den Räumlichkeiten zu ermöglichen.

 

Um Ihnen genauere Informationen zu ermöglichen, haben wir Auflistungen mit Adressen und vor allem Telefonnummern, teilweise auch mit Internet-Adressen sowie mit Platz für Ihre persönlichen Bemerkungen verfasst. Unsere diesbezüglichen Resultate gibt es als

-   ANHANG 4 - Sprech- und Musiktheater/Bühnen,

-   ANHANG 5 – Galerien,

-   ANHANG 6 – Museen und sonstige Sehenswürdigkeiten.

 

Wir haben mit einigen der Institutionen Kontakt aufgenommen. Falls uns zur Kenntnis gebracht, haben wir vermerkt, ob es eine behindertengerechte Einrichtung oder auch einen Sonderzugang gibt, bzw. ob eine Ermäßigung = E gewährt wird (ist in fast allen genannten Objekten der Fall). In vielen Fällen steht auch ein hauseigener Rollstuhl-Verleihservice zur Verfügung.

 

TIPP: Bitte erwägen Sie auf Grund Ihrer telefonischen Anfragen bzw. unserer Bemerkungen, ob eine Begleitperson hilfreich ist.

 

 

 

Lions Club

 

Auf Initiative der Wiener Lions Clubs (Albertina, Belvedere, City, Europa, Laudon, Marc Aurel, Ostarrichi, Prinz Eugen) und der neurologischen Abteilungen Wiens erfolgte die Gründung des Vereins „Schlaganfallselbsthilfe für Wien“. Nach wie vor finanzielle Unterstützung des Vereins und ehrenamtliche Mitarbeit in den Selbsthilfegruppen durch Mitglieder einiger Wiener Lions Clubs.

 

 

 

Literatur

 

-   Bücher

-   Infoblätter

 


Bücher (Stichwort Literatur)

 

Clahsen, Helmut, Mir fehlen die Worte ... . Aphasie nach Schlaganfall - ein Erfahrungsbericht. ISBN 3-935964-22-6, Mabuse-Verlag, Frankfurt am Main 2003.

Diener, Hans-Christoph und Felzer, Peter, Schlaganfall: So finden sie wieder Mut. ISBN 3830432232, Stuttgart 2004.

Heinl, Hildegund, Und wieder blühen die Rosen. Mein Leben nach dem Schlaganfall. ISBN 3-466305-56-X, Kösel-Verlag, München, 2. Auflage 2002.

Hellmann, Günther (Hrsg.), Hausaufgaben für Schlaganfallpatienten. Übungen und Hilfestellungen für Betroffene und Angehörige. ISBN 3-7780-3080-92004, Verlag Karl Hofmann, Schorndorf 2004.

Kroker, Ingo, Sprachverlust nach Schlaganfall (Haug Sachbuch). ISBN 3-830408-51-X, MVS Medizinverlage Stuttgart/Thieme Verlagsgruppe, Stuttgart 1993.

Lotz, Heinrich, Auf der Straße der Geduld. Nach einem Schlaganfall. Taschenbuch, ISBN 3935895445, Fischer & Fischer Medien, 2002

Lutz, Luise, Das Schweigen verstehen. Über Aphasie. ISBN 3-540-20470-9, Springer Science + Business Media, 3., überarb. Aufl., Berlin/Heidelberg 2004

McCrum, Robert, Mein Jahr draußen. Wiederentdeckung des Lebens nach einem Schlaganfall. Taschenbuch, ISBN 3-442-72657-3, München 2000.

Nowak, Josef A., Leben mit dem Schlaganfall. Mein Weg aus der Katastrophe. ISBN 3-85485-054-9, Molden Verlag, Wien 2001.

Peinert, D. und  Esan S., Aus dem Gleichgewicht. Die Geschichte eines Schlaganfalls. (Empfohlen von der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe.). ISBN 3-929106-44-2, Frankfurt am Main 2001.

Steinbrecht-Baade, Christine, Die Heilkraft der Traditionellen Chinesischen Medizin. Gesundheit, Glück und langes Leben. ISBN 3453144902 (Heyne Ratgeber Nr. 5237), 2002.

 

Infoblätter (Stichwort Literatur)

 

Infoblätter des Fonds Soziales Wien

 

Unter http://hilfe.wien.gv.at sind die unten angeführten Infoblätter aus dem INTERNET ausdruckbar. Da die in diesen Infoblättern gebotene Information vielfältigst und aus verschiedensten Blickwinkeln dargestellt wird, ist bei nicht vorhandener Internet-Zugangsmöglichkeit unbedingt eine telefonische Information/Beratung (Tel. 01/533 77 77 - täglich, auch an Wochenenden und Feiertagen, von 8.00 bis 20.00 Uhr) erforderlich. Auf Grund dieses Telefonates kann eventuell auch das entsprechende Infoblatt – nur bei wirklichem Bedarf – angefordert und zugesandt werden.

 

Behindert leben in Wien - Finanzielle Hilfen und Mobilität:

     Pflegegeld - Fahrtbegünstigung – Fahrtendienst – Behindertenparkplätze - Behindertenausweis – Gebührenbefreiung - Rezeptgebühr

 


Behindert leben in Wien - Information und Beratung:

     Behindertenhilfe allgemein – Hörbehinderung – Sehbehinderung – Taubblind – Frühförderung – Berufliche Integration – Schulintegration – Behinderten-organisationen

 

Behindert leben in Wien - Wohnen, Arbeit, Freizeit, Hilfsmittel:

     Behindertenorganisationen – Behindertenwerkstätten – Berufliche Integration – Behindertenhilfsmittel – Rollstuhl – Rehabilitation

 

Notrufe und Telefonberatung.

 

Pflege und Betreuung zu Hause:

     Mobile Pflege und Betreuung – Mobile Gesundheits- und Krankenpflege – Kontinenz – Ergotherapie – Essen auf Rädern der Stadt Wien – Essen auf Rädern Privat -  Geriatrische Tageszentren – Hausnotruf (Alarmsystem für Notfälle in der Wohnung, z. B. Sturz)

 

Richtsätze für das Jahr 2005:

     (Stand 23. Jänner 2005): Die Zusammenstellung in diesem Infoblatt ist noch unvollständig und wird laufend aktualisiert.

 

SeniorInWien - Finanzielle Hilfen:

     Fahrtbegünstigung – Gebührenbefreiung – Mietbeihilfe – Mindestpension – Behindertenparkplätze -  Pflegegeld – Rezeptgebühr – Seniorenhilfe – Sozialpass

 

SeniorInWien – Freizeitangebote:

     Pensionistenklubs – Ausflugsaktion – Nachbarschaftshilfe – Seniorenorganisationen - Seniorenreisen

 

Servicedienste daheim:

     Einkaufsdienst – Medikamentenzustellung – Fußpflege – Optiker – Bücherei

 

Sozialberatung:

     Gesundheits- und Sozialzentren – Sozialarbeit mit Erwachsenen – Sozialberatung - Bürgerdienst – Sozialarbeit an Krankenanstalten und Geriatriezentren

 

Wohn- und Pflegeheime

     Pflegeheimaufnahme – Geriatriezentren der Stadt Wien – Pflegeheime privat mit Zuschuss - Pflegeheime privat ohne Zuschuss – Urlaubsbetreuung – Kurzzeitpflege - Pensionistenwohnhäuser

 

Infoblatt der MA 50 - Förderung von behindertengerechten Maßnahmen

Erhältlich bei  der

MA 50

1194 Wien, Muthgasse 62

Tel.  01/4000-74860

Logopädie

 

Logopädie (logos, gr. = das Wort, das Sprechen ) ist ein Therapieverfahren, in dessen Mittelpunkt die Erhaltung, Verbesserung bzw. Wiederherstellung menschlicher Kommunikation steht. Bei der Logopädischen Therapie werden vor allem Aphasie (Sprachverlust), Dysphagie (Schluckstörung) oder Dysphonie (Stimmstörung) behandelt.

 

Vor der Behandlung benötigen Sie einen „Verordnungsschein für logopädische Therapie“ von Ihrem Arzt. Es besteht die Möglichkeit der Behandlung entweder durch Logopädinnen/Logopäden, die Vertragspartner von Krankenkassen sind, dann erfolgt die Verrechnung direkt mit der jeweiligen Kasse siehe à Refundierung.

 

Bei Inanspruchnahme einer Wahlpädagogin/eines Wahlpädagogen erfolgt die Verrechnung nach dem sogenannten Wahlarztprinzip. Sie erhalten von Ihrer Therapeutin/Ihrem Therapeuten eine Honorarnote und reichen diese nach erfolgter Bezahlung mit dem bewilligten Verordnungsschein bei Ihrer Kasse zur à Refundierung ein. Sie erhalten je nach Kasse und Honorarsatz 50 bis 70 Prozent der Kosten rückerstattet.

 

Information

Verband der Diplomierten Logopädinnen/Logopäden

1150 Wien, Sperrgasse 8 - 10

Tel. 01/892 93 80

(INTERNET: logopaedie-wnb.at)

 

 

 

Maniküre und Fußpflege siehe à Fußpflege

 

 

 

Medikamente siehe à Alltag

 

TIPP: Rezeptgebühren können steuerlich abgesetzt werden.

 

 

 

Mietbeihilfe

 

Informationen bei einem der in Wien zuständigen 19 Magistratischen Bezirksämter,

Telefonnummer gemäß Telefonbuch  à siehe Bezirksämter, Magistratische – Wohnbezirk.

 

 

 

Neuropsychologie

 

Die Neuropsychologie beschäftigt sich mit den Zusammenhängen zwischen den Funktionen des Gehirns und den geistigen Leistungen, dem Verhalten sowie der Persönlichkeit.

 

Neuropsychologen sind im ambulanten und stationären neurologischen Bereich tätig. Ihre Aufgabe ist es einerseits, Diagnostik kognitiver Störungen und deren Behandlung durchzuführen. Andererseits gehört in das Aufgabengebiet des Neuropsychologen die psychologische Begleitung der Patienten als auch ihrer Angehörigen.

 

Dargestellt werden die Bereiche

-   Kognitive Funktionen/neuropsychologischen Störungen

-   Neuropsychologische Behandlung/neuropsychologisches Training

-   Psychologische Behandlung, psychotherapeutische Betreuung

 

Kognitive Funktionen/neuropsychologischen Störungen (Stichwort Neuro-psychologie)

Unter kognitiven Funktionen/neuropsychologischen Störungen versteht man alle „geistigen“ Funktionen des Menschen. Dazu gehören

-   visuelle, taktile, sensorische Wahrnehmung,

-   Aufmerksamkeit,

-   Merk- und Lernfähigkeit (verbal [mündlich/sprachlich] – nonverbal),

-   Sprache (Lesen, Schreiben),

-   Planungsfähigkeit.

 

Häufig treten nach neurologischen Erkrankungen neben motorischen Einschränkungen auch kognitive Defizite wie Vergesslichkeit, Lernstörungen, Aufmerksamkeitsstörung Veränderungen der Wahrnehmung und manchmal auch Auffälligkeiten im Verhalten auf, die je nach Ausmaß anfangs oft unbemerkt bleiben. Erst beim Verlassen der Klinik/des Krankenhauses ins Alltagsleben oder beim Wiedereintritt ins Berufsleben fällt die „geistige Schwäche“ auf. Deshalb sollte möglichst früh mit der Abklärung der kognitiven Funktionen begonnen werden und bei diagnostizierten Beeinträchtigungen eine neuropsychologische Behandlung initiiert werden.

 

Angehörige berichten auch oft von Veränderungen des Charakters des Betroffenen, von vermehrten Wutausbrüchen oder depressiven Rückzügen. Auch die Diagnose und Behandlung von Persönlichkeitsveränderungen und emotionalen Reaktionen ist Inhalt neuropsychologischer Tätigkeit.

 

Neuropsychologische Behandlung/neuropsychologisches Training (Stichwort Neuropsychologie)

Die Behandlung zur Wiederherstellung bzw. zum Ausgleich neuropsychologischer Defizite bezeichnet man auch als neuropsychologische Behandlung/neuropsycho-logisches Training. Dabei werden verschiedene, an den Patienten individuell angepasste Materialien als auch Techniken eingesetzt. Je nachdem, welche Störungen vorliegen, in welchem Ausmaß und in welchem Bereich und für welche Bedürfnisse und welche Ziele des Patienten, wird ein individuell angepasstes Trainingsprogramm erarbeitet.

 

Mit psychologischem Know-how und neuropsychologischem Wissen werden die Basisstörungen des Patienten trainiert. Falls eine Verbesserung der Funktion nicht mehr erzielt werden kann, wird auf einen Ausgleich des Defizits zur Verbesserung der Lebensqualität hingearbeitet. Zum Einsatz kommen neben computerisierten auch Papier-Bleistift-Aufgaben oder alltagsnahe Therapiematerialien.

 

Psychologische Behandlung, psychotherapeutische Betreuung (Stichwort Neuropsychologie)

Eine Lebenskrise bedeutet für jeden Menschen Stress. Zur Stressverarbeitung bedarf es entsprechender Ressourcen, die man z. B. nach einem Schlaganfall nur bedingt aufbringen kann. Die Inanspruchnahme professioneller Hilfe kann bei der Verarbeitung nach einem derartigen Ereignis sehr hilfreich sein.

 

Sie können sich wenden an

-   eine klinische Psychologin/einen klinischen Psychologen: Studium der Psychologie und postgraduelle Ausbildung;

-   im Speziellen: eine klinische Neuropsychologin/einen klinischen Neuropsychologen: Studium der Psychologie und postgraduelle Ausbildung plus zusätzliches Fachcurriculum in Neuropsychologie;

-   eine Psychotherapeutin/einen Psychotherapeuten: psychotherapeutische Ausbildung (verschiedene Schulen).

 

Kosten

Die Krankenkasse übernimmt die Bezahlung einer psychotherapeutischen Behandlung bei allen Kassenfachärztinnen/Kassenfachärzten  (Psychiaterinnen/Psychiatern) und Kassenpsychotherapeutinnen/ Kassenpsychotherapeuten.

 

Die Behandlung bei Klinischen Psychologinnen/Psychologen wird von den Kassen nicht refundiert, ausgenommen die klinisch-psychologische Diagnostik. Sonstiges siehe à Refundierung

 

Information und Adressen

(INTERNET: gnpoe.at)

 

Ambulante Therapiemöglichkeiten:

 

Otto Wagner Spital

Station 5/1 - Neuropsychologische Tagesklinik/

Ambulante neuropsychologische Behandlung

1140 Wien, Baumgartner Höhe 1

Tel. 01/91060-0

 

NRZ Rosenhügel

Neurologisches Rehabilitationszentrum Rosenhügel

Rosenhügelstrasse 192a, A-1130 Wien

Tel.: 01/880 32-0

 

Praxisgemeinschaft Salvatorgasse

Salvatorgasse 3 T19, 1010 Wien

Tel. 01/533 81 32

e-mail: praxis@salvatorgasse.com

 

Praxis für Neurorehabilitation

Frau Haid

Märzstrasse 99 Top15

1150 Wien

01/983 93 60

 

 

 

Notruftelefon (Gerät)

 

Das Notruftelefon ist eine technische Einrichtung, die durch einfache Handhabung (z. B. Knopfdruck an einem Armband) Alarm an einer zentralen Stelle auslöst, von der aus, rund um die Uhr, sofort entsprechende Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden.

 

Anbieter:

 

Arbeiter-Samariter-Bund

1150 Wien, Hollergasse 2 - 6

Tel: 01/89 145-0 

 

Caritas der Erzdiözese Wien

1160 Wien, Albrechtskreithgasse 19 - 21

Tel. 01/878 12-0

 

Helfende Hände

1160 Wien, Fröbelgasse 22

Tel. 01/495 49 00

 

Johanniter-Unfall-Hilfe

1180 Wien, Herbeckstraße 39

Tel. 01/47 600-0 

 

Seniorenhilfe Gesellschaft m.b.H.

1120 Wien, Darnautgasse 13/3

Tel. 01/813 17 08-0 

 

Soziale Dienste der Adventmission

1090 Wien, Lustkandlgasse 5

Tel. 01/319 93 33-0 

 

Wiener Hilfswerk

1070 Wien, Schottenfeldgasse 29

Tel. 01/512 36 61-0 

 

Weitere Auskünfte erhalten Sie beim

 

Dachverband Wiener Pflege- und Sozialdienste

1070 Wien, Schottenfeldgasse 29

Mo bis Do 9.00 bis 17.00 Uhr, Fr 9.00 bis 14.00 Uhr

Tel. 01/317 18 66-0

 (INTERNET: dachverband.at)

 

 

 

ÖBB, Fahrpreisermäßigung

 

Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) bieten eine „Vorteilscard Spezial“ an, die ein Jahr gültig ist. Bei Vorlegen der „Vorteilscard“ beträgt die Ermäßigung für eine Fahrkarte bei Schalterkauf 45 Prozent vom Vollpreis (bei Handy-, Internet- oder Automatenkauf 50 Prozent). Sie gilt nur in Österreich, auch für Autobuslinien der ÖBB, mit Ausnahme des Verkehrsverbunds Ostregion (VOR).

 

Voraussetzungen sind

-   der Bezug von Pflegegeld oder

-   der Behindertenpass und Grad der Behinderung von mindestens 70 Prozent oder

-   die Berufsunfähigkeits-/Invaliditätspension bzw. Grad der Behinderung von mindestens 70 Prozent.

 

Gebühren (Stand: 13. April 2005): € 19,90

 

Eine unentgeltliche „Vorteilscard Spezial“ erhalten Sie, wenn Sie eine Ergänzungszulage, eine Ausgleichszulage oder eine Dauer-Sozialhilfeleistung beziehen. In diesem Fall ist die „Vorteilscard Spezial“ fünfJahre gültig.

 

Hinweis: Unverpackte Invaliden- und Krankengeräte wie z. B. Rollstühle (bis zu einer Masse von 90 kg pro Stück) werden innerhalb Österreichs kostenlos mitbefördert.

Antragsformulare sind in jedem Bahnhof erhältlich.

 

 

 


Pflegetelefon - Beratung für Pflegende

 

Die Beratung für Pflegende richtet sich an alle Personen, die Angehörige pflegen oder in anderer Form mit den Problemen von Pflege konfrontiert sind und informiert über die Themenbereiche

-   Pflegegeld - sozialrechtliche Angelegenheiten;

-   Betreuungsmöglichkeiten zu Hause;

-   Kurzzeitpflege, stationäre Weiterpflege;

-   Hilfsmittel, Heilbehelfe, Wohnungsadaptierungen;

-   Kursangebote für Angehörige; Selbsthilfegruppen;

-   alle Fragen im Zusammenhang mit Pflege.

 

Information und Beratung beim

 

Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

1010 Wien, Stubenring 1

Tel. 0800/20 16 22 (gebührenfrei in ganz Österreich) oder

Tel. 01/711 00-0

 

 

 

Physiotherapie

 

Die Physiotherapie bietet ein umfangreiches Behandlungsangebot (z. B. Massagen, Heilgymnastik oder Elektrotherapie) als Alternative und Unterstützung zu anderen Behandlungsmethoden (z. B. medikamentöse Therapie).

 

Für Sie entsprechende Therapeutinnen/Therapeuten werden Ihnen im Krankenhaus und in der Reha-Klinik genannt. Auch beim à Fonds Soziales Wien/Gesundheits- und Sozialzentren hilft man Ihnen mit Adressen gerne weiter.

 

Die Zusendung einer Namensliste mit Therapeutinnenen/Therapeuten aus Ihrem Wohnbezirk erfolgt auf telefonische Anfrage durch den

 

Bundesverband der Diplomierten Physiotherapeutinnen/Physiotherapeuten

1060 Wien, Linke Wienzeile 8/28

Tel. 01/587 99 51

(INTERNET: physioaustria.at);

(INTERNET: physiotherapie.at)

 

 

 


Psychologische Betreuung für Betroffene und Angehörige

 

Bei einem Schlaganfall/einer Hirnblutung kann es zu einer Veränderung der Persönlichkeit, zu Gedächtnisstörungen usw. kommen. Im Akutstadium bieten Krankenhäuser und Rehabilitationszentren psychologische Betreuung an. Angebote können beim à Fonds Soziales Wien/Gesundheits- und Sozialzentren erfragt werden.

Siehe auch à Neuropsychologie.

 

 

 

Refundierung von Therapiekosten

 

Vor der Behandlung/der Therapie benötigen Sie grundsätzlich z. B. eine „Verordnung für logopädische Therapie“ (oder „Verordnung für physikalische Behandlung“ bei Ergo- und Physiotherapie) von Ihrem Arzt.

 

Es besteht die Möglichkeit der Behandlung entweder durch Therapeutinnen/ Therapeuten, die Vertragspartner von Krankenkassen sind, dann erfolgt die Verrechnung direkt mit der jeweiligen Kasse.

 

Bei Inanspruchnahme einer Wahltherapeutin/eines Wahltherapeuten erfolgt die Verrechnung nach dem sogenannten Wahlarztprinzip.

 

Sie können Rechnungen/Honorarnoten von Wahlbehandlern (Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Logopäden, Psychotherapeuten u. ä.) innerhalb von 42 Monaten nach Inanspruchnahme der Leistung nach erfolgter Bezahlung mit dem bewilligten Verordnungsschein bei Ihrer Kasse zur Refundierung einreichen. Sie erhalten je nach Kasse und Honorarsatz 50 bis 70 Prozent der Kosten rückerstattet.

 

 

 

Rehabilitation

 

Ziel dieser Maßnahmen ist es, im Anschluss an eine Krankenbehandlung, die Gesundheit so weit wiederherzustellen, dass eine Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess bzw. in das Alltagsleben möglich ist. Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation sind z. B. die Unterbringung in Krankenanstalten, die vorwiegend der Rehabilitation dienen, oder die Anschaffung von Prothesen, orthopädischen Behelfen usw.

 

Auskünfte zu Rehabilitationsaufenthalten geben die Pensionsversicherungsanstalten, auch über die zu leistende Höhe der Zuzahlung pro Tag durch den Patienten.

 

Der Antrag auf Rehabilitation erfolgt durch das Krankenhaus oder den behandelnden Arzt an den jeweiligen Sozialversicherungsträger. Nach Genehmigung erfolgt die Zuweisung in eines der zahlreichen österreichischen Rehabilitationszentren.

Reisen mit Handicap

 

Österreichs einzige Reiseagentur für behinderte Menschen als zentrale Stelle für Urlaube bzw. Reisen mit Handicap, die nicht nur PC-mäßig, sondern auch telefonisch weiterhelfen kann erhielt kürzlich eine Ehrenurkunde anlässlich der 10-jährigen Tätigkeit. Dies ist nach der Auszeichnung im Jahr 1998 mit dem  Goldenen Rollstuhl für besondere Leistungen /Innovation und dem Anerkennungspreis 1991 im Jahr 2001 des Bundesministeriums für Soziales und Bundesministeriums für Wirtschaft, Sektion Tourismus im Rahmen der Verleihung des Preises "Friends of Fairness".bereits die dritte Würdigung dieser verantwortungsvollen Arbeit. Es handelt sich um

 

AGR - Aktion Gemeinsam Reisen

1100 Wien, Neilreichgasse (kein offizielles Geschäftslokal; persönliche Vorsprache ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich)

Kontaktperson: Herr Georg. W. Freund

Tel. 01/974 13 91

(INTERNET: behindertenreisen.at)

 

 

 

Selbsthilfegruppen für Schlaganfall-Betroffene und Angehörige in Wien

 

Bei den monatlichen Treffen (Jour fixe – siehe nachstehenden Kasten) werden zwischen Betroffenen und Angehörigen Erfahrungswerte ausgetauscht; es wird auf aktuelle Veranstaltungen, Änderungen in sozialer Hinsicht  u. ä. mehr hingewiesen. Außerdem werden des öfteren interessante und problembezogene Vorträge von Gastrednern zu wesentlichen Themen gehalten.

Für den Besuch der Schlaganfallselbsthilfegruppen ist keine Anmeldung erforderlich, Betroffene und Angehörige sind herzlichst eingeladen, teilzunehmen.

 

 

Verein Schlaganfallselbsthilfe für Wien

Eine Initiative der Wiener Lions Clubs (Albertina, Belvedere, City, Europa, Laudon, Marc Aurel, Ostarrichi, Prinz Eugen) und der neurologischen Abteilungen Wiens

1130 Wien, Riedelgasse 5

Bürozeiten: Montag und Donnerstag 8.30 bis 12.30 Uhr

Tel. 01/888 33 00

Fax: 01/888 33 00 -30

Außerhalb der Bürozeiten steht Ihnen ein Anrufbeantworter zur Verfügung.

e-mail: office@schlaganfallselbsthilfe.org

(INTERNET: schlaganfallselbsthilfe.org)

 


 

Schlaganfallselbsthilfegruppe Wien 2

1020 Wien, Vorgartenstraße 145 – 147/Stiege 1/Erdgeschoss (Nachbarschaftsszentrum des Wiener Hilfswerks)

Kontaktperson  Hr. Mag. Marko Iljic

Tel. 01/212 04 90

Jour fixe: jeden 1. Montag/Monat 18.00 bis 20.00 Uhr (derzeit keine regelmäßigen Zusammenkünfte – Stand: 13. April 2005).

 

 

Schlaganfallselbsthilfegruppe Wien 8

1080 Wien, Florianigasse 24 (Nachbarschaftsszentrum des Wiener Hilfswerks)

Kontaktpersonen:  Fr. Dr. Verena Kauer,  Fr. Rita Ströher

Tel. 01/402 68 75

Jour fixe: jeden 2. Montag/Monat 18.00 bis 20.00 Uhr

 

 

Schlaganfallselbsthilfegruppe Wien 12

1120 Wien, Am Schöpfwerk  31/3 (Nachbarschaftsszentrum des Wiener Hilfswerks)

Kontaktpersonen: DI Fritz Lederhilger, Tel. 0676/538 99 72, Fr. DGKS Nadine Libisch, Tel. 01/667 07 78

Jour fixe: jeden 3. Montag/Monat 18.00 bis 20.00 Uhr

 

 

Schlaganfallselbsthilfegruppe Wien 16

1160 Wien, Weinheimergasse 2, Gesundheits- und Sozialzentrum/Fonds Soziales Wien

Kontaktperson: Fr. DGKS Inge Fass

Tel. 01/49 196 DW 16 827

Jour fixe: jeden 1. Mittwoch/Monat 18.00 bis 20.00 Uhr

 

 

Schlaganfallselbsthilfegruppe Wien 22

1220 Wien, Rennbahnweg 27/Stiege 3/R1 - Eingang Austerlitzgasse (Nachbarschafts-zentrum des Wiener Hilfswerks)

Kontaktperson: Fr. Mag. Sigrid Karpf

Tel. 01/256 57 90

Jour fixe: jeden 3. Mittwoch/Monat 18.00 bis 20.00 Uhr (derzeit keine regelmäßigen Zusammenkünfte – Stand: 13. April 2005).

 

 

 

 

Soziale Dienste (Heimhilfe, Pflegehilfe, Essen auf Rädern usw. ) siehe à Fonds Soziales Wien

 

SozialRuf Wien

 

Tel. 01/533 77 77

Erreichbar: täglich, auch an Wochenenden und Feiertagen, von 8.00 bis 20.00 Uhr

 

Information und Beratung u. a. zu den Themen:

-           Betreuung zu Hause;

-           Partnerschaft und Familie;

-           Lebensunterhalt und Wohnen;

-           mit Behinderung leben;

-           pflegen und gepflegt werden.

 

Der Bereich Menschen mit Behinderungen umfasst die Unterbereiche

-   Frühförderung und Familienbegleitung,

-   Kindergärten, Tagesmütter und Pflichtschulen,

-   Berufsausbildung und Arbeit,

-   Wohnen,

   Fahrbegünstigungen,

   Hilfsmittel,

   Information und Beratung.

 

 

 

Sport für Menschen mit Behinderungen

 

Allgemeiner Behindertensportverein Wien

Vereinssitz - 1030 Wien, Radetzkystraße 21/1

Tel. 01/713 12 04

     Hauptsportanlage: 1020 Wien, Ichmanngasse 1

     Information und Beratung: Paul Bluschke Tel. 0676/313 75 97

 

Medical Fitness Club

Park + Ride Ottakring. 3. OG, rollstuhlgeeignet, ärztliche Leitung

1160 Wien, Kendlergasse 41/3

Tel. 01/786 31 38

(INTERNET: medfitsporttherapie.at)

 

WAT - Generalsekretariat

1120 Wien, Sagedergasse 10 - 12

Mo bis Do 9.00 bis 13.00, Fr 13.00 bis 17.00 Uhr

Tel. 01/804 85 32

 


Sport, Spiel und Bewegung für behinderte Menschen - Behindertenbereich

1140 Wien, Kienmayergasse 41,

Do 18.15 bis 19.30 Uhr

Kontakt: Fr. Mag. Margit Straka

Tel. 01/979 45 964 (Di, Do zwischen 9.00 und 12.00 Uhr)

 

Schwimmen à Behindertengerechte Hallen- und Sommerbäder in Wien, ANHANG 3.

 

 

Stroke Units

 

Eine Stroke Unit ist eine spezielle Behandlungseinheit, bestehend aus 4 bis 8 Betten, an einer neurologischen Fachabteilung, in der Regel in einem größeren Krankenhaus.

Die Stroke Unit oder Schlaganfallüberwachungsstation hat die Aufgabe, die Ursache eines Schlaganfalls rasch zu erkennen und zu behandeln, die Hirnfunktionen genau zu überwachen, Komplikationen rasch zu erkennen, zu bekämpfen bzw. zu vermeiden.

In Wien sind an nachfolgend angeführten Krankenhäusern (Reihung nach Bezirk) insgesamt 42 Stroke Units eingerichtet (Stand 13. April 2005):

(INTERNET: stroke-unit.at/units_gesamt)

 

Krankenhaus der Barmherzigen Brüder

Neurologische Abteilung

Bettenanzahl: 4 Betten

1020 Wien, Große Mohrengasse 9

Tel. 01/21121-5199

 

Krankenanstalt Rudolfstiftung

Neurologische Abteilung

Bettenanzahl: 4 Betten

1030 Wien, Juchgasse 25

Tel. 01/71165-2030 oder 2031

 

Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien

Universitätsklinik für Neurologie

Klinische Abteilung für klinische Neurologie

Bettenanzahl: 4 Betten

1090 Wien, Währinger Gürtel 18 - 20

Tel. 01/40400-3117

 

Kaiser-Franz-Josef-Spital

Neurologische Abteilung

Station B21 - Stroke Unit

Bettenanzahl: 6 Betten

1100 Wien, Kundratstraße 3

Tel. 01/60191-2080

 

Krankenhaus der Stadt Wien Lainz

Bettenanzahl: 4 Betten

1130 Wien, Wolkersbergenstraße 1

Tel. 01/80110-3691

 

Neurologisches Zentrum Rosenhügel der Stadt Wien

I. Neurologische Abteilung

Bettenanzahl: 4 Betten

1130 Wien, Riedelgasse 5

Tel. 01/88000-241

 

Neurologisches Zentrum Rosenhügel der Stadt Wien

II. Neurologische Abteilung

Station B5 - Stroke Unit

Bettenanzahl: 4 Betten

1130 Wien, Riedelgasse 5

Tel. 01/880 00-314

 

Otto Wagner Spital

Neurologisches Zentrum Maria-Theresien-Schlössel

Bettenanzahl: 4 Betten

1140 Wien, Baumgartner Höhe 1

Tel: 01/91060-21120

 

Wilhelminenspital

Neurologische Abteilung

Bettenanzahl: 4 Betten

1160 Wien, Montleartstraße 37

Tel. 01/49150-2020

 

Donauspital im SMZ Ost der Stadt Wien

Bettenanzahl: 4

1220 Wien, Langobardenstraße 122

Tel. 01/28802-4220

 

 

Tageszentren in Wien siehe à Geriatrische Tageszentren

 

 

 


TCM - Traditionelle Chinesische Medizin

 

Die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) wird in unserem westlichen Sinn als „Ganzheitsmedizin“ verstanden. Der Begriff „Körper-Geist-Seele“ aus der chinesischen Heilkunde bezeichnet die untrennbare leiblich-seelische Einheit des Menschen, siehe auch à Akupunktur.

 

 

 

Telefonnummern für dringende Fälle

 

Eine Liste mit wichtigen Telefonnummern finden sie als ANHANG 1 dieses Leitfadens.

 

 

 

Therapeuten

 

siehe à Ergotherapie, à Logopädie, à Neuropsychologie, à Physiotherapie

Kosten siehe à Refundierung

 

 

 

Therapiemöglichkeiten, Ambulante

 

Reihung nach Bezirk:

 

Zentrum für ambulante Rehabilitation

1020 Wien, Wehlistr. 12

Tel. 01/050303-26020 bzw. -26021

 

Physiotherapie „on the move“

Praxisgemeinschaft Physio- und Ergotherapie

1040 Wien, St. Elisabethplatz 3 bzw. Karolinengasse 19

Tel. 01/503 61 51

(INTERNET. physio-move.at)

 

Neurologisches Rehabilitationszentrum Rosenhügel

mit Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt beim Sozialver-sicherungsträger (Pensionsversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung)

1130 Wien, Rosenhügelstraße 192a

Tel. 01/880 32 DW 42 000

(INTERNET: nrz-rosenhuegel.at)

 


Praxisgemeinschaft Dr. Lalouschek

1130 Wien, Fasholdgasse 3, Tür 4

Tel. 0699/19523314 und 0664/5256477

 

Rehab Zentrum Penzing

(alle Kassen)

1140 Wien, Reinlgasse 33

Tel. 01/985 01 81

(INTERNET: rehabzentrum.at)

 

Praxis für Neurorehabilitation

1150 Wien, Märzstraße

Tel. 01/983 93 60

 

Rehab Zentrum Dornbach

(alle Kassen)

1170 Wien, Hernalser Hauptstraße 230

Tel. 01/485 94 95

(INTERNET: rehabzentrum.at)

 

Rehab Zentrum Stadlau

(alle Kassen)

1220 Wien, Langobardenstraße 52

Tel. 01/284 84 84

(INTERNET: rehabzentrum.at)

 

Rehab Zentrum Liesing

(alle Kassen)

1234 Wien, Ketzergasse 65

Tel. 01/699 87 65

(INTERNET: rehabzentrum.at)

 

Therapiezentrum für halbseitig Gelähmte

Ambulante Therapie (Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie) vor allem nach Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma und anderen neurologischen Erkrankungen; mit ärztlicher Verordnung kostenlos (Kostenübernahme durch Krankenkasse)

1230 Wien, Breitenfurter Straße 401 – 413, Stiege 34, Tür 1

Tel. 01/888 73 20

(INTERNET: thz.at)

 

 

 

Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen

 

Das Bundessozialamt hilft mit dem Unterstützungsfonds Menschen mit Behinderungen,

-   die durch ihre Behinderung in Not geraten sind und besondere Hilfe brauchen,

-   die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent haben und nur über ein geringes Einkommen verfügen.

 

Das Bundessozialamt fragt auch andere Stellen, ob sie Geld geben können.

Das Ansuchen um Hilfe durch den Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen ist bei der örtlich zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes, siehe à Bundessozialamt, abzugeben.

 

Dem Ansuchen müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:

-   Ausweis oder Arztbestätigung über Art und Grad der Behinderung oder Pflegegeldbescheid;

-   Nachweis des Monatseinkommens und der monatlichen Fixkosten (wieviel Geld jemand im Monat bekommt und wieviel im Monat für Wohnung, Versicherungenusw.. bezahlt werden muss);

-   bei neuen Anschaffungen ist nachzuweisen, wie viel die Anschaffung kosten wird.

 

 

 

Urlaub mit Handicap, siehe à Reisen mit Handicap

 

 

 

Vertragsfahrtendienst der Wiener Gebietskrankenkasse - siehe à Fahrtendienste

 

 

 

Wiener Linien

 

Rat und Hilfe, Wünsche, Anregungen und Beschwerden - Tel. 01/7909-100

Mo bis Fr (werktags) 6.00 bis 22.00 Uhr, Sa, So, Feiertag 8.30 bis 16.30 Uhr

 

 

 

Wiener Sozialdienste - Alten- und Pflegedienste GmbH

 

Die Wiener Sozialdienste betreuen im Wiener Stadtraum hilfebedürftige kranke und behinderte Menschen aller Altersgruppen, führen verschiedene Therapieeinrichtungen und Arbeitsintegrationsprojekte:

 

Wiener Sozialdienste - Alten- und Pflegedienste GmbH

Mo bis Do 7.00 bis 15.00 Uhr, Fr 7.00 bis 13.30 Uhr

Tel. 01/981 21-0

(INTERNET wiso.or.at)

Wohnungsadaptierung/Wohnraumsanierung

 

-   Beratungsstellen für Wien

-   Behindertengerechter Umbau  - Förderbare Sanierungsmaßnahmen (Beispiel)

 

Beratungsstellen für Wien (Stichwort Wohnungsadaptierung/Wohnraumsanierung)

 

Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR)

1010 Wien, Stubenring 2/1/4

Tel. 01/5131533-115

Hier bekommt man auch eine Auflistung von Installateuren, die sich mit „barrierefreier Sanitärraumplanung“ auseinander setzen.

(INTERNET: oear.or.at à service à planen/bauen)

 

Bundessozialamt

Landesstelle Wien

1010 Wien, Babenbergerstrasse 5

Tel. 01/588 31-0

 

Institut für Soziales Design (ISD)

1100 Wien, Grenzackerstraße 7-11/Stg.19

Tel. 01/617 11 59

 

BIZEPS - Zentrum für Selbstbestimmtes Leben

1070 Wien, Kaiserstraße 55/3/4a

Tel. 01/523 89 21

 

Architektur b4 - besser beraten barrierefrei bauen

1100 Wien, Laxenburgerstraße 28/16

Tel. 01/602 57 76

 

Forschungsinstitut für Orthopädietechnik

Abt. Bauberatung für behindertengerechte Wohnraumadaptierung

1050 Wien, Geigergasse 5-9

Tel. 01/544 41 69-15

 

Behindertengerechter Umbau - Förderbare Sanierungsmaßnahmen (Beispiel: Umbau Badewanne in behindertengerechte Dusche) (Stichwort Wohnungsadaptierung/Wohnraumsanierung)

Diese Sanierungsmaßnahmen können an Stelle eines Darlehens auch mit Eigenmitteln finanziert werden. Dafür wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss im Ausmaß von 75 Prozent der förderbaren Baukosten gewährt.

 


Zuständigkeit:

 

MA 50/MA 25 - Informations- und Einreichstelle

1190 Wien, Muthgasse 62, 1.Stock, Zimmer G 1. 25

Tel. 01/4000-50/74871 Wohnraumsanierung oder

Tel. 01/4000-74860 Wohnungsverbesserung

Montag bis Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr

 

Erforderliche Schritte (Stand: 13. April 2005):

-   Angebot bei Installateur einholen  (TIPP - Angebote von mindestens zwei Installateuren wegen Preisunterschied): Abbau und Abtransport der Badewanne, Abfluss, Duschwanne inklusive Einbau (TIPP: Im Fall einer Duschkabine wenn möglich keine Türe, sondern Vorhang wegen der Beweglichkeit wählen), Montage eines behindertengerechten Klappsitzes, Haltegriffe für Einstieg usw.

-   Angebot Maurer- (falls nicht durch Installateur wahrgenommen) und Fliesenlegerarbeiten einholen.

-   Kurzes Attest vom Hausarzt, dass Behinderung (z. B. halbseitige Lähmung o. .ä. wegen Schlaganfall) vorliegt.

-   Alle Voranschläge, das Attest und den Antrag bei der MA 50/Wohnbauförderung, Wohnhaussanierung, Wohnungsverbesserung und Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen, 1190 Wien, Muthg 62, Tel. Tel. 01/4000-50/74871 –Wohnraumsanierung, einreichen.

     Bei Einmalzuschussförderung: Angabe der Bankverbindung (Kontonummer, Bankleitzahl) erforderlich.

 

Hinweis: Bei geplanten Umbaumaßnahmen in einer Gemeindewohnung ist auch die Genehmigung der Stadt Wien/Wiener Wohnen für den Umbau nötig.

 

Die Bewilligung der Förderung dauert zwischen 3 und 6 Wochen, erst bei Vorliegen kann mit den Arbeiten begonnen werden. Nach Fertigstellung und Rechnungslegung/ Rechnungseinreichung  bei der MA25 (ebenfalls Muthgasse, s. o. ) kommt ein Beauftragter der MA 25 zur Überprüfung der geleisteten Arbeiten, nach kurzer Zeit wird die bewilligte Förderungssumme angewiesen und die Handwerker–Rechnungen können beglichen werden.

                                                                                                                                                    -ju-